Elektrische Anlagen: Prüfung zum Schutz vor Bränden
Hinter dem sperrigen Begriff „Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen“ verbirgt sich die wichtige Regelung „DGUV V3“ der Berufsgenossenschaft. Der wichtigste Fakt darin: Wer seine Elektrik nicht regelmäßig prüfen lässt, bekommt im Schadenfall nicht nur Probleme mit der Versicherung, sondern auch mit dem Strafrecht.
Mit der Regelung „DGUV V3“ schreibt die Berufsgenossenschaft seit 1979 allen Arbeitgebern eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Licht- und Kraftanlagen vor. Dies geschieht mit Blick auf den notwendigen Personenschutz. Vielen Gewerbetreibenden ist die die Vorschrift aber gar nicht bekannt.
30 % aller Brände entstehen durch technische Defekte. Häufig sind diese Defekte auf mangelnde Wartung oder unerkannte Fehler der elektrischen Anlagen oder Geräte zurückzuführen. Ein Brand, ausgelöst durch einen elektrischen Kurzschluss kann bei fehlender Prüfung aber fatale Folgen haben:
Sind die Prüffristen laut Vertrag nicht eingehalten, kommt es zu einer massiven Kürzung der Entschädigung durch die Versicherung. Kommen Personen zu Schaden, kommt es sofort zu einem Strafprozess, der mit einer Haftstrafe enden kann.
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