Wir gratulieren Frau Polinski und Herrn Sittner zu diesen tollen Auszeichnungen!
Weitere Informationen gibt es hier: „Dehoga-Unternehmerin des Jahres“ und „Großer Preis des Mittelstandes“
Bildquelle: Dehoga Bayern
Fritz & Fritz
Sachverständige und Versicherungsmakler für Hotels und Discos.
Ein gutes Unternehmen erkennt man an seinen Kunden. Deshalb sind wir auf zwei Auszeichnungen stolz, die unsere Kunden jüngst errungen haben.
Sylvia Polinski vom Hotel-Restaurant „Lamm“ in Remshalden-Hebsack erhielt die Auszeichnung „Dehoga-Unternehmerin des Jahres“, Bernhard Sitter vom das 1. Bier- und Wohlfühlhotel Gut Riedelsbach erhielt als erster Vertreter des Gastgewerbes den „Großen Preis des Mittelstandes“ des Bundeslandes Bayern.
Wir gratulieren Frau Polinski und Herrn Sittner zu diesen tollen Auszeichnungen!
Weitere Informationen gibt es hier: „Dehoga-Unternehmerin des Jahres“ und „Großer Preis des Mittelstandes“
Bildquelle: Dehoga Bayern
Immer mehr Gäste wollen Ihre elektrisch betriebenen Fahrzeuge und Pedelecs im Hotel laden. Was dabei zu beachten ist, hat der VdS zusammengestellt.
Vorhandene Schuko-Steckdosen stellen den einfachsten Weg dar, ein Fahrzeug mit Elektroantrieb zu laden. Während Haushaltsgeräte mit hohen Anschlussleistungen, wie etwa Waschmaschine und Trockner, nur für wenige Minuten die volle Leistung benötigen, haben Elektrofahrzeugen an Schuko-Steckdosen über lange Zeiträume einen hohen Leistungsbedarf. Das kann den Steckdosenstromkreis an seine Belastungsgrenze oder darüber hinaus bringen.
Bei zahlreichen Altinstallationen erhöht sich dadurch die Gefahr einer Überlastung des Stromkreises. Außerdem
ist seit Längerem bekannt, dass eine Schuko-Steckdose nur für einen begrenzten Zeitraum mit ihrem Bemessungsstrom von 16 A belastet werden kann. Was kann gegen eine solche Überlastung des Steckdosenstromkreises getan werden? Die Veröffentlichung VdS 3471 verweist darauf, dass die vorhandene E-Installation von einer Elektrofachkraft auf ihre Tauglichkeit für solche Ladevorgänge überprüft werden sollte.
Diese Überprüfung ist gerade für Steckdosenstromkreise im häuslichen Bereich, die zum Laden vorgesehen sind, ratsam.
Soll ein neuer Stromkreis für das Laden von E-Fahrzeugen errichtet werden, muss dies nach DIN VDE 0100-722 erfolgen. Bei der Auswahl der Steckdose ist darauf zu achten, dass diese auf Dauer mit dem Ladestrom belastet werden kann. Im Gegensatz zu herkömmlichen Schuko-Steckdosen sind CEE16/3- oder CEE16/5-
Steckdosen dazu in der Lage. Es gibt jedoch auch Schuko-Steckdosen, die für das Laden von E-Fahrzeugen entwickelt wurden. An deren Herstellerangaben wie z. B. „Steckdose für E-Mobility“ ist dies zu erkennen. Eine optionale Ladestrombegrenzung hat den Vorteil, dass durch den geringeren Ladestrom Elektroinstallationen vor Überlastungen geschützt werden.
Befinden sich Steckdosen im Außenbereich, z. B. am Carport, werden diese häufig schaltbar ausgeführt, damit Unbefugte diese Steckdose nicht nutzen können. Bei der Auswahl der Schalter für diesen Stromkreis ist darauf zu achten, dass deren Bemessungsstrom auf den Bemessungsstrom der Steckdose abgestimmt ist. Das Gleiche trifft auf Zeitschaltuhren zu, die zwischen Ladeeinrichtung und Steckdose geschaltet werden.
Soll ein E-Fahrzeug in kürzerer Zeit geladen werden, sind Ladestationen zum Wechselstrom- oder Gleichstromladen notwendig. Bei diesen Ladestationen handelt es sich um Neuinstallationen, die durch eine Elektrofachkraft errichtet werden. Werden dabei die einschlägigen Normen beachtet, u. a. die DIN VDE 0100-722, wird dabei die Gefahr einer Überlastung der E-Installation und damit die Brandgefahr verringert.
Bei der Planung und Errichtung der Ladestation ist auch darauf zu achten, ob der Fahrzeughersteller eine Be- und Entlüftung fordert.
Weitere Hinweise zur Planung und Errichtung von Ladestationen liefert die VdS 3471. So werden beispielsweise Hinweise zur Auswahl des Aufstellungsortes und dessen Kennzeichnung gegeben, damit leichtentzündliche
Materialien von den Ladestationen ferngehalten werden können. Um einen Brand rechtzeitig erkennen und
bekämpfen zu können, werden in Gewerbe- und Industriebereichen Brandmeldeanlagen und Feuerlöscher empfohlen.
Quelle: GDV
Silvester zählt erfahrungsgemäß zu den schadenträchtigsten Tagen im Jahr. Verirrte Raketen auf Balkonen, Böller im Hausflur oder in Brand geratene Autos sind beim Feuerwerk zum Jahreswechsel keine Seltenheit.
In der Silvesternacht geriet ein Feuerwerkskörper durch fehlerhafte Handhabung außer Kontrolle und prallte in ein geparktes Fahrzeug. Dadurch wurde ein Loch in den Kotflügel gebrannt. Bemerkt wurde der Schaden erst am Neujahrstag, der Täter konnte nicht mehr ausfindig gemacht werden.
Schadenhöhe Kasko-Schaden: 4.240 Euro (Lackierung, Karosserie)
Unbekannte machten sich in der Silvesternacht mit besonders explosiven und vermutlich illegalen Feuerwerkskörpern ans Werk und sprengten einen Briefkasten. Durch die Detonation wurde nicht nur die gesamte Briefkasteneinrichtung durch den Sprengkörper aus der Wand gerissen, sondern es wurden auch große Teile des Hauseingangs beschädigt.
Schadenhöhe Gebäudeschaden: 5.500 Euro (Briefkasten, Hauseingangstür, Fassadenerneuerung)
Zwei Kinder im Alter von 7 und 14 Jahren wollten sich am Neujahrstag einen Scherz erlauben. Sie zündeten eine Feuerwerksbatterie auf dem Grundstück eines Mehrfamilienhauses. Leider erfolgten die Abschüsse aus der Batterie auch auf die Fassade des Gebäudes. Dabei landeten einige Feuerwerkskörper auf dem Balkon der Wohnung in einem oberen Stockwerk. Die dort abgestellten Gegenstände entzündeten sich, der Balkon wurde durch den Brand vollständig zerstört. Durch die Brandhitze wurden die Balkonfenster und Türen geborsten, wodurch auch innerhalb der Wohnung massive Rußschäden entstanden. Durch die abziehenden Rauchgase wurden auch die darüberliegenden Balkone bis zum Dach in Mitleidenschaft gezogen.
Schadenhöhe Gebäudeversicherung: 134.000 Euro (Fassadenerneuerung, Balkon-, Wohnungssanierung)
Ein Kunde feierte mit seinen Freunden auf einer Silvesterparty. Um Mitternacht gingen alle nach draußen, um das Feuerwerk zu sehen. Dabei flogen neben Raketen auch einige Böller über die Straße. Unser Kunde bekam den
Splitter eines Böllers direkt ins Gesicht. Die Folge: Verbrennungen am Jochbein mit bleibender Beeinträchtigung.
Schadenhöhe Unfallversicherung: 10.000 Euro (kosmetische Operation)
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind Gebäudeschäden durch explodierende Feuerwerkskörper oder Brände durch verirrte Raketen versichert. Unser Tipp: Achten Sie auf den „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Auch Seng- und Schmorschäden sollten versichert sein, ohne dass es an der
beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt haben muss.
Die Hausratversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden, die an Einrichtungsgegenständen oder Kleidung durch Feuer oder Löschwasser entstanden sind.
Wer mit Feuerwerkskörpern in einer Wohnung Schaden anrichtet, dann bietet die Haftpflichtversicherung den
passenden Versicherungsschutz, ggf. auch bei mitversicherten Kindern.
Die private Unfallversicherung gehört zu den wichtigen Absicherungen im Ernstfall – insbesondere dann, wenn man sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt.
Quelle: Mannheimer Versicherung AG
Behördlich angeordnete Betriebsschließungen kommen nicht so selten vor und sorgen für erhebliche Kosten. Wie Sie sich davor schützen können.
300 Euro für eine Woche Türkei. Natürlich „All Inclusive“ und inkl. Flug. Dieses Schnäppchen sollte einer Hotelmitarbeiterin aus der Küche eine schöne Urlaubswoche bescheren. Da man es beim Buffet des Urlaubhotels in der Türkei mit der Hygiene offenbar nicht gar so genau nahm, brachte sie sich eine Hepatitis-A-Infektion als ungeplantes Andenken mit. Dies erfährt Sie bei einem Arztbesuch, da ihr die ersten Tage nach dem Urlaub regelmäßig übel ist und sie sich schlapp fühlt. Da es keine größeren Probleme gibt, arbeitet sie weiter im eigenen Hotelbetrieb und erwähnt eher beiläufig gegenüber eines Gastes, dass sie sich im Urlaub infiziert hat. Der Gast informiert das Gesundheitsamt, welches die Betriebsschließung anordnet.
Da keine Betriebsschließungsversicherung besteht, muss der Betrieb den Ertragsausfall, die Kosten der Lohnfortzahlung und der Desinfektion selbst tragen. Auch die Entsorgung der Ware bleibt Hotelier hängen. § 42 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) regelt unmissverständlich, mit welchen Krankheitsbildern und unter welchen Umständen ein Mitarbeiter nicht beschäftigt werden darf. Die Regelungen wurden schwerpunktmäßig für lebensmittelproduzierende Betriebe aufgestellt, gelten jedoch auch für Restaurants, Gaststätten und Hotels. Auch z. B. für Betriebskantinen gilt der Wortlaut des Gesetzes und selbst Personen, die lediglich mit Bedarfsgegenständen wie Besteck, Geschirr und anderen Arbeitsgeräten in Berührung kommen, die eine Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmitteln möglich machen, sind vom Gesetzestext berücksicht. Wer hier Gefahren für sein Unternehmen ausmachen kann, sollte nicht zögern, den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen.
Quelle: VEMA
Die DSGVO ist nun bereits seit über einem Monat in Kraft. Regelmäßig werden wir von Kunden gefragt, ob man sich gegen Fehler in der Umsetzung versichern könne. Hier die Fakten.
Das große Risiko am neuen Datenschutz besteht in den Strafen, die bei einem Verstoß verhängt werden können. Daher ist es sicher das sinnvollste, wenn wir uns erst einmal bewusst machen, welche Geldforderungen durch Datenschutzverstöße überhaupt entstehen können:
Drei mögliche Flanken, von denen also Gefahr droht. Einige Versicherer haben spezielle Produktlösungen entwickelt bzw. Produkte entsprechend erweitert. Bewusst möchten wir hier den Bereich der Betriebshaftpflicht ausklammern, der – unabhängig vom Anbieter – schon seit Jahren Lösungen für Vermögensschäden, die aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften resultieren, bietet. Diese konkreten Drittschäden sind daher wohl das kleinste Problem.
Unternehmenslenker gehen bei einem zu laxen Umgang mit den neuen Regeln des Datenschutzes ein hohes Risiko ein, da sie auch bei einer solchen Pflichtverletzung persönlich für die Schäden haften müssen, die sie ihrem Unternehmen zufügen. Auch interne Datenschutzbeauftragte können unter Umständen persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, falls personenbezogene Daten nicht entsprechend der gesetzlichen Regelungen verarbeitet werden. Da im Alltag die meisten Fehler passieren – zumeist von Mitarbeitern, die durch ihre Aufgaben selbst nicht so dicht am Datenschutz angesiedelt sind – ist es unverzichtbar, Belegschaften möglichst gut auf die Herausforderungen des Datenschutzes vorzubereiten.
Ein Versicherer springt hier für Sie in die Bresche und bietet Ihren Mitarbeitern Zugang zu einem E-Learning-Portal, in dem Erklärvideos für die Arbeit mit personenbezogenen Daten angeboten werden und jeder Mitarbeiter eine Art „Datenschutzführerschein“ machen kann. Zumindest Kapitalgesellschaften steht diese neue Möglichkeit offen.
Da die DSGVO ein rechtliches Thema ist, überrascht es sicherlich nicht, dass auch einer der großen Rechtsschutzversicherer eine alleinstehende Lösung entwickelt hat. Diese bündelt die wichtigsten Leistungen für rechtliche Konflikte rund um das Thema Datenschutz. So bietet beispielsweise der enthaltene Daten- und Verwaltungs-Rechtsschutz juristische Unterstützung, wenn das Unternehmen bezichtigt wird, unerlaubt Kundendaten weitergegeben zu haben. Der enthaltene Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wiederum bietet einen Kostenschutz in Bußgeld- und Strafverfahren, wenn es um Pflichtverletzungen aus Datenschutzbestimmungen geht. Der zusätzlich enthaltene Deckungsklage-Rechtsschutz für eine bestehende Cyber-Police rundet das Produkt ab.
Quelle: VEMA
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