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Gastgewerbemagazin 11/2018: „Lästige“ Versicherungen retten Hotelbetriebe

Versicherungen schließt der Hotelier und Gastronom ohne großen Aufwand gerne bei „seinem Vertreter um die Ecke“ ab – und nimmt damit hohe Risiken in Kauf.

Ein Großbrand auf der Hallburg in Unterfranken, eine Überschwemmung mit Schlammlawine beim Löwen in  Braunsbach – jedes Jahr trifft es einige Hoteliers und Gastronomen besonders hart. Naturkatastrophen und Brände verursachen einen Millionenschaden, der existenzbedrohend wird.
„Zum Glück bin ich ja versichert“, werden nun die meisten Hoteliers und Gastronomen denken. Ihre Erfahrungen haben sie gelehrt, auf den Versicherer zu vertrauen: Kleine Schäden wie Haftpflichtfälle oder Rohrbrüche wurden ja ohne Murren bezahlt. Zudem klingt die Versicherungssumme im Vertrag üppig und in jedem Fall ausreichend, um ruhig schlafen zu können.

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Feuerversicherung Hotel Brandschutzberatung

Schmorbrand im Hotel: Brandschutz überlebenswichtig!

„Sieben Verletzte bei Schmorbrand in Oberstdorfer Hotel – 180 Gäste evakuiert“, so titelten mehrere Allgäuer Medien in dieser Woche. Aufgrund starker Rauchentwicklung mussten alle Hotelgäste in der Nacht evakuiert werden, sieben Menschen erlitten eine Rauchgasvergiftung. Nach Angaben der Polizei war der Brand durch einen WLAN-Router im ersten Stock des Hotels entstanden.

Wie der Schaden von der Versicherung nun reguliert wird, hängt von den Brandschutzmaßnahmen ab, die der Hotelier zu erfüllen hat. So wird geprüft, ob die Brandmeldeanlage intakt war und ob die elektrischen Anlagen regelmäßig überprüft wurden. Ist das nicht der Fall, droht eine Kürzung bei der Schadenregulierung und im schlimmsten Fall wird ein Strafverfahren bei fahrlässigen Verhalten eingeleitet.

Gut versichert ist man dann mit einer Fritz & Fritz All-Risk-Versicherung und mit dem Spezialrechtsschutz.

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Mitarbeiterbindung

Betriebliche Krankenversicherung jetzt steuerbegünstigt

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entscheiden, Gruppen-Zusatzkrankenversicherungen steuerbegünstigt zu behandeln.  Die für den Versicherungsschutz vom Arbeitgeber gezahlten monatlichen Beträge werden als Sachleistung eingestuft (unter der Freigrenze von 44 Euro), auf den keine Steuer und kein SV-Beitrag zu zahlen ist.

Wichtig dabei: Verträge müssen dabei immer vom Arbeitgeber mit dem Versicherer abgeschlossen werden. Zuschüsse zu selbst abgeschlossenen Verträgen des Arbeitnehmers werden nicht gefördert!

 

Mehr Informationen und wichtige Dokumente finden Sie hier.

Hohe Auszeichnungen für Kunden von Fritz & Fritz

Ein gutes Unternehmen erkennt man an seinen Kunden. Deshalb sind wir auf zwei Auszeichnungen stolz, die unsere Kunden jüngst errungen haben.

Sylvia Polinski vom Hotel-Restaurant „Lamm“ in Remshalden-Hebsack erhielt die Auszeichnung „Dehoga-Unternehmerin des Jahres“, Bernhard Sitter vom das 1. Bier- und Wohlfühlhotel Gut Riedelsbach erhielt als erster Vertreter des Gastgewerbes den „Großen Preis des Mittelstandes“ des Bundeslandes Bayern.

Wir gratulieren Frau Polinski und Herrn Sittner zu diesen tollen Auszeichnungen!

Weitere Informationen gibt es hier: „Dehoga-Unternehmerin des Jahres“ und „Großer Preis des Mittelstandes“

Bildquelle: Dehoga Bayern

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Auto Pedelec laden

Alternative Antriebe: Laden von Elektrofahrzeugen

Immer mehr Gäste wollen Ihre elektrisch betriebenen Fahrzeuge und Pedelecs im Hotel laden. Was dabei zu beachten ist, hat der VdS zusammengestellt.

Vorhandene Schuko-Steckdosen stellen den einfachsten Weg dar, ein Fahrzeug mit Elektroantrieb zu laden. Während Haushaltsgeräte mit hohen Anschlussleistungen, wie etwa Waschmaschine und Trockner, nur für wenige Minuten die volle Leistung benötigen, haben Elektrofahrzeugen an Schuko-Steckdosen über lange Zeiträume einen hohen Leistungsbedarf. Das kann den Steckdosenstromkreis an seine Belastungsgrenze oder darüber hinaus bringen.

Bei zahlreichen Altinstallationen erhöht sich dadurch die Gefahr einer Überlastung des Stromkreises. Außerdem
ist seit Längerem bekannt, dass eine Schuko-Steckdose nur für einen begrenzten Zeitraum mit ihrem Bemessungsstrom von 16 A belastet werden kann. Was kann gegen eine solche Überlastung des Steckdosenstromkreises getan werden? Die Veröffentlichung VdS 3471 verweist darauf, dass die vorhandene E-Installation von einer Elektrofachkraft auf ihre Tauglichkeit für solche Ladevorgänge überprüft werden sollte.
Diese Überprüfung ist gerade für Steckdosenstromkreise im häuslichen Bereich, die zum Laden vorgesehen sind, ratsam.

 

Neue Ladestation

Soll ein neuer Stromkreis für das Laden von E-Fahrzeugen errichtet werden, muss dies nach DIN VDE 0100-722 erfolgen. Bei der Auswahl der Steckdose ist darauf zu achten, dass diese auf Dauer mit dem Ladestrom belastet werden kann. Im Gegensatz zu herkömmlichen Schuko-Steckdosen sind CEE16/3- oder CEE16/5-
Steckdosen dazu in der Lage. Es gibt jedoch auch Schuko-Steckdosen, die für das Laden von E-Fahrzeugen entwickelt wurden. An deren Herstellerangaben wie z. B. „Steckdose für E-Mobility“ ist dies zu erkennen. Eine optionale Ladestrombegrenzung hat den Vorteil, dass durch den geringeren Ladestrom Elektroinstallationen vor Überlastungen geschützt werden.

Befinden sich Steckdosen im Außenbereich, z. B. am Carport, werden diese häufig schaltbar ausgeführt, damit Unbefugte diese Steckdose nicht nutzen können. Bei der Auswahl der Schalter für diesen Stromkreis ist darauf zu achten, dass deren Bemessungsstrom auf den Bemessungsstrom der Steckdose abgestimmt ist. Das Gleiche trifft auf Zeitschaltuhren zu, die zwischen Ladeeinrichtung und Steckdose geschaltet werden.

 

Wechselstrom- oder Gleichstromladeeinrichtungen

Soll ein E-Fahrzeug in kürzerer Zeit geladen werden, sind Ladestationen zum Wechselstrom- oder Gleichstromladen notwendig. Bei diesen Ladestationen handelt es sich um Neuinstallationen, die durch eine Elektrofachkraft errichtet werden. Werden dabei die einschlägigen Normen beachtet, u. a. die DIN VDE 0100-722, wird dabei die Gefahr einer Überlastung der E-Installation und damit die Brandgefahr verringert.
Bei der Planung und Errichtung der Ladestation ist auch darauf zu achten, ob der Fahrzeughersteller eine Be- und Entlüftung fordert.

Weitere Hinweise zur Planung und Errichtung von Ladestationen liefert die VdS 3471. So werden beispielsweise Hinweise zur Auswahl des Aufstellungsortes und dessen Kennzeichnung gegeben, damit leichtentzündliche
Materialien von den Ladestationen ferngehalten werden können. Um einen Brand rechtzeitig erkennen und
bekämpfen zu können, werden in Gewerbe- und Industriebereichen Brandmeldeanlagen und Feuerlöscher empfohlen.

 

Quelle: GDV

 

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