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Winter: Wenn Schneedruck zur Gefahr wird

„Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen“, lautet die Definition in den Versicherungsbedingungen. Unterschiedliche Wetterlagen können zu Schneedruck führen, dabei ist die Niederschlags menge nicht immer ausschlaggebend.

Das Gewicht des Schnees hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Wassergehalt und Vereisungsgrad. Deshalb ist für die Schneelast nicht entscheidend, wie hoch der Schnee auf dem Dach liegt, sondern wie er beschaffen ist. Eine 10 cm dicke Schneeschicht kann im Extremfall mehr als 100 kg pro/m² wiegen. Ob ein Dach der Schneelast standhält, hängt wesentlich von seiner Form, dem Neigungswinkel sowie etwaiger Aufbauten ab.

Eisbildung auf dem Flachdach

Wenn sich über einen längeren Zeitraum Schneefall und Tauwetter abwechseln, bilden sich Eisflächen, die gemeinsam mit neuem Schneefall zu einer erhöhten Dachlast führen. Ist die Last zu groß, bekommt  die Konstruktion des Daches Risse oder kann versagen. Auch verstopfte Abläufe können zu Schäden führen. Bei Tauwetter sorgen vereiste Abflüsse der Dachrinne dafür, dass das Schmelzwasser unter der Dachfläche in die Räumlichkeiten dringt. Ferner wird die Fassade durch herunterhängende Eisflächen beschädigt, sodass Schmelzwasser eintreten kann. Ein solcher Schaden ist als unbenannte Gefahr nur über eine Multi-Risk-Versicherung bzw. Allgefahren-Versicherung versichert.

Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat, sollte besonders aufmerksam sein. Auf einem nur leicht geneigten Schrägdach kann bei starkem Schneefall die Konstruktion der Solaranlage verrutschen und das Dach beschädigen.

Wie kann man vorbeugen?

Prüfungen vor Winterbeginn:

  • Tragfähigkeit des Trägerwerks durch Ingenieur- oder Architektenbüro zulässige Schneelast ermitteln
  • Dichtheit des Daches
  • Funktionsfähigkeit der Schneefanggitter
  • Anlagen zur Dachentwässerung

Im Winter:

  • Bei Unsicherheit hinsichtlich der Tragkraft des Daches, bei Dachdeckerbetrieb oder Feuerwehr um Rat fragen.
  • Dach spätestens bei Überschreitung der zulässigen Schneelast räumen
  • Schneegewicht beachten: Pulverschnee ist leichter als Nassschnee, Nassschnee leichter als Eis.
  • Die Höhe des Schnees ist nicht entscheidend.
  • Dach vorsorglich von Altschnee befreien (lassen), wenn Wetterdienste vor starken Schneefällen warnen.
  • Abflüsse während längeren Kälte-, Schneefall- und Tauperioden regelmäßig prüfen und von Eisablagerungen befreien.
  • Präventive Maßnahmen ergreifen, wie zusätzliche Gerüste zur Stützung
    von Hallendächern anbringen.

Wer eine Versicherung besitzt, sollte auf eine Elementarschaden-Klausel achten. Bei einer Hausrat-, Inhalts- oder
Gebäudeversicherung sind Schäden durch Schneedruck ohne diesen zusätzlichen Baustein nicht gedeckt.
Im gewerblichen Bereich können mit einer Fritz & Fritz All -Risk darüber hinaus auch unbenannte Gefahren versichert werden.

Quelle: Mannheimer Versicherung

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Fritz & Fritz als anerkannter Experte für Hotelversicherungen

Fritz & Fritz kümmert sich seit 40 Jahren um die Absicherung von Hotels und Gastronomiebetrieben. Jetzt hat das Fachjournal „Gastgewerbemagazin“ uns als Spezialisten für Versicherungsfragen in ihr Expertenforum aufgenommen. Leser des Magazins haben die Möglichkeit, telefonisch oder per Mail bei Fritz & Fritz Rat einzuholen oder einen Beistand in Versicherungsfragen anzufordern.

Den passenden Artikel zum Thema „Die richtige Versicherung im Hotel“ lesen Sie hier.

Gastgewerbemagazin 11/2018: „Lästige“ Versicherungen retten Hotelbetriebe

Versicherungen schließt der Hotelier und Gastronom ohne großen Aufwand gerne bei „seinem Vertreter um die Ecke“ ab – und nimmt damit hohe Risiken in Kauf.

Ein Großbrand auf der Hallburg in Unterfranken, eine Überschwemmung mit Schlammlawine beim Löwen in  Braunsbach – jedes Jahr trifft es einige Hoteliers und Gastronomen besonders hart. Naturkatastrophen und Brände verursachen einen Millionenschaden, der existenzbedrohend wird.
„Zum Glück bin ich ja versichert“, werden nun die meisten Hoteliers und Gastronomen denken. Ihre Erfahrungen haben sie gelehrt, auf den Versicherer zu vertrauen: Kleine Schäden wie Haftpflichtfälle oder Rohrbrüche wurden ja ohne Murren bezahlt. Zudem klingt die Versicherungssumme im Vertrag üppig und in jedem Fall ausreichend, um ruhig schlafen zu können.

Den gesamten Artikel lesen Sie hier.

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Feuerversicherung Hotel Brandschutzberatung

Schmorbrand im Hotel: Brandschutz überlebenswichtig!

„Sieben Verletzte bei Schmorbrand in Oberstdorfer Hotel – 180 Gäste evakuiert“, so titelten mehrere Allgäuer Medien in dieser Woche. Aufgrund starker Rauchentwicklung mussten alle Hotelgäste in der Nacht evakuiert werden, sieben Menschen erlitten eine Rauchgasvergiftung. Nach Angaben der Polizei war der Brand durch einen WLAN-Router im ersten Stock des Hotels entstanden.

Wie der Schaden von der Versicherung nun reguliert wird, hängt von den Brandschutzmaßnahmen ab, die der Hotelier zu erfüllen hat. So wird geprüft, ob die Brandmeldeanlage intakt war und ob die elektrischen Anlagen regelmäßig überprüft wurden. Ist das nicht der Fall, droht eine Kürzung bei der Schadenregulierung und im schlimmsten Fall wird ein Strafverfahren bei fahrlässigen Verhalten eingeleitet.

Gut versichert ist man dann mit einer Fritz & Fritz All-Risk-Versicherung und mit dem Spezialrechtsschutz.

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Mitarbeiterbindung

Betriebliche Krankenversicherung jetzt steuerbegünstigt

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entscheiden, Gruppen-Zusatzkrankenversicherungen steuerbegünstigt zu behandeln.  Die für den Versicherungsschutz vom Arbeitgeber gezahlten monatlichen Beträge werden als Sachleistung eingestuft (unter der Freigrenze von 44 Euro), auf den keine Steuer und kein SV-Beitrag zu zahlen ist.

Wichtig dabei: Verträge müssen dabei immer vom Arbeitgeber mit dem Versicherer abgeschlossen werden. Zuschüsse zu selbst abgeschlossenen Verträgen des Arbeitnehmers werden nicht gefördert!

 

Mehr Informationen und wichtige Dokumente finden Sie hier.

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