Der Rahmenvertrag der Betriebshaftpflicht-Versicherung (BHV) bei Fritz & Fritz bietet eine sichere Lösung: die Durchführung von Corona-Schnell-Tests durch entsprechend geschultes Personal bei Gästen des Versicherungsnehmers sind mitversichert. Externe Dienstleister, die in den Räumlichkeiten des Hotels oder der Gaststätte Coronatests durchführen, benötigen eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung. Unsere Empfehlung: Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter und lassen Sie sich die Einweisung unterschreiben.
Sollte etwas beim Testen der Mitarbeitern untereinander passieren, handelt es sich nicht um einen BHV-Schaden, sondern um einen Arbeitsunfall und ist nicht mitversichert.
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