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Corona-Baustelle: Betriebsschließungsversicherung (kurz BSV)

Kunden von Fritz & Fritz haben die erste Welle gut überstanden. Während sich viele Betriebe mit dem so genannten „Bayerischen Modell“ abspeisen lassen mussten, griff unsere Betriebsschließungsversicherung. Neben deutlich höheren Tagesentschädigungen wurde die volle Schließungszeit (je nach Bundesland bis zu 75 Tage) bezahlt und nicht nur 30 Tage wie bei den meisten Versicherungen am Markt!

Nur befinden wir uns im zweiten Lockdown und die Rechtssituation ist nicht klarer geworden. Elf Urteilen zugunsten der Versicherer stehen drei Urteilen zugunsten der klagenden Hoteliers und Wirte gegenüber. Eine Erfolgsgarantie für den Klageweg sieht anders aus. Zudem sind die bisherigen Urteile überwiegend vor Landgerichten ergangen und noch nicht rechtskräftig. Vermutlich wird erst ein BGH-Urteil Klarheit schaffen.

Sicher ist: Eine Betriebsschließungsversicherung in der bisherigen Form wird es nicht mehr geben! Globale Ereignisse wie die Corona-Pandemie übersteigen die finanzielle Möglichkeiten der Versicherungswirtschaft und widersprechen zudem der ursprünglichen Idee der BSV: Der Schutz vor finanziellen Folgen einer behördlich angeordneten Schließung einer konkreten Betriebsstätte aufgrund einer lokal begrenzten Infektionskrankheit.

Aktuell gibt es zwar noch Anbieter am Markt, bei denen Corona nicht ausgeschlossen ist. Doch in diesen Verträgen sind die Versicherungsbedingungen sehr unattraktiv gestaltet. So greift der Versicherungsschutz nur bei einer Einzelverfügung und bei einer Infizierung im Betrieb. Mehrfache Schließungen aufgrund derselben Krankheit werden ebenfalls nicht anerkannt. Die restlichen Sachversicherungen in der Police sind deutlich schlechter als die All-Risk von Fritz & Fritz und das bei deutlich erhöhten Prämien.

Deshalb empfehlen wir vor allem: Geduld! Eine Übergangslösung für die BSV steht schon heute zur Verfügung, die zumindest ein normales Infektionsgeschehen (Salmonellen, Bakterien) absichert, Pandemien aber ausschließt. In Arbeit ist ein privat-staatliches Absicherungsmodell ähnlich einer Terrorabsicherung und ein Musterbedingungswerk des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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Corona-Baustelle: Schadenprävention

Wenn die Zwangsschließung einen Vorteil hat, dann den, liegengebliebene Aufgaben endlich erledigen zu können. Dazu gehören bestimmt auch Sicherungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Doch welche sind das?

Viele Vorschriften beziehen sich auf Themen wie Brandschutz und Einbruch und stehen in Ihren Versicherungspolicen. Weitere Infos, etwa zur Elektroprüfung oder zur Sicherung von Bargeld und Wertsachen (Stichwort Güteklasse Ihres Tresors) finden Sie auf unserer Website.

Corona-Baustelle: IT

Gerade zu Coronazeiten wandern immer mehr Aktivitäten ins Netz ab. Bestellungen laufen nur noch online und auch die Bezahlung erfolgt nicht mehr mit Schein und Münze. In dem Maße, wie die virtuelle Welt aber aufblüht, nehmen auch die Anzahl von Hackerangriffen, Viren und Phishing-Attacken zu. Egal ob Buchungssysteme oder Zahlungsverkehr – schützen Sie Ihre IT und denken Sie über eine passende Cyberversicherung nach. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Corona-Baustelle: Kunden

Reiserücktrittsversicherung inklusive Coronaschutz: Ihre Gäste sind unsicher, ob sie bei Ihnen übernachten können? Sie fürchten eine Coronainfektion und damit verbundene Stornierungskosten bei Nichtantritt der Reise?

Wir haben eine Lösung: Bieten Sie bei Ihrer Buchung eine Reiserücktrittsversicherung mit Coronaschutz an! Der Corona-Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne und bei Beförderungsverweigerung.

Integrieren Sie einfach folgenden Link in Ihren Buchungsprozess und bieten Sie Ihren Kunden die größtmögliche Sicherheit!

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