Aktuelle Themen

Klimawandel: Stürmisches Frühjahr

Immer wieder kommt es in den ersten Monaten des Jahres zu Stürmen, die regional massive Schäden verursachen. Sturmtiefs mit Windgeschwindigkeiten von 150 Stundenkilometern ziehen durchs Land und zerstören Häuser, Inventar und Autos. Aber wer zahlt welchen Schaden?

Trifft ein Sturm auf die eine bestehende Infrastruktur, werden häufig unterschiedliche Gebäudeteile und die Außenanlagen beschädigt. Ab Windstärke 8, also ab 62 km/h Windgeschwindigkeit spricht man in der Versicherungswirtschaft von Sturm gemäß den Versicherungsbedingungen. Versichert sind nicht nur direkte Schäden wie abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben. Auch indirekte Schäden, wenn etwa ein Baum umstürzt und die Fassade oder das Dach beschädigt, sind durch die Versicherung abgedeckt.  Auch Fensterscheiben, die durch Hagel zertrümmert werden, können ein Fall für die Versicherung sein.

 

Sonderfall Auto

Etwas anders sieht es aus, wenn Teile Ihres intakten Daches abgerissen und beispielsweise auf das geparkte Fahrzeug eines Gastes stürzen. Hier haftet Ihre Gebäudeversicherung nicht! Der Geschädigte erleidet ohne Ihr Verschulden einen Schaden und muss diesen bei seiner eigenen Versicherung einreichen, in diesem Fall der Kfz-Versicherung. Es gilt: Die Teilkaskoversicherung übernimmt die schweren Sturmschäden und Schäden, die durch Hagel oder umgestürzte Bäume entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet – und das sogar ohne Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt.

 

Fehlendes Verschulden

Ähnlich wie beim Auto sieht es bei umgestürzten Bäumen aus: Fällt der Baum Ihres Nachbarn zu Ihnen aufs Grundstück, ist nicht seine Haftpflichtversicherung zuständig, sondern Ihre eigene Gebäudeversicherung. Der Eigentümer des Baumes haftet nicht, da ihn aufgrund der hohen Windstärke kein Verschulden trifft. Wichtig: Aufräumkosten für Bäume und Grundstückbestandteile – etwa einen Zaun – müssen im eigenen Vertrag ausreichend versichert sein.

 

Unwetterschäden beim Hausrat

Für alle Einrichtungsgegenstände, die innerhalb des Hauses durch den Sturm beschädigt wurden, ist die Hausratversicherung zuständig. Voraussetzung ist, dass der Schaden unmittelbar während des Sturms eintritt. Hat der Sturm eine Öffnung im Dach geschaffen, durch die es Tage später erst hereinregnet, so zählt das nicht mehr als Folgeschaden des Sturms, da schadenmindernde Maßnahmen bis dahin möglich gewesen wären. Dasselbe gilt beim Fenster: Ist ein Fenster gekippt und wird durch den Sturm aufgerissen, sind die daraus entstehenden Schäden nicht versichert.

 

Unser Versicherungstipp: Normalerweise gilt eine Sturmdeckung für Hausratgegenstände nur, wenn sich diese innerhalb der Wohnung befinden. Neuere Deckungskonzepte erweitern den Versicherungsort auch auf direkt ans Gebäude angrenzende Terrassen, Balkone oder Loggien. Wird dann beim Sturm der auf der Terrasse stehende Grill oder das Trampolin der Kinder beschädigt, kann Versicherungsschutz bestehen.

Hausbesitzer und Fahrzeughalter, deren Eigentum durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden. Je höher der Schaden, umso eher wird die Versicherung eine Besichtigung zur Feststellung der Schadenhöhe durchführen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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Frohe Weihnachten und einen guten Start in 2025

Wir leben in turbulenten Zeiten: Der Ukrainekrieg ist noch in vollem Gange, jeden Tag werden IT-Systeme tausendfach angegriffen und die Umweltzerstörung wird immer mehr zum Risiko für uns alle. Eigentlich keine guten Nachrichten zu Weihnachten!

Diese Entwicklungen machen uns und unseren Versicherungspartnern zu schaffen. Wir sind gefordert, neue Ansätze und kreative Lösungen zu entwickeln. Daran arbeiten wir im Team bei Fritz & Fritz an jedem Tag und mit großer Leidenschaft! Unsere Kunden danken uns mit Vertrauen, Treue und mit Lob, wenn auch schwierige Situationen ein gutes Ende finden.

Auch wenn die Herausforderungen in der Weihnachtszeit nicht kleiner werden: Genießen Sie die freien Tage mit Ihren Lieben, lassen Sie gute Gedanken zu und tanken Sie Kraft für die Aufgaben, die 2025 für uns bereithält! Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen ein gesegnetes Fest, viele besinnliche Momente und einen gesunden Start ins neue Jahr. Möge es ereignisreich, erfolgreich und nachhaltig sein.

Außerdem möchten wir uns bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen im abgelaufenen Jahr bedanken. Wir freuen uns über die reibungslose und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen. Wir hoffen, Sie können durch uns mit einem guten Gefühl Ihren Geschäften nachgehen. Denn gut beraten und versichert zu sein, bedeutet ein Stück Sicherheit für die Zukunft.

 

Ihre Familie Fritz mit dem gesamten Team

 

PS „Unsere Öffnungszeiten rund um die Feiertage“: Sie erreichen uns wie gewohnt zuverlässig am 27. und 30. Dezember und dann wieder ab dem 2. Januar 2025. Wir freuen uns auf Ihre Anrufe und Mails.

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Uhr Versicherung Hausrat

Weihnachtszeit: Teure Armbanduhren sind kein Hausrat!

Hochpreisige und leicht zu transportierende Wertsachen wie Schmuck, Bargeld und Kameras sind bei Wohnungseinbrüchen eine bevorzugte Beute. Das wissen auch die Versicherungen und deshalb ist die Entschädigungshöhe bei solchen Gegenständen auf eine bestimmte Summe begrenzt.

Ein Kläger vor dem Oberlandesgericht Frankfurt versuchte deshalb, sein Inventar kurzerhand umzudeklarieren: Bei zwei  Armbanduhren, die ihm entwendet worden waren, habe es sich keineswegs um Wertsachen, sondern um Hausrat gehandelt. Der Hauptzweck sei schließlich nicht „das Schmücken des Trägers, sondern das Zeitmessen“. Das sah das Gericht angesichts der üppigen Ausstattung beider Uhren (einer Rolex-Herrenuhr Yacht-Master II aus massivem Weißgold und Platin sowie einer mit Brillanten besetzten Damenarmbanduhr) anders. Die edlen Zeitmesser unterliegen damit der im Versicherungsvertrag bestimmten Höchstgrenze von 20.000 Euro und damit 60.000 Euro weniger als ihr Wiederbeschaffungswert.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in Ihrer Hausversicherungspolice. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Quelle: FAZ

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Neues Hotel versicherung

Sachsubstanz: Preissteigerungen und Ihr Versicherungsschutz

Im Bauhandwerk sind die Preise enorm gestiegen – sowohl für das benötigte Material, als auch für die Arbeitskräfte. Inzwischen hat das Problem quasi jede Branche erreicht. Material- und Warenpreise wirken sich aber nicht nur auf den Einkauf aus, sondern auch auf Ihren Versicherungsschutz.

Das Preisanstiege ein Problem für den Versicherungsschutz darstellen, ist nicht jedem bewusst. Ihre gewerbliche Inhaltsversicherung deckt all Ihre betriebliche Habe, also Einrichtung, Werkzeuge, Vorräte…, sofern dafür kein speziellerer, separater Schutz gewählt wurde. Der Vertrag basiert auf der korrekten Angabe der Versicherungssumme. Steigen jetzt die Preise, kann nicht zu den selben Kosten wieder aufgebaut werden. Es droht Unterversicherung!

Unterversicherung ist im Grunde schnell erklärt: Ein Versicherer setzt voraus, dass z. B. in Ihrer Inhaltsversicherung Ihre Gesamtwerte abgesichert werden. Daher muss die Versicherungssumme zu den tatsächlich vorhandenen Neuwerten passen. Gibt es hier eine Differenz und die Versicherungssumme ist eigentlich zu niedrig gewählt, zahlt der  Versicherer auch nur diesen entsprechenden prozentualen Anteil am Gesamtwert. Haben Sie 100.000 Euro, bräuchten durch Preissteigerungen aber eigentlich 130.000 Euro, werden Sie auch bei einem Schaden nur in diesem Verhältnis entschädigt.
Dieses fatale Problem können Sie durch eine Neueinwertung und eine anschließende Anpassung Ihrer Versicherungssumme einfach vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei!

Sachwertgutachten

Wissen, was Ihr Betrieb wert ist!
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Sicherheit Rechtsversicherung

Schäden im Betrieb: Haftet der Arbeitnehmer?

Wer anderen einen Schaden zufügt, ist prinzipiell gemäß § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Doch wie sieht es mit der Haftung als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, den Arbeitskollegen oder Dritten – etwa Kunden – aus?

In der Regel handelt es sich um Fälle, bei denen Arbeitnehmer während der Erbringung ihrer Arbeitsleistung Schäden verursachen. Dies können Personen- oder Sach-, aber auch reine Vermögensschäden sein. Sie können den Arbeitgeber selbst, andere Mitarbeiter, Kunden oder sonstige Dritte, die mit dem Unternehmen nicht in einer Vertragsbeziehung stehen, treffen.

Zusammenfassung der Rechtssituation

  • Die Voraussetzung für die Arbeitnehmerhaftung ist eine Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis, die zu einem Schaden führt, den der Arbeitnehmer zu vertreten hat.
  • Der Umfang der Haftung richtet sich nach dem Verschuldensmaßstab, also der Vorwerfbarkeit der Handlung, die zum Schadenseintritt geführt hat.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer in der Regel gar nicht.
  • Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Umfang der Haftung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Dies ist die sogenannte Quotelung.
  • Die Höhe der Quotelung hängt von mehreren Faktoren ab.
  • Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Arbeitnehmer in der Regel für den vollen Schaden. Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit: die Schadenshöhe steht in einem extremen Missverhältnis zum Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers.
  • Der Haftungsumfang kann vertraglich begrenzt werden, z.B. durch Vereinbarungen in einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag.
  • Die Beweislast für das Verschulden liegt beim Arbeitgeber.

Schutz gewährt dem Arbeitnehmer eine private Haftpflichtversicherung.

Quelle: VEMA

Schadenmanagement

Unsere Experten sind Ihre Anwälte im Schadenfall!
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TopHotel: Fritz & Fritz gewinnt wieder den Star Award!

Fritz & Fritz hat zum wiederholten Mal den Star Award des renommierten Fachmagazins TopHotel gewonnen. Mit der Hotelversicherung All-Risk waren wir in der Kategorie “Problemlösung“ erfolgreich.

Welchen Marken vertrauen die Entscheiderinnen und Entscheider aus dem Gastgewerbe? Eine Antwort liefert der „TopHotel Star Award“, der die Leistungen der Hospitality-Zuliefer­industrie ins Rampenlicht stellt. Der von TopHotel in Kooperation mit Hotel+Technik vergebene Preis zeichnet in einer Leserwahl innovative Produkte und Leistungen renommierter Hersteller aus. In den Kategorien „Reinigung“, „Problemlösung“ und „Effizienz“ wurden von den Leserinnen und Leser die Star Awards 2024 vergeben.

Die Hotelversicherung All-Risk von Fritz & Fritz ist in der Kategorie „Problemlösung“ einer der drei ausgezeichneten Produkte. Die Allgefahrenversicherung  ist ein leicht verständliches, branchenspezifisches Versicherungskonzept, welches die Risiken der Hotellerie und Gastronomie perfekt absichert und beherrschbar macht. Mehr als 900 Betriebe in Deutschland vertrauen der All-Risk von Fritz & Fritz.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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