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Top Hotel

Top Hotel 5/2018: Badeaufsicht im Hotel?

Wer für seine Gäste ein Schwimmbad zur Verfügung stellt, sollte seine Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten nicht vernachlässigen, denn sonst ist der Versicherungsschutz in Gefahr.

Bietet ein Hotelier seinen Gästen Schwimmmöglichkeiten an, so hat er zu prüfen, wie weit seine Aufsichtspflichten gehen. Falls allein die Bereitstellung einer sicheren Umgebung seine Risiken vollständig abdeckt, reicht eine Funktional- oder Betriebsaufsicht: In regelmäßigen Abständen ist dann zu checken, ob die Anlage baulich und technisch sicher ist, die Wasserqualität stimmt und alle Systeme funktionieren.

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E-Check Hotelversicherung

Elektrische Anlagen: Prüfung zum Schutz vor Bränden

Hinter dem sperrigen Begriff „Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen“  verbirgt sich die wichtige Regelung „DGUV V3“ der Berufsgenossenschaft. Der wichtigste Fakt darin: Wer seine Elektrik nicht regelmäßig prüfen lässt, bekommt im Schadenfall nicht nur Probleme mit der Versicherung, sondern auch mit dem Strafrecht.

Mit der Regelung „DGUV V3“ schreibt die Berufsgenossenschaft seit 1979 allen Arbeitgebern eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Licht- und Kraftanlagen vor. Dies geschieht mit Blick auf den notwendigen Personenschutz. Vielen Gewerbetreibenden ist die die Vorschrift aber gar nicht bekannt.

30 % aller Brände entstehen durch technische Defekte. Häufig sind diese Defekte auf mangelnde Wartung oder unerkannte Fehler der elektrischen Anlagen oder Geräte zurückzuführen. Ein Brand, ausgelöst durch einen elektrischen Kurzschluss kann bei fehlender Prüfung aber fatale Folgen haben:

Sind die Prüffristen laut Vertrag nicht eingehalten, kommt es zu einer massiven Kürzung der Entschädigung durch die Versicherung. Kommen Personen zu Schaden, kommt es sofort zu einem Strafprozess, der mit einer Haftstrafe enden kann.

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Brandschutzberatung

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Nebel, Verkehr Sicherheit, Versicherung

Cyberrisiken: Bedrohungen schwer greifbar

Einen Sturm spürt man, einen Brand riecht man, einen Autounfall sieht man und spürt man im schlimmsten Fall. Klassische Risiken erkennt jeder und ist bereit, sich dagegen zu versichern. Aber Gefahren aus dem Internet?

Bei Cyberrisiken tun sich vieler schwerer, Risiken für ihr Geschäft zu erkennen. Um das Thema zu vereinfachen, hat die Universität St. Gallen die Studie „Cyber Risk: Risikomanagement und Versicherbarkeit“ veröffentlicht. Demnach gibt es zwei Hauptursachen:

Nicht kriminelle Ursachen

Höhere Gewalt

Häufig hat man bei dem Thema Cyberrisiko nur die kriminellen Ursachen vor Augen. Aber auch höhere Gewalt kann zu einem empfindlichen Datenverlust führen oder zumindest die Verfügbarkeit von Daten einschränken, indem Rechenzentren durch Naturkatastrophen wie beispielsweise Überschwemmungen oder Erdbeben zerstört werden. Ebenso sind Stromausfälle denkbar.

Menschliches Versagen/Fehlverhalten

Als Cyberrisiken sind auch unbeabsichtigtes und menschliches Fehlverhalten denkbar. Hierunter könnte das versehentliche Veröffentlichen von sensiblen Informationen fallen. Möglich sind eine falsche Adressierung, Wahl einer falschen Faxnummer oder das Hochladen sensibler Daten auf einen öffentlichen Bereich der Homepage.

Technisches Versagen

Auch Hardwaredefekte können zu einem herben Datenverlust führen. Neben einem Überhitzen von Rechnern sind Kurzschlüsse in Systemtechnik oder sogenannte Headcrashes von Festplatten denkbare Szenarien.

Kriminelle Ursachen

Hackerangriffe

Hackerangriffe oder Cyberattacken sind in der Regel die Szenarien, die die Presse dominieren. Häufig wird von spektakulären Datendiebstählen auf große Firmen oder von weltweiten Angriffen mit sogenannten Kryptotrojanern berichtet. Opfer kann am Ende aber jeder werden. Ziele, Methoden und auch das Interesse sind vielfältig. Neben dem finanziellen Interesse können Hackerangriffe auch zur Spionage oder Sabotage eingesetzt werden. Mögliche Hackermethoden sind unter anderem: Social Engineering, Trojaner, DoS-Attacken oder Viren.

Physischer Angriff

Die Zielsetzung eines physischen Angriffs ist ähnlich dem eines Hacker­angriffs. Dabei wird nicht auf die Tools eines Hackerangriffs zurückgegriffen, sondern durch das physische Eindringen in Unternehmensgebäude das Ziel erreicht. Häufig sind es Mitarbeiter, die vertrauliche Informationen stehlen, da sie bereits den notwendigen Zugang zu den Daten besitzen.

Erpressung

Obwohl die Erpressung aufgrund der eingesetzten Methoden auch als Hacker­angriff gewertet werden könnte, ergibt eine Differenzierung Sinn. Erpressungsfälle durch Kryptotrojaner sind eines der häufigsten Schadenszenarien für kleinere und mittelständische Unternehmen. Außerdem sind auch Erpressungsfälle denkbar, bei denen sensible Daten gestohlen wurden und ein Lösegeld gefordert wird, damit sie nicht veröffentlicht oder weiterverkauft werden.

Es muss also nicht nur kriminelle Ursachen geben, die Ihren Betrieb bedrohen…

Quelle: asscompact.de

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TopHotel 02/2018

Top Hotel 1+2/2018: Obliegenheiten – Wenn der Vertrag versagt

Entsteht ein Schaden, vertrauen viele Hoteliers auf ihre Police und erleben dabei nicht selten unangenehme Überraschungen: Haben sie gegen eine der so genannten Obliegenheiten verstoßen, kann der Versicherer seine Leistung kürzen.

Das “Kleingedruckte” gehört zu jedem Vertrag und macht bei genauer Betrachtung durchaus Sinn. Keine Versicherung will mit seinem Gegenüber einen Vertrag abschließen, ohne “Spielregeln” zu definieren. KFZ-Versicherungen halten nur, wenn das Auto regelmäßig überprüft wird, der Fahrer sich an die Verkehrsregeln hält und überhaupt berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen. Im Hotel ist es nicht anders: Eine Vertragspolice reicht aus, wenn der Gegenstand – in diesem Fall das Gebäude mit Einrichtung – richtig bewertet wurde, regelmäßig überprüft wird und Veränderungen an die Versicherung gemeldet werden.

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