Top Hotel 1+2/2018: Obliegenheiten – Wenn der Vertrag versagt
Entsteht ein Schaden, vertrauen viele Hoteliers auf ihre Police und erleben dabei nicht selten unangenehme Überraschungen: Haben sie gegen eine der so genannten Obliegenheiten verstoßen, kann der Versicherer seine Leistung kürzen.
Das „Kleingedruckte“ gehört zu jedem Vertrag und macht bei genauer Betrachtung durchaus Sinn. Keine Versicherung will mit seinem Gegenüber einen Vertrag abschließen, ohne „Spielregeln“ zu definieren. KFZ-Versicherungen halten nur, wenn das Auto regelmäßig überprüft wird, der Fahrer sich an die Verkehrsregeln hält und überhaupt berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen. Im Hotel ist es nicht anders: Eine Vertragspolice reicht aus, wenn der Gegenstand – in diesem Fall das Gebäude mit Einrichtung – richtig bewertet wurde, regelmäßig überprüft wird und Veränderungen an die Versicherung gemeldet werden.
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