Aktuelle Themen

Kunden sagen „Danke für den Einsatz!“

Die Coronakrise stellte für die gesamte Branche eine Ausnahmesituation  dar – auch für Fritz & Fritz! Noch nie gab es einen so engen Austausch mit unseren Kunden, so viele Telefonate und Mails. Wurde anfangs noch über Versicherungsfragen gesprochen, waren am Ende Seelsorge und geduldige Zuhörer gefragt!

Die allermeisten Kunden zeigten sich aber nicht nur mit der Betreuung zufrieden, sondern auch mit dem von Fritz & Fritz ausgehandelten Ergebnis und dokumentierten dies in vielen Schreiben:

„Durch Ihre hartnäckigen Verhandlungen, Ihren hohen Einsatz und die wertvollen Hinweise haben Sie das Überleben unseres Hotels gesichert! Ohne Sie als Versicherungsmakler hätten wir wohl ziemlich alt ausgesehen.“

„Wir sind sehr froh, einen solch kompetenten Versicherungsmakler an unserer Seite zu wissen und natürlich auch äußerst zufrieden mit dem erreichten Ergebnis!“

„Danke dem gesamten Team Fritz & Fritz  für das Verhandlungsgeschick und für die starken Nerven.“

„Sie machen eine hervorragende Arbeit und das kommt auch bei uns so an.“

„Vielen Dank an Sie und das Team von Fritz & Fritz, dass Sie so für uns gekämpft haben, es hat sich gelohnt! Wir sind wirklich begeistert und sehr dankbar.“

 

Dazu können wir nur sagen: Gern geschehen!

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All-Risk Versicherungsschutz hält Corona stand

Wir hoffen, Sie sind glimpflich durch die Coronazeit gekommen und können nun einen erfolgreichen „Restart“ hinlegen.

„Erst durch Schaden wird man klug“ sagt der Volksmund und wenn uns das Virus etwas gelehrt hat, dann nicht zu sorglos zu sein. Zu viele Unternehmen im Gastgewerbe waren in der Krise nicht oder zu schlecht versichert und haben jetzt das Nachsehen.

Eine fehlende Betriebsschließungsversicherung oder eine Versicherung, die im Coronafall nicht zahlt – hier wurde am falschen Ende gespart!

Die 500 Hoteliers und Gastronomen, die sich bei Fritz & Fritz mit der ausgezeichneten All-Risk-Versicherung abgesichert haben, stehen weit besser da! Nicht nur, dass sie umfangreiche Zahlungen aus ihrem Versicherungsvertrag erhalten haben. Auch der versicherte Zeitraum war mit 90 Ausfalltagen deutlich realistischer angelegt, als die sonst üblichen 30 Tage in anderen Verträgen!

Natürlich mussten sich auch unsere Kunden gedulden, bis sie ihre Zahlungen erhalten hatten. Dafür konnten sie sich darauf verlassen, dass Fritz & Fritz eine wirkungsvolle Entschädigungshöhe verhandelt und eine erfolgreiche Rückkehr zum Tagesgeschäft ermöglicht.

Durch umfangreiche Zahlungen deutlich über dem Branchendurchschnitt konnten wir unseren Kunden einen Neustart ermöglichen! Denn bei Fritz & Fritz hält der Versicherungsschutz auch Corona stand!

Jetzt Betrieb wirkungsvoll absichern

Für alle Betriebe im Gastgewerbe heißt es nun anzupacken, um wieder in wirtschaftlich sicheres Fahrwasser zu gelangen. Für viele wird es aber auch Zeit, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen! Man kann sein Unternehmen noch so gut organisieren und erfolgreich führen – das errungene wird durch externe Risiken bedroht.

Fritz & Fritz hilft Ihnen gerne dabei! Wir prüfen Ihre Versicherungsverträge, beraten Sie per Videokonferenz und stellen Ihnen den perfekten Schutz zusammen. Wenn sich die Lage vollkommen entspannt hat, kommen wir zu Ihnen, führen eine abschließende Bestandsaufnahme durch.

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin!  Ulrike Lang (u.lang@fritzufritz.de) erreichen Sie am einfachsten unter 0931/468650.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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Notausgang Brandschutz Hotel

Veranstaltungsabbruch: Damit trotzdem die Kasse stimmt

Bombendrohung, Feueralarm oder Stromausfall – es gibt immer wieder Gründe, warum Discotheken  geräumt werden müssen. Doch was passiert, wenn man bargeldlose Kartensystem nutzt und die Kunden den Laden durch  den „Hintereingang“ verlassen können? Sind die Umsätze dann futsch?

Kassen- und bargeldlose Abrechnungssysteme wie die von OPC oder Cash Card erleichtern die Abrechnung des Discothekers ungemein: Jede Bestellung wird automatisch im Warenwirtschaftssystem verbucht, an der Bar muss nicht mit Bargeld hantiert werden und selbst an der Garderobe gibt es weniger Verwechslungen. Die Vorteile für den Ablauf in der Disco sind enorm – auch wenn nicht unerhebliche Kosten bei der Einführung anfallen.

Nicht überall lohnen sich diese Systeme, aber gerade in Großraumdiscos an der Peripherie mit vielen Gästen pro Nacht können Umsätze besser geplant und Geldflüsse genauer kontrolliert werden. Doch was passiert, wenn es zu einem behördlich veranlassten Veranstaltungsabbruch kommt? Denkbar sind beispielsweise eine Bombendrohung gegen den Club oder ein Feueralarm, der Einsatzkräfte ausrücken lässt und die Notausgänge automatisch öffnet.

Absicherung des Risikos

Dann verlassen die Kunden die Disco, ohne ihre Umsätze zu bezahlen und die wenigsten werden zurückkommen und die Schulden begleichen. Damit Sie als Veranstalter nicht auf den Kosten sitzen bleiben, lohnt sich in diesen Fällen eine Veranstaltungsabbruchversicherung. Sie ersetzt die nicht bezahlten Umsätze bis zum ungeplanten Ende der Veranstaltung und die Kosten der Wiederbeschaffung der Karten.

Können Umsätze nicht genau beziffert werden, weil mechanische Systeme (z.B. Lochkarten) verwendet wurden, erfolgt die Berechnung  anhand des durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauchs der letzten sechs vergleichbaren Veranstaltungen.

Versichert sind sowohl behördliche angeordnete Räumungen wegen Bombendrohung, als auch bei Räumung wegen Feueralarms. Versichert ist zudem eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung mit mindestens 30 Minuten Dauer. Nicht versichert ist dagegen der Umsatz, der nach der Räumung dem Discotheker entgeht.

Wer also „smarte Karten“ im Einsatz hat, sollte sich genauso smart gegen Verluste durch Veranstaltungsabbrüche absichern.

Discoversicherung

Unsere Produktlösung für Diskotheker
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Neue Hogarente: Verpflichtend für alle?

Nach dem Ende 2016 die Pensionskasse von Ergo und HDI geschlossen wurde, konnten Beschäftigte nur sehr begrenzt ihre bestehenden Verträge erhöhen. Damit stand die hogarente vor dem aus. Nun hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit der Signal Iduna einen neuen Partner gefunden. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wann muss ich meinen Mitarbeitern eine „hogarente plus“ zahlen?

Nur wenn Sie als Arbeitgeber tarifgebunden sind und Ihr Arbeitnehmer gewerkschaftlich über die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) organisiert ist, müssen Sie Ihren Arbeitnehmern eine „hogarente plus“ zahlen.

Ob Sie tarifgebunden sind oder nicht erfragen Sie bitte über den DEHOGA.

Ich habe eine bestehende alte hogarente bei der ERGO bzw. HDI Versicherung für meine Mitarbeiter, was passiert damit?

Bestehende Verträge für Ihre Mitarbeiter können weitergeführt werden. Sie sind tarifgebunden und verpflichtet die hogarente zu zahlen, dann müssen Sie den bisherigen Beitrag von 150,- € auf 240,- € p.a. anpassen. Wie das funktioniert und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt erfahren Sie bei uns.

Ich bin tarifgebunden, wer berät mich und meine Mitarbeiter zur neuen hogarente plus?

Gern stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Umsetzung der hogarente plus zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit unseren Experten.

Anmerken möchten wir, dass die Signal Iduna, bis zum heutigen Stand (01/2020) noch keine weiteren Informationen zur konkreten Berechnung und Umsetzung an uns gegeben hat, sodass wir für einen Beratungstermin zur hogarente plus noch keine konkreten Termine vergeben können. Sobald wir weitere Details zur Umsetzung erhalten setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Ich bin Mitglied im DEHOGA aber ohne Tarifbindung (OT), muss ich eine hogarente plus für meine Mitarbeiter abschließen?

Nein. Da Sie nicht tarifgebunden sind, ist für Sie die neue hogarente plus nicht verpflichtend. Ihre Mitarbeiter sollten Sie jedoch über die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge informieren. Wichtig: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz im Jahr 2019 wurde beschlossen, dass ein verpflichtender Arbeitgeber-Zuschuss von 15 % bei neuen Entgeltumwandlungen ab dem 01.01.2019 gezahlt werden muss, bei schon bestehenden Entgeltumwandlungen gilt der verpflichtende Zuschuss ab dem 01.01.2022.

Welche Möglichkeit haben nicht-tarifgebundene und am Tarifvertrag orientierte Betriebe?

Sie haben die freie Wahl, welchen Versicherer und welche Versicherungstarife sie ihren Mitarbeitern anbieten. Anmerken möchten wir, dass der Arbeitgeber für die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge haftet, daher ist die Wahl eines soliden und krisensicheren Versicherers enorm wichtig.

Wir als unabhängiger Makler vertreten Ihre Interessen unabhängig von Versichererinteressen und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der Tarife durch unsere umfangreiche Tarifanalyse auf. Bei den meisten unserer Hotel-Kunden bestehen bereits eigene Versorgungswerke über Fritz & Fritz, diese können unverändert weitergeführt werden.

 

Eckpunkte zur hogarente plus:

Personenkreis:

alle Arbeitnehmer und Azubis in Betrieben, die gewerbsmäßig beherbergen und/oder Speisen /Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben.

Arbeitgeberleistung:

Der Arbeitgeberbeitrag erhöht sich von 150 € auf 240 € im Jahr für Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitkräfte anteilig (bisherige Staffelung entfällt). Die Fälligkeit bei jährlicher Zahlweise: 01.12.019

Die Arbeitgeberleistung wird erst nach 24 Kalendermonaten Betriebszugehörigkeit gezahlt. Ausnahme: Nach 12 Monaten wenn beim vorherigen Arbeitgeber schon eine bAV laut Tarifvertrag bestand oder nach 6 Monaten wenn der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung macht.

Arbeitgeberzuschuss:

Zusätzlich gibt es einen Arbeitgeber-Zuschuss von 16 % auf die freiwillige Entgeltumwandlung des Mitarbeiters.

Der bundeseinheitliche Tarifvertrag soll rückwirkend zum 01. Januar 2019 gelten.

Lösung: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

Fritz & Fritz zeigt Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten.
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DJ Mischpult Technikversicherung Disco

Disco: Durchführung von Veranstaltungen mit erhöhtem Eintrittsgeld

Aktuell warnt der BDT vor Nacherhebungen der GEMA bei allen Veranstaltungen, an denen ein erhöhtes Eintrittsgeld verlangt wird. Egal, ob Faschingsparty oder Live-Act: Wer einen höheren Eintritt als regulär fordert, muss der GEMA eine detaillierte Information zur Veranstaltung zukommen lassen, sonst droht ein Strafzuschlag von bis zu 100 Prozent!

Im aktuellen Merkblatt erklärt der BDT zudem die Berechnung und die Wirkung von Getränkegutscheinen und -Flatrates auf die GEMA-Rechnung. Das Merkblatt und viele weitere Tipps gibt es auf der Seite des BDT für alle Mitglieder des Verbandes.

Veranstaltungsversicherung

Unsere Produktlösung für Veranstaltungen.
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