Alternativen prüfen
Da Sie weiterhin verpflichtet, Vorauszahlungen auf kombinierte Reiseleistungen abzusichern, haben Sie einige Wahlmöglichkeiten:
- Stellen Sie Ihren bereits bestehenden Vertrag hier um.
- Sollten Sie bisher keine Kundenabsicherung besitzen, errechnet Ihnen unser Team gerne ein Angebot!
- Statt einer Versicherung stellen Sie auf eine Bankbürgschaft für die Zahlungen um
- Sie nehmen keine Vorauszahlungen mehr auf kombinierte Reiseleistungen an und gehen selbst ins finanzielle Risiko, wenn ein Kunde nicht kommt oder nach der Leistungserbringung nicht zahlt
- Sie entbündeln Ihre Leistungen, so dass Sie nicht mehr unter das Reiserecht fallen.
Sollten Sie keine Versicherung besitzen und trotzdem Geld für Leistungen im Voraus annehmen, verstoßen Sie gegen die gesetzliche Regelung und müssen im Zweifelsfall mit einem Bußgeld rechnen.
Ob Sie mit Ihren angebotenen Leistungen überhaupt unter die versicherungspflichtigen kombinierten Reiseleistungen fallen, erfahren Sie hier in unserem Infoblatt.
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