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Brandschutz Hotel

Disko: Brandrisiko weiterhin hoch

Brand in einer Disco in Düsseldorf, Großbrand in Hotel-Disco in Kempten – immer wieder brechen in Tanzlokalen Brände aus. Die Ursachen kann häufig nicht ermittelt werden, die Geschädigten sind aber leicht zu ermitteln: Wer seine Disko nicht vernünftig versichert, bleibt auf den Kosten eines Brandes sitzen.

In Zeiten des Rauchverbotes in deutschen Diskotheken sollte das nicht mehr passieren: Brennende Veranstaltungsräume. Trotzdem ereignen sich Jahr für Jahr viele Brände in Diskobetrieben. Aktuell gehen beispielsweise die Ermittlungen im Berliner „Club der Visionäre“ durch die Presse.

Die Ursache der Brände ist meist nicht der unbedachte Umgang mit offenem Feuer, sondern häufig Defekte in der elektrischen Anlage oder der Elektronik. Bei vielen Schäden finden die Ermittler aber auch Zeichen von Brandstiftung. Deshalb ist es umso wichtiger, mit einer Versicherung mögliche Brandrisiken abzudecken.

Aber auch unverschuldet kommen Discotheken in Bedrängnis: Im Frühjahr drohte ein Brand eines ehemaligen Stalls auf die benachbarte Disco in Neukirchen vorm Wald überzugreifen. Die Feuerwehr war im Großeinsatz, die Polizei beendete eine Veranstaltung in der Disco vorzeitig. Es entstand ein Schaden von rund 100.000 Euro.

 

Wichtige Punkte, die Ihre Versicherung enthalten sollte:

  • Die korrekte Versicherungssumme (siehe Artikel in TopHotel). Wir empfehlen eine Bewertung Ihres Betriebes durch die Experten von Fritz & Fritz.
  • Umfassender Schutz in einer Police. Dann gibt es keine Deckungslücken oder Überschneidungen im Vertrag.
  • Schutz vor grober Fahrlässigkeit: Jeder macht einen Fehler. Aber nicht jeder Fehler sollte Ihre Existenz gefährden.
  • Betreuung durch einen Experten, der im Schadenfall Ihre Interessen bei der Versicherung vertritt.

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Allgefahren-Versicherung für Diskotheken: Vorteil “Beweislastumkehr”

Je weniger eine Versicherung kostet, umso besser ist es. Falsch! Eine Versicherung kann gut sein, ohne viel zu kosten. In jedem Fall müssen aber die Versicherungsbedingungen für den Betrieb stimmen, um im Schadenfall die vollständige Schadensumme zu erhalten. Heute: Beweislastumkehr.

Viele Verträge in der Branche bieten vielen Leistungen: Brände sind genauso versichert wie Diebstahl oder Elektronikschäden. Doch was passiert, wenn ein größerer Schaden eintritt und die Versicherungen nichtversicherbare Ursachen anführt und den Schaden nicht begleicht?

Beispiel: Elektronikschaden. Ein teures Mischpult funktioniert plötzlich nicht mehr und die Ursache kann nicht genau ermittelt werden. Die Versicherung wertet den Schaden als “Verschleiß”, der nicht versicherbar ist. Sie als Versicherungsnehmer müssen nun versuchen nachzuweisen, das doch ein versicherter Schaden vorliegt, etwa ein Überspannungsschaden.

Vorteil „Allgefahrenversicherung“

Topprodukte wie die All-Risk für Discos von Fritz & Fritz bieten eine Umkehr der Beweislast im Schadenfall. Der Versicherer muss beweisen, dass kein versicherter Schaden vorliegt. Gelingt dies nicht zweifelsfrei, muss die Versicherung den Schaden regulieren.

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Mitarbeiterbindung Hotel

Verstöße gegen Schwarzarbeit und Mindestlohn. Rechtsschutz wichtig!

Seit 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Wer ihn nicht zahlt oder Aushilfen nicht anmeldet, macht sich strafbar. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Sie kennen das sicher: Im Restaurant benötigt man in Stoßzeiten Aushilfen, in Urlaubszeiten auch im Hotel für den Service. Damit alles schnell und unbürokratisch läuft, werden die Aushilfen bar entlohnt – meist unbemerkt von den Aufsichtsbehörden.

In den vergangenen Jahren zeigte die Zahl der aufgedeckten Straftaten deutlich nach oben und lag 2016 bei 26 100 Fällen. Schwarzarbeit ist es ein Wirtschaftsdelikt, das strafrechtliche Konsequenzen hat. Unwissenheit oder kleine Fehler führen schnell zu einem Strafverfahren, welchen den guten Ruf zerstören kann und das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringt.

Mindestlohn muss eingehalten werden

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,19 Euro (2019). Auch die Nichteinhaltung des Mindestlohns ist kein Kavaliersdelikt. 2017 wurden vom Zoll 2.700 Fälle aufgedeckt – hauptsächlich im Gastgewerbe und auf dem Bau.  Arbeitgeber, die sich nicht an den Mindestlohn halten, müssen mit Sanktionen und Nachforderungen rechnen. Laut § 21 Mindestlohngesetz kann bei Verstößen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

An dieser Stelle ist es wichtig, sich einen guten Rechtsschutz zuzulegen. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz schützt sie,  solange kein Vorsatz nachgewiesen wird. Bis zur Einstellung des Verfahrens zahlt die Versicherung den Rechtsbeistand, Gutachter und die Kosten vor Gericht.

Bei Vorsatz sind Sie verpflichtet, alle Kosten der Rechtsschutzversicherung zurück zu zahlen.

Produktlösung: Spezial-Straf-Rechtsschutz

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TV Elektronik Versicherung

Wiederbeschaffung von “Sachen gleicher Art und Güte”

Dass eine Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist, wissen Sie sicher! Doch was können Sie erwarten?

Der unter “Neuwert” definierte Begriff hat man dem ursprünglichen Anschaffungspreis wenig zu tun. Entscheidend ist, was es zum Schadenzeitpunkt kosten würde, die gleiche bzw. vergleichbare Sache neu zu erwerben. Bei neuen Geräten ist die Entschädigungsberechnung einfach: Man kann genau das gleiche Gerät wieder erwerben.

Bei älteren Elektrogeräten hingegen ist es im Versicherungsfall oft so, dass der Versicherungsnehmer im Vergleich zum Anschaffungspreis eine um vielfaches niedrigere Entschädigungsleistung erhält. So kostete vor 15 Jahren ein durchschnittlicher Röhrenfernseher mit 80-90 cm Bildschirmdiagonale ca. 1.000 DM. Einen Flachbildschirm mit einer vergleichbaren Bildschirmdiagonale bekommt man heutzutage bereits für 200 bis 300 EUR – bei deutlich besserer Leistung.

Anspruch auf vergleichbare Qualität

Hatte man seinerzeit sich ein sündhaft teures Markengerät angeschafft, zum Beispiel einen Loewe-Röhrenfernseher mit einer Bildschirmdiagonale von 120 cm im Jahre 2002 in einem Wert von 5.000 EUR, so hat man nach einem Versicherungsfall Anspruch, sich ein vergleichbares Modell desselben Herstellers wiederzubeschaffen. Es würde also nicht ausreichen, wenn der Versicherer die Entschädigungsleistung danach ausrichten würde, wie viel die günstigste Marke mit einer Bildschirmdiagonale von 120 cm kosten würde. Bei einem Premiumhersteller ist der Preisverfall durch den Technologiefortschritt übrigens nicht so stark, wie bei anderen Anbietern. Ein Gerät mit einer vergleichbaren Diagonale geht schnell in die Richtung vom ursprünglichen Anschaffungspreis.

Fazit: Eine Wiederbeschaffung nach “gleicher Art und Güte” muss den Versicherungsnehmer nicht schlechter stellen!

 

Quelle: VEMA

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E-Scoo­ter richtig anmelden und wirkungsvoll versichern

Seit Mitte Juni 2019 dürfen E-Scooter auf deutschen Straßen fahren. Hier alle Voraussetzungen und der richtige Versicherungsschutz im Überblick:

Voraussetzungen für den E-Scooter

Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für E-Scooter eine Versicherungspflicht.

Wer einen Scooter kaufen möchte, sollte prüfen, ob der der Verordnung entspricht und eine gültige Betriebserlaubnis hat. Derzeit werden an den verschiedenen Stellen (Baumärkte, Sportartikelgeschäfte) Fahrzeuge angeboten, die nie für den Straßenverkehr zugelassen wurden/werden!

Eigenes Kennzeichen

Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eine selbstklebende Versicherungsplakette ist Pflicht und ist über Kfz-Versicherer erhältlich. Dafür bleibt der Versicherungsschutz erhalten, wenn der Elekroscooter verliehen wird.

Der Versicherungsschutz gilt zudem in den Staaten der Europäischen Union (Versicherung gibt internationale Versicherungsbestätigung, so genannte “Grüne Versicherungskarte” aus). Bei Reisen in nicht EU-Staaten sollte man im Versicherungsvertrag nachsehen bzw. direkt seinen Kfz-Versicherer fragen.

Segways wurden bislang in der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) gesetzlich geregelt. Diese wird nun die neue Verordnung abgelöst. Segways bekommen zukünftig ebenfalls die aufklebbare Versicherungsplakette.

Wer einen Elektro-Scooter ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen. Und: Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, die der Fahrer in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlen muss.

Unfall und Diebstahl

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Mit Hilfe einer Unfallversicherung lassen sich die Folgen von eigenen Verletzungen nach einem Unfall absichern. Die private Haftpflichtversicherung schützt dagegen nicht!

Einige Versicherer bieten in ihren Kaskoversicherungen auch die Absicherung gegen Diebstahl des Elektro-Tretrollers an.

Quelle: GDV

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