Sind Ansprüche nicht gerechtfertigt, wehrt die Haftpflichtversicherung die Ansprüche dem Geschädigten gegenüber ab. Notfalls bis vor Gericht. Sollte man also unberechtigt verklagt werden, würde die Haftpflichtversicherung den Prozess führen und einen Rechtsanwalt stellen. Wird beispielsweise das auf dem Hotelparkplatz abgestellte Fahrzeug eines Gastes durch Unbekannte beschädigt, sind Sie als Hotelier nicht haftbar zu machen.
Unser Tipp: Versprechen Sie Ihrem Gast nichts, was Ihre Versicherung anschließend nicht hält. Gehen Sie nicht in Vorleistung und erkennen Sie keine Ansprüche an. Bleiben Sie dabei aber freundlich und hilfsbereit und verweisen Sie den Gast an Ihre Betriebshaftpflichtversicherung.
Im Schadenfall: Zeitnahe Meldung
Damit die Haftpflichtversicherung den Schaden bearbeiten kann, muss dieser zeitnah gemeldet werden. Anschließend wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Ansprüche rechtmäßig sind. Entschädigt wird allerdings nur der Zeitwert bei Sachschäden, nicht der Wiederbeschaffungs- oder Neuwert (siehe § 249 BGB). Bei Bekleidung ist die Auslegung noch enger: Nach einem Urteil des AG Ludwigshafen vom November 1984 (2 a C 166/84) ist eine Entschädigung für beschädigte Kleidungsstücke zum Zeitwert von einem Drittel des Neuwertes gerechtfertigt.
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