Aktuelle Themen

Safe Bargeld Schutz Hotel

Corona-Baustelle: Schadenprävention

Wenn die Zwangsschließung einen Vorteil hat, dann den, liegengebliebene Aufgaben endlich erledigen zu können. Dazu gehören bestimmt auch Sicherungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Doch welche sind das?

Viele Vorschriften beziehen sich auf Themen wie Brandschutz und Einbruch und stehen in Ihren Versicherungspolicen. Weitere Infos, etwa zur Elektroprüfung oder zur Sicherung von Bargeld und Wertsachen (Stichwort Güteklasse Ihres Tresors) finden Sie auf unserer Website.

Corona-Baustelle: IT

Gerade zu Coronazeiten wandern immer mehr Aktivitäten ins Netz ab. Bestellungen laufen nur noch online und auch die Bezahlung erfolgt nicht mehr mit Schein und Münze. In dem Maße, wie die virtuelle Welt aber aufblüht, nehmen auch die Anzahl von Hackerangriffen, Viren und Phishing-Attacken zu. Egal ob Buchungssysteme oder Zahlungsverkehr – schützen Sie Ihre IT und denken Sie über eine passende Cyberversicherung nach. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Corona-Baustelle: Kunden

Reiserücktrittsversicherung inklusive Coronaschutz: Ihre Gäste sind unsicher, ob sie bei Ihnen übernachten können? Sie fürchten eine Coronainfektion und damit verbundene Stornierungskosten bei Nichtantritt der Reise?

Wir haben eine Lösung: Bieten Sie bei Ihrer Buchung eine Reiserücktrittsversicherung mit Coronaschutz an! Der Corona-Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne und bei Beförderungsverweigerung.

Integrieren Sie einfach folgenden Link in Ihren Buchungsprozess und bieten Sie Ihren Kunden die größtmögliche Sicherheit!

Mitarbeiter Gastro Mitarbeiterbindung

Corona-Baustelle: Mitarbeiter

Jedem Unternehmer ist klar: Nur motivierte Mitarbeiter sichern den Unternehmenserfolg. Deshalb bleibt auch während der Coronazeit die Bindung von guten Mitarbeitern ein wichtiger Impuls. Geeignete Maßnahmen dafür gibt es mit der Betriebsrente oder Sachlohnvergütungen viele, die motivieren, ohne das Gehaltsgefüge zu sprengen.

Aktuell besonders interessant: Die betriebliche Krankenversicherung (kurz bKv). Mitarbeiter wünschen sich von modernen Unternehmen heute nicht nur ein leistungsgerechtes Gehalt oder Mitspracherecht und flexible Arbeitszeiten. Fast 70 Prozent honorieren Vorsorge durch den Arbeitgeber mit Loyalität und höherer Produktivität.
Ein Tag Arbeitsausfall kostet im Gastgewerbe im Schnitt 248 Euro. Lassen sich diese Krankheitstage – etwa 17 pro Jahr und Mitarbeiter – reduzieren, so gewinnen beide Seiten. Der Mitarbeiter erfreut sich besserer Gesundheit, Sie als Unternehmer haben mehr Planungssicherheit. Auch auf lange Sicht zahlt sich eine bKv aus: Durch mehr Vorsorge werden chronische Erkrankungen früher erkannt, Langzeitausfälle können vermieden werden. Ohne eine Überlastung der gesunden Mitarbeiter fühlen sich alle wohler, Leistungsträger bleiben dem Unternehmen erhalten.

Wie sie Ihre „Arbeitgebermarke“ stärken und die Attraktivität für Bewerber erhöhen, erfahren Sie hier.

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Unternehmensnachfolge. Rechtzeitig Fakten schaffen

In vielen Betrieben ist die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie ein hoch aktuelles Thema. Wir zeigen Ihnen mit dem nachfolgenden Fall aus der Praxis, dass Unternehmensnachfolge letzten Endes mit dem Alter nichts zu tun hat.

 

Ein Fall aus der Praxis: Anton (66) und Helga (61) betreiben sehr erfolgreich ein 60-Betten-Hotel in eigenen Gebäuden. Helga ist Eigentümerin des Einzelunternehmens. Anton arbeitet im Unternehmen als Mädchen für alles mit und erhält ein monatliches Gehalt von gerade mal € 1.000,00 brutto, damit er krankenversichert ist. Tochter Maria arbeitet seit Abschluss einer Lehre bei einem Kollegenbetrieb im elterlichen Unternehmen mit und kümmert sich um Buchhaltung, Verwaltung, Internet usw. Sohn Peter ist Lehrer und hat mit Hotel- und Gastronomie nichts am Hut.

Ein Testament ist nicht vorhanden – das hat ja noch Zeit!

 

Agieren, bevor etwas passiert

Bei Helga wird ein Gehirntumor festgestellt. Sie fällt für etliche Monate aus und ist nicht mehr einsatzfähig für das stressige Tagesgeschäft. Hinzu kommt, dass gerade eine Erweiterung um 20 Betten in Planung ist, die Finanzierung ist noch nicht ganz abgeschlossen, die Baugenehmigung liegt jedoch vor.

Was ist in dieser Situation zu tun bzw. notwendig: Mutter Helga sollte ihrem Ehemann eine notarielle Vermögensvollmacht erteilen, damit dieser im ganzen Unternehmensbereich handeln kann, falls Helga ganz ausfällt, wobei hier zu regeln ist, dass Ehemann Anton im Wege einer Untervollmacht seiner Tochter Maria für einzelne Bereiche Vollmacht erteilen kann.

Anton und Helga benötigen dringendst ein Testament, in dem geregelt wird:

–          Erbe für das Gesamtvermögen ist Tochter Maria mit der Auflage, ihrem Vater Anton ab dem Übergang des Unternehmens auf die Tochter eine monatliche Versorgungsrente von € 3.000,00 brutto zu vergüten.

–          Bei dieser Erbeinsetzung von Tochter Maria ist Peter nicht zu berücksichtigen, nachdem dieser vorab beim Notar einen Pflichtteilsverzicht gegenüber beiden Eltern unterzeichnet und dafür als Gegenleistung erhält:

  • Nach dem Tod beider Eltern das Einfamilienhaus zum Alleineigentum und
  • von den Eltern eine sofortige Barabfindung in Höhe von € 200.000,00.

Aus steuerlichen Gründen bitte darauf achten, dass diese Barabfindung unbedingt von den Eltern und nicht von der Schwester geleistet wird!

Die dem Grunde nach innerhalb der Familie bereits vereinbarte Unternehmensübergabe an Tochter Maria sollte zu Lebzeiten der Mutter erfolgen. Wird dies durchgeführt, ist der Vater und die Mutter durch Rücknahmerechte für das gesamte Unternehmen abzusichern, falls bei Maria außergewöhnliche Umstände eintreten bzw. Maria vor dem Vater versterben sollte. Insbesondere ist hier daran zu denken, dass ein Rücknahmerecht dem Vater einzuräumen ist, wenn Umstände eintreten, die seine Altersversorgung gefährden bzw. Maria bei einer evtl. Eheschließung einen Ehevertrag nicht abschließt, der das Vermögen vor dem Zugriff durch den zukünftigen Schwiegersohn schützt. Dabei ist auch ein Rücknahmerecht notwendig, falls Maria durch Unfall oder Krankheit unter Betreuung gestellt werden sollte.

Innerhalb der Familie sollte abgeklärt werden, dass, falls Maria nach dem Ableben beider Elternteile den Betrieb veräußert, ihrem Bruder Peter einen Teil des Veräußerungserlöses abzuführen hat.

Für die bereits angelaufene Baumaßnahme kann, aufgrund der notariellen Generalvollmacht, der Ehemann Anton selbständig handeln – Bauaufträge vergeben, Kreditverträge abschließen, Grundschulden bestellen, Investitionszuschüsse beantragen usw. Falls Anton dies nicht will, kann er im Wege einer Untervollmacht zugunsten seiner Tochter Maria diese Aufgaben auf sie übertragen.

Vor Durchführung dieser Maßnahmen sollte eine Familienkonferenz mit allen Beteiligten stattfinden, in der alle Details ausführlich besprochen werden und wenn möglich Einvernehmen hierzu herbeigeführt wird. Sinnvoll ist es, wenn die Familie das Ganze auch noch schriftlich protokolliert. Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, wenn an einer solchen Familienkonferenz ein außenstehender fachkundiger Berater mitwirkt – quasi als Vermittler bzw. als Mediator.

 

Zum Autor: Emil Haubner ist Steuerberater und Rechtsbeistand seit 1970. Seine Einzelkanzlei ist spezialisiert auf Unternehmensübergaben, Nachfolgeregelungen und Stiftungen und die Gestaltung von Testamenten. Gerne stellen wir Ihnen den Kontakt zu Herrn Haubner her.

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