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Neue Hogarente: Verpflichtend für alle?

Nach dem Ende 2016 die Pensionskasse von Ergo und HDI geschlossen wurde, konnten Beschäftigte nur sehr begrenzt ihre bestehenden Verträge erhöhen. Damit stand die hogarente vor dem aus. Nun hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit der Signal Iduna einen neuen Partner gefunden. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wann muss ich meinen Mitarbeitern eine „hogarente plus“ zahlen?

Nur wenn Sie als Arbeitgeber tarifgebunden sind und Ihr Arbeitnehmer gewerkschaftlich über die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) organisiert ist, müssen Sie Ihren Arbeitnehmern eine „hogarente plus“ zahlen.

Ob Sie tarifgebunden sind oder nicht erfragen Sie bitte über den DEHOGA.

Ich habe eine bestehende alte hogarente bei der ERGO bzw. HDI Versicherung für meine Mitarbeiter, was passiert damit?

Bestehende Verträge für Ihre Mitarbeiter können weitergeführt werden. Sie sind tarifgebunden und verpflichtet die hogarente zu zahlen, dann müssen Sie den bisherigen Beitrag von 150,- € auf 240,- € p.a. anpassen. Wie das funktioniert und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt erfahren Sie bei uns.

Ich bin tarifgebunden, wer berät mich und meine Mitarbeiter zur neuen hogarente plus?

Gern stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Umsetzung der hogarente plus zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit unseren Experten.

Anmerken möchten wir, dass die Signal Iduna, bis zum heutigen Stand (01/2020) noch keine weiteren Informationen zur konkreten Berechnung und Umsetzung an uns gegeben hat, sodass wir für einen Beratungstermin zur hogarente plus noch keine konkreten Termine vergeben können. Sobald wir weitere Details zur Umsetzung erhalten setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Ich bin Mitglied im DEHOGA aber ohne Tarifbindung (OT), muss ich eine hogarente plus für meine Mitarbeiter abschließen?

Nein. Da Sie nicht tarifgebunden sind, ist für Sie die neue hogarente plus nicht verpflichtend. Ihre Mitarbeiter sollten Sie jedoch über die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge informieren. Wichtig: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz im Jahr 2019 wurde beschlossen, dass ein verpflichtender Arbeitgeber-Zuschuss von 15 % bei neuen Entgeltumwandlungen ab dem 01.01.2019 gezahlt werden muss, bei schon bestehenden Entgeltumwandlungen gilt der verpflichtende Zuschuss ab dem 01.01.2022.

Welche Möglichkeit haben nicht-tarifgebundene und am Tarifvertrag orientierte Betriebe?

Sie haben die freie Wahl, welchen Versicherer und welche Versicherungstarife sie ihren Mitarbeitern anbieten. Anmerken möchten wir, dass der Arbeitgeber für die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge haftet, daher ist die Wahl eines soliden und krisensicheren Versicherers enorm wichtig.

Wir als unabhängiger Makler vertreten Ihre Interessen unabhängig von Versichererinteressen und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der Tarife durch unsere umfangreiche Tarifanalyse auf. Bei den meisten unserer Hotel-Kunden bestehen bereits eigene Versorgungswerke über Fritz & Fritz, diese können unverändert weitergeführt werden.

 

Eckpunkte zur hogarente plus:

Personenkreis:

alle Arbeitnehmer und Azubis in Betrieben, die gewerbsmäßig beherbergen und/oder Speisen /Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben.

Arbeitgeberleistung:

Der Arbeitgeberbeitrag erhöht sich von 150 € auf 240 € im Jahr für Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitkräfte anteilig (bisherige Staffelung entfällt). Die Fälligkeit bei jährlicher Zahlweise: 01.12.019

Die Arbeitgeberleistung wird erst nach 24 Kalendermonaten Betriebszugehörigkeit gezahlt. Ausnahme: Nach 12 Monaten wenn beim vorherigen Arbeitgeber schon eine bAV laut Tarifvertrag bestand oder nach 6 Monaten wenn der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung macht.

Arbeitgeberzuschuss:

Zusätzlich gibt es einen Arbeitgeber-Zuschuss von 16 % auf die freiwillige Entgeltumwandlung des Mitarbeiters.

Der bundeseinheitliche Tarifvertrag soll rückwirkend zum 01. Januar 2019 gelten.

Lösung: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

Fritz & Fritz zeigt Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten.
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Disco: Durchführung von Veranstaltungen mit erhöhtem Eintrittsgeld

Aktuell warnt der BDT vor Nacherhebungen der GEMA bei allen Veranstaltungen, an denen ein erhöhtes Eintrittsgeld verlangt wird. Egal, ob Faschingsparty oder Live-Act: Wer einen höheren Eintritt als regulär fordert, muss der GEMA eine detaillierte Information zur Veranstaltung zukommen lassen, sonst droht ein Strafzuschlag von bis zu 100 Prozent!

Im aktuellen Merkblatt erklärt der BDT zudem die Berechnung und die Wirkung von Getränkegutscheinen und -Flatrates auf die GEMA-Rechnung. Das Merkblatt und viele weitere Tipps gibt es auf der Seite des BDT für alle Mitglieder des Verbandes.

Veranstaltungsversicherung

Unsere Produktlösung für Veranstaltungen.
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Dehoga Bayern: 10 Jahre Kompetenzpartnerschaft

Im zehnten Jahr in Folge ist Fritz & Fritz als geprüfter und qualifizierter Kompetenz-Partner des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes ausgezeichnet worden. Als Sachverständige und Versicherungsmakler beraten wir alle Mitglieder des Dehoga in Sachen Risikovorsorge und Unternehmensabsicherung.

Kerzen Brandschutz Versicherung

Mit dem besten Schutz ins Jahr 2020

Liebe Kunden, Interessenten und Partner,

das Jahr 2019 neigt sich dem Ende und es wird Zeit, uns bei Ihnen zu bedanken. Wir freuen uns, Sie als Kunden zu haben! Wir sind gespannt auf Ihre Wünsche als Interessent! Wir sind beruhigt, sie als Partner auf unserer Seite zu wissen! Vielen Dank, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken!

Das gesamte Team von Fritz & Fritz wünscht Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Lieben und einen guten Start ins Jahr 2020! Mögen die kommenden Monate so verlaufen, wie Sie sich das wünschen ‑ mit vielen positiven Highlights und ohne Komplikationen. Und sollte doch mal ein Missgeschick passieren, sind wir für Sie da und helfen Ihnen.

Herzliche Grüße aus Margetshöchheim

Ihr Team von Fritz & Fritz

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