Aktuelle Themen

Vertrag Hotelversicherung

Versicherung: Generelle Haftung in Ihrem Hotelbetrieb

Nicht jede Buchungsbestätigung eines Hotels löst automatisch eine Haftungsverpflichtung des Hoteliers aus. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 24. Oktober 2023 (173 C 21722/19) hervor.

Ein Mann hatte über eine Onlineplattform für die Dauer von zwei Nächten zwei Doppelzimmer eines Hotels gebucht. In der Buchungsbestätigung hieß es, dass an der Unterkunft kostenfrei private Parkplätze zur Verfügung stehen würden. Diese müssten nicht reserviert werden.

Nach der Ankunft des Gastes waren jedoch alle Parkplätze des Hotels belegt und der Reisende bekam den Tipp, seinen Pkw direkt vor der Mauer der hoteleigenen Parkplätze abzustellen. Am nächsten Morgen war jedoch eine Scheibe eingeschlagen und aus dem Auto Gegenstände im Wert von über 2.000 Euro gestohlen worden.

Den ihm dadurch entstandenen Schaden machte der Reisende zusammen mit den Kosten für den Austausch der Scheibe gegenüber dem Betreiber des Hotels geltend. Denn Gegenstand des Beherbergungsvertrages sei auch ein kostenloser Parkplatz gewesen. Der Hotelier sei ihm daher zum Schadenersatz verpflichtet.

Hotelier verstieß nicht gegen den Beherbergungsvertrag

Dieser Argumentation schloss sich das Münchener Amtsgericht nicht an. Es wies die Schadenersatzklage des Reisenden als unbegründet zurück. Nach Ansicht des Gerichts ist der Hinweis auf kostenfreie private Parkplätze an der Unterkunft in der Buchungsbestätigung nicht als Verpflichtung des Gastgebers zu verstehen, zwingend einen Stellplatz auf dem mit der Mauer umfriedeten Hotelparkplatz zur Verfügung zu stellen. Dieser habe daher nicht gegen den Beherbergungsvertrag verstoßen.

Dass es außerhalb des Hotelparklatzes in der Vergangenheit zu Autoaufbrüchen gekommen sei, führe nicht zu einer Pflichtverletzung des Hotelbetreibers. Denn er habe sich nicht verpflichtet, dem Gast einen eingezäunten beziehungsweise von einer Mauer umgebenen Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Er sei folglich nicht zum Ersatz des dem Reisenden entstandenen Schadens verpflichtet.

Quelle: Versicherungsjournal

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Fritz intern: Verstärkung im Vertragsmanagement

Verstärkung bei Fritz & Fritz: Julian Wozny wird ab sofort für unsere Kunden im Bereich Vertragsmanagement aktiv sein. Der Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bringt Berufserfahrung mit und fügt sich perfekt ins junge Team bei uns ein. Herzlich Willkommen!

Elementarschutz: Nicht alles ist Überschwemmung

Deutschland im Januar 2024: In vielen Bundesländern stehen riesige Flächen unter Wasser, die Deiche sind aufgeweicht, unzählige Keller laufen voll. Bei vielen bleibt die bange Frage: Reicht mein Versicherungsschutz?

Klima-Experten warnen schon länger, dass sowohl die Häufigkeit, als auch die Stärke von Naturkatastrophen deutlich steigen wird. Allein 2023 entstanden nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherer (kurz GDV) Schäden in Höhe von 4,9 Mrd. Euro. Nicht eingeschlossen in diese Bilanz sind Schäden, die nicht versichert waren und die von den Betroffenen oder der Allgemeinheit übernommen werden müssen.

Lücken in der Elementarversicherung

Hausbesitzer in den im Januar betroffenen Hochwassergebieten bekommen ihre Schäden ersetzt, wenn sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Neben Hochwasser gehören Schäden durch Starkregen, Rückstau, Lawinen, Schneedruck und Erdrutsch zu den versicherten Gefahren. Auch Erdbeben und Erdsenkungen werden ersetzt. Sowohl Reparaturen am und im Haus sowie den Nebengebäuden werden übernommen, als auch im schlimmsten Fall der Abriss und Neubau eines gleichwertigen Gebäudes. In der Zeit der Sanierung werden zudem die Kosten für eine alternative Unterkunft beziehungsweise Umsatzausfälle bezahlt, wenn das Gebäude nicht genutzt werden kann.
Doch eine Elementarversicherung schützt nicht immer! Die große Frage ist, ob die Umgebung des Gebäudes überhaupt überflutet war. Steigt nur der Grundwasserspiegel so stark, dass Wasser in den Keller eindringt und das Mauerwerk beschädigt, besteht kein Versicherungsschutz. Da die Grundwasserdichtheit von Kellerräumen von vielen baubedingten Faktoren abhängt und Risiken somit schlecht einzuschätzen sind, schließen Versicherungen deshalb Grundwasserschäden dieser Art aus.

Überprüfung der Police

Um Lücken zu vermeiden, sollten Sie Ihre Versicherungsverträge genau gelesen und mit der Versicherungsgesellschaft klären, was zusätzlich eingeschlossen werden kann. Einige Policen bieten bereits Schutz, wenn nur eine sogenannte Teilüberschwemmung vorliegt. Standardmäßig muss immer das gesamte Grundstück überschwemmt sein.

Und achten Sie auf die Wartezeiten in den Verträgen – gerade im Hinblick auf die schadenträchtigen Sommermonate. Wenn das Wasser bereits im Keller steht, ist es dafür viel zu spät! Denn nach Abschluss der Versicherung dauert es erstmal einige Wochen, bis der Versicherungsschutz greift. Der Grund ist einfach: Durch die Wartezeit wird verhindert, dass eine Versicherung nicht erst abgeschlossen wird, wenn der Schaden schon passiert ist. Und noch ein Tipp für Hotelbetriebe: Spezielle Versicherungskonzepte wie die All-Risk-Versicherung bieten einen Rundumschutz bei Naturereignissen an – egal ob mit oder ohne Hochwasser im eigenen Grundstück!

Produktlösung: All-Risk Hotel

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TopHotel: Fritz & Fritz gewinnt wieder den Star Award!

Fritz & Fritz hat zum wiederholten Mal den Star Award des renommierten Fachmagazins TopHotel gewonnen. Mit der Hotelversicherung All-Risk waren wir in der Kategorie “Problemlösung“ erfolgreich.

Welchen Marken vertrauen die Entscheiderinnen und Entscheider aus dem Gastgewerbe? Eine Antwort liefert der „TopHotel Star Award“, der die Leistungen der Hospitality-Zuliefer­industrie ins Rampenlicht stellt. Der von TopHotel in Kooperation mit Hotel+Technik vergebene Preis zeichnet in einer Leserwahl innovative Produkte und Leistungen renommierter Hersteller aus. In den Kategorien „Reinigung“, „Problemlösung“ und „Effizienz“ wurden von den Leserinnen und Leser die Star Awards 2024 vergeben.

Die Hotelversicherung All-Risk von Fritz & Fritz ist in der Kategorie „Problemlösung“ einer der drei ausgezeichneten Produkte. Die Allgefahrenversicherung  ist ein leicht verständliches, branchenspezifisches Versicherungskonzept, welches die Risiken der Hotellerie und Gastronomie perfekt absichert und beherrschbar macht. Mehr als 900 Betriebe in Deutschland vertrauen der All-Risk von Fritz & Fritz.

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Steckdosenleiste Sicherheit Elektronikversicherung

Brandherd Mehrfachsteckdosen und Akkus

Mehrfachsteckdosen und Akkus führen bei falschem Umgang zu folgenschweren Bränden.
Laut der Brandursachenstatistik 2016 des Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. (IFS) Kiel wurde „Elektrizität“ bei 31 Prozent der Fälle als Brandursache festgestellt.

In den Personalräumen nutzen Mitarbeiter häufig ihre privaten Geräte wie Wasserkocher, Kaffeevollautomat und Radios. Angeschlossen werden alle Geräte an einer privat mitgebrachten Mehrfachsteckdosenleiste. Bei einer Überlastung kann es schnell zu einem Kabelbrand kommen. Deshalb sollten sie bei Mehrfachsteckdosen darauf achten:

  • Beim Kauf auf das Prüfsiegel achten (GS-, CE-, VDE- oder TÜV).
  • Vorhandene Steckdosenleisten regelmäßig auf Beschädigungen, verbogene Kontakte oder locker sitzende Stecker überprüfen.
  • Belastungsgrenze beachten (meist 3.500 Watt). Der Stromverbrauch aller Geräte in Watt, die an die Mehrfachsteckdose angeschlossen werden, darf die zulässige Leistung der Mehrfachsteckdose nicht übersteigen.
  • Steckdosenleisten nicht abgedeckt betreiben – Überhitzungsgefahr.
  • In feuchten Räumen oder im Freien nur ausdrücklich dafür zugelassene Steckdosenleisten verwenden.
  • Leistungsstarke Geräte wie Waschmaschine, Trockner, Heizlüfter grundsätzlich nur direkt an Wandsteckdosen anschließen.
  • Nie mehrere Mehrfachsteckdosen hintereinander schalten!
  • Gefahr der Überlastung, da sich die Stromleistung summiert.

In gewerblichen Räumen müssen sämtliche nicht fest installierten Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen den geltenden Richtlinien entsprechen. Insbesondere in Hotels müssen höherwertige Steckdosenleisten für besondere Einsatz- und Umgebungsbedingungen verwendet werden (keine preisgünstigen Haushaltssteckdosenleisten). Der Unternehmer ist zudem verpflichtet, sämtliche ortsveränderlichen Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen regelmäßig fachmännisch überprüfen zu lassen.

Ladung von Akkus

Auch beim Laden von Akkus ist größte Vorsicht geboten. Immer wieder kommen es zu Bränden wegen technischer Defekte.  Lithium-Ionen-Akkus gewinnen für den Einsatz im Bereich mobiler elektronischer Anwendungen (Smartphones, Notebooks etc.) und im Bereich elektrischer Kleinfahrzeuge immer mehr an Bedeutung. Mechanische Schädigungen, unsachgemäßes Laden und Produktfehler können eine unkontrollierte oder beschleunigte Abgabe der elektrischen Ladung bewirken. Dies kann zur Überhitzung und schließlich zu einem Brand führen.

Deshalb sollte im Umgang mit Akkus folgende Punkte beachtet werden:

  • Nur mit dem Original-Ladegerät laden.
  • Nur Original-Akkus verwenden.
  • Äußerlich beschädigte bzw. deformierte Akkus fachgerecht entsorgen und erneuern.
  • Überladung und Tiefentladung vermeiden – Produktdatenblatt des Herstellers beachten.
  • Akkus sollten mit einer Schutzschaltung ausgestattet sein, die vor Überladung, Tiefentladung und Kurzschluss schützt.
  • Bei längerer Lagerung und Nichtgebrauch der Akkus sollte regelmäßig der Ladezustand kontrolliert werden. Der optimale Ladezustand liegt bei 50-80 Prozent.
  • Möglichst Akku vom Gerät trennen und kühl lagern. Die ideale Lagertemperatur beträgt 10-25° C. Extreme Hitze (direkte Sonne) oder Kälte (z.B. Lagerung über Winter in kalter Garage) meiden.

Quelle: Mannheimer Versicherung

Brandschutzberatung

Wenn Brandschutzauflagen erdrückend werden.

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