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Generationswechsel bei Fritz & Fritz

„Man soll aufhören, wenn’s am schönsten ist“. Diese Lebensweisheit hört man oft, den richtigen Zeitpunkt treffen die wenigsten. Josef und Peter Fritz, den Gründern von Fritz & Fritz, gelingt es dagegen perfekt.

Sie verlassen zum Jahresende das Unternehmen – nach 40 Jahren im Dienste ihrer Kunden. Sie haben hunderte Hotels und Gaststättenbetriebe versichert, tausende von Schäden reguliert und so Betriebe vor dem Aus bewahrt und immer dafür gesorgt, dass „Zukunft sicher gestaltet wird“. Sie hinterlassen ein kerngesundes Unternehmen mit fast 1000 Kund*innen, ein Portfolio aus exzellenten Produkten und einem motivierten Team aus Profis und Arbeitsbienen.

Der Staffelstab geht nun an die junge Generation weiter. Mit den Söhnen Alexander und Michael Fritz übernehmen zwei Sachverständige und studierte Versicherungskaufleute das Unternehmen, die das Handwerk von der Pike auf gelernt haben und seit Jahren die Geschicke bereits mitbestimmen. Freuen Sie sich als Kunde und Kundin auf ein Team aus topausgebildeten Experten, die die Szene bestens kennen und mit frischen Ansätzen überraschen können!

Natürlich wird es im Zuge des Ausscheidens zu organisatorischen Anpassungen kommen. Viele Kund*innen bekommen neue Betreuer Vorort und auch intern müssen neue „Schultern“ gefunden werden. Aber seien Sie versichert: Wir geben unser Bestes und ein bisschen mehr, um Sie sehr gut zu betreuen.

Alle Mitarbeiter*innen bedanken sich bei Josef und Peter Fritz für die produktiven gemeinsamen Jahre, wünschen ihnen kreative Ideen für die Freizeitgestaltung, tolle Reisen ohne geschäftlichen Hintergrund und viel Zeit für Familie und Freunde. Ein Dank geht auch an Sie, liebe Kundinnen und Kunden, die uns Ihr Vertrauen geschenkt haben, Geduld und Treue. Ihre Wünsche werden auch weiterhin unser Ansporn sein, Ihr Lob und Ihre Kritik unser Kompass.

 

Auf viele weitere gemeinsame Jahre!

Ihre Familie Fritz mit dem gesamten Team

Das Team

Sie brauchen die Kontaktdaten von einem ganz bestimmten Mittarbeiter? Auf der Team-Seite finden sie alle Informationen.
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Reisende Hotel Versicherung

Reiserecht: Kundengeldabsicherung neu geregelt

Seit dem 1. Juli diesen Jahres ist das neue Gesetz zum Reisesicherungsfonds in Kraft. Alle Reiseunternehmen – also Reisebüros und Reiseveranstalter – die einen absicherungspflichtigen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro erwirtschaften, müssen sich über den neuen Reisesicherungsfonds absichern.
Als Hotelier oder Gastronom werden Sie keinen absicherungspflichtigen Jahresumsatz von zehn Mio. Euro erwirtschaften. Deshalb können Sie die Verpflichtung zur reiserechtlichen Insolvenzsicherung auch weiterhin durch eine Versicherung erfüllen. Doch diese wird deutlich teurer!

Ob Ihre Umsätze überhaupt der Kundengeldabsicherung unterliegen, können Sie hier nachlesen.

Alternativen prüfen

Da Sie weiterhin verpflichtet sind, Vorauszahlungen auf kombinierte Reiseleistungen abzusichern, haben Sie einige Wahlmöglichkeiten:

  1. Stellen Sie Ihren bestehenden Vertrag um. Bitte rechnen Sie dabei mit deutlichen erhöhten Versicherungsprämien.
  2. Sollten Sie bisher keine Kundenabsicherung besitzen, errechnet Ihnen unser Team gerne ein Angebot. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder nutzen Sie unseren Whatsapp-Account.
  3. Statt einer Versicherung stellen Sie auf eine Bankbürgschaft für die Zahlungen um.
  4. Sie nehmen keine Vorauszahlungen mehr auf kombinierte Reiseleistungen an und gehen selbst ins finanzielle Risiko, wenn ein Kunde nicht kommt oder nach der Leistungserbringung nicht zahlt.
  5. Sie entbündeln Ihre Leistungen, so dass Sie nicht mehr unter das Reiserecht fallen.

Sollten Sie keine Versicherung besitzen und trotzdem Geld für Leistungen, die Absicherungspflichtig sind, im Voraus annehmen, verstoßen Sie gegen die gesetzliche Regelung und müssen im Zweifelsfall mit einem Bußgeld nach § 147b GewO rechnen.

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Reise Versicherung

Reiserecht: Kundengeldabsicherung neu geregelt

Seit dem 1. Juli diesen Jahres ist das neue Gesetz zum Reisesicherungsfonds in Kraft. Alle Reiseunternehmen – also Reisebüros und Reiseveranstalter – die einen absicherungspflichtigen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro erwirtschaften, müssen sich über den neuen Reisesicherungsfonds absichern.

Als Hotelier oder Gastronom werden Sie keinen absicherungspflichtigen Jahresumsatz von zehn Mio. Euro erwirtschaften. Deshalb können Sie die Verpflichtung zur reiserechtlichen Insolvenzsicherung auch weiterhin durch eine Versicherung erfüllen. Doch diese wird deutlich teurer!

Alternativen prüfen

Da Sie weiterhin verpflichtet, Vorauszahlungen auf kombinierte Reiseleistungen abzusichern, haben Sie einige Wahlmöglichkeiten:

  1. Stellen Sie Ihren bereits bestehenden Vertrag hier um. 
  2. Sollten Sie bisher keine Kundenabsicherung besitzen, errechnet Ihnen unser Team gerne ein Angebot!
  3. Statt einer Versicherung stellen Sie auf eine Bankbürgschaft für die Zahlungen um
  4. Sie nehmen keine Vorauszahlungen mehr auf kombinierte Reiseleistungen an und gehen selbst ins finanzielle Risiko, wenn ein Kunde nicht kommt oder nach der Leistungserbringung nicht zahlt
  5. Sie entbündeln Ihre Leistungen, so dass Sie nicht mehr unter das Reiserecht fallen.

 

Sollten Sie keine Versicherung besitzen und trotzdem Geld für Leistungen im Voraus annehmen, verstoßen Sie gegen die gesetzliche Regelung und müssen im Zweifelsfall mit einem Bußgeld rechnen.

Ob Sie mit Ihren angebotenen Leistungen überhaupt unter die versicherungspflichtigen kombinierten Reiseleistungen fallen, erfahren Sie hier in unserem Infoblatt.

Das Team

Sie brauchen die Kontaktdaten von einem ganz bestimmten Mittarbeiter? Auf der Team-Seite finden sie alle Informationen.
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Mitarbeiter Hotel Bindung

Motivation durch mehr Gehalt?

Neben den bekannten Motivationsfaktoren wie Mitbestimmung und sinnhafter Arbeit versuchen viele Hoteliers und Gastronomen über das Gehalt Wertschätzung und Motivation zu transportieren.

Doch die Wirkung verpufft nach kurzer Zeit. Bruttolohnerhöhungen haben meist nur einen optischen Effekt, auf dem Konto des Mitarbeitenden kommt deutlich weniger an und ist bald vergessen.
Viel besser wäre ein Instrument, welches ganzjährig wirkt, einen erlebbaren Nutzen hat und zudem zeigt, dass sich der Arbeitgeber engagiert. Denn genau das wünschen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Nach aktuellen Umfragen wünschen sich 68 % Fürsorge von ihrem Arbeitgeber. Eine leistungsorientierte Vergütung sieht gerade einmal jeder Vierte als wichtigsten Faktor.
Eine betriebliche Krankenversicherung – kurz bKV – kann genau das leisten: Ihre Mitarbeiter*innen können den Nutzen direkt spüren. Ihr Unternehmen bekommt eine leistungsfähigere Mannschaft. Ihre Arbeitgebermarke wird gestärkt, ohne große Kosten in der Lohnabrechnung zu produzieren.

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0931 - 46 86 5-0
0931 468650
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97276 Margetshöchheim


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