Nur befinden wir uns im zweiten Lockdown und die Rechtssituation ist nicht klarer geworden. Elf Urteilen zugunsten der Versicherer stehen drei Urteilen zugunsten der klagenden Hoteliers und Wirte gegenüber. Eine Erfolgsgarantie für den Klageweg sieht anders aus. Zudem sind die bisherigen Urteile überwiegend vor Landgerichten ergangen und noch nicht rechtskräftig. Vermutlich wird erst ein BGH-Urteil Klarheit schaffen.
Sicher ist: Eine Betriebsschließungsversicherung in der bisherigen Form wird es nicht mehr geben! Globale Ereignisse wie die Corona-Pandemie übersteigen die finanzielle Möglichkeiten der Versicherungswirtschaft und widersprechen zudem der ursprünglichen Idee der BSV: Der Schutz vor finanziellen Folgen einer behördlich angeordneten Schließung einer konkreten Betriebsstätte aufgrund einer lokal begrenzten Infektionskrankheit.
Aktuell gibt es zwar noch Anbieter am Markt, bei denen Corona nicht ausgeschlossen ist. Doch in diesen Verträgen sind die Versicherungsbedingungen sehr unattraktiv gestaltet. So greift der Versicherungsschutz nur bei einer Einzelverfügung und bei einer Infizierung im Betrieb. Mehrfache Schließungen aufgrund derselben Krankheit werden ebenfalls nicht anerkannt. Die restlichen Sachversicherungen in der Police sind deutlich schlechter als die All-Risk von Fritz & Fritz und das bei deutlich erhöhten Prämien.
Deshalb empfehlen wir vor allem: Geduld! Eine Übergangslösung für die BSV steht schon heute zur Verfügung, die zumindest ein normales Infektionsgeschehen (Salmonellen, Bakterien) absichert, Pandemien aber ausschließt. In Arbeit ist ein privat-staatliches Absicherungsmodell ähnlich einer Terrorabsicherung und ein Musterbedingungswerk des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
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