Disco: Durchführung von Veranstaltungen mit erhöhtem Eintrittsgeld

Aktuell warnt der BDT vor Nacherhebungen der GEMA bei allen Veranstaltungen, an denen ein erhöhtes Eintrittsgeld verlangt wird. Egal, ob Faschingsparty oder Live-Act: Wer einen höheren Eintritt als regulär fordert, muss der GEMA eine detaillierte Information zur Veranstaltung zukommen lassen, sonst droht ein Strafzuschlag von bis zu 100 Prozent!

Im aktuellen Merkblatt erklärt der BDT zudem die Berechnung und die Wirkung von Getränkegutscheinen und -Flatrates auf die GEMA-Rechnung. Das Merkblatt und viele weitere Tipps gibt es auf der Seite des BDT für alle Mitglieder des Verbandes.

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