Aktuelle Themen

Hochwasser Versicherungsschutz

Starkregen: Gebäudeversicherung versagt

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählte allein im Mai und Juni 2016 elf schwere Unwetterfälle in Deutschland – teils mit verheerenden Folgen. Starken Hitzewellen folgen immer wieder heftige Gewitter. Deshalb raten Experten Eigentümern daher zu einer Versicherung mit Elementarschadenschutz.


Doch nur wenige entscheiden sich dafür. Der Elementarschadenzusatz der Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer  vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, aber auch durch Schneedruck, Erdrutsche und Erdsenkungen. Reparaturen werden genauso übernommen wie ein kompletter Abriss des Gebäudes und der Neubau.

Offenbar schätzen aber viele Eigentümer in Deutschland die Gefahr als gering ein. Nach Experten sind nur 37 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert. Eine Umfrage des GDV im vergangenen Jahr habe
zudem gezeigt, dass viele Besitzer die Gefahr durch Hochwasser unterschätzten und als Absicherung auf ihre
Wohngebäudeversicherung setzen. Die Gebäudeversicherung selbst biete zwar auch Schutz vor existenziellen
Risiken wie Leitungswasser, Feuer und Sturm.

Elementarschäden sind in vielen Fällen zusätzlich abzsichern. Wie teuer die Versicherung ist, hängt von der Region
ab, in der das Gebäude steht. Bei Hochwasser unterscheiden
die Versicherer die Gefahrenlage in vier Risikozonen, eingeteilt in das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (Zürs Geo). In der niedrigsten Zone 1 kommt ein Hochwasser statistisch alle 200 Jahre vor, in
der höchsten einmal in zehn Jahren. Die Erfahrung der Versicherer zeige, dass der Schutz auch in Gegenden wichtig
sein könne, die nicht zu einer typischen Gefahrenregion zählten. Neben der Lage des Hauses werden auch Vorschäden in die Kalkulation des Jahresbeitrages einbezogen.

Quelle: VEMA

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Brandschutz Beratung Hotel

Fritz & Fritz All-Risk: Vorteile einer Allgefahrenversicherung

Viele Hoteliers schließen heute bei Fritz & Fritz eine “Allgefahrenversicherung” ab. Unsere All-Risk ist ein speziell auf das Gastgewerbe abgestimmtes Versicherungskonzept, welches Hotels wirkungsvoll absichert und von führenden Fachmagazinen als Topprodukt der Branche ausgezeichnet wurde. Die wichtigsten Vorteile stellen wir hier vor.

Vorteil „Allgefahrenversicherung“

All-Risk ist eine Versicherung, die alle Risiken abdeckt, verständlich bleibt und nur wenige Ausschlüsse definiert. Was nicht ausgeschlossen ist, ist versichert.

Beispiel: Aufgrund besonders großen Schneemassen auf dem Hoteldach und sodann eindringendes Tauwasser, entstand ein Schaden am Hotelgebäude. In der gewöhnlichen Betriebsgebäudeversicherung sind diese Schäden am Gebäude nicht versichert, da es sich nicht um eine Überschwemmung/-flutung handelt, ferner entstand der Schaden nicht durch Schneedruck sondern durch eindringendes Tauwasser. Nur eine Allgefahrenversicherung deckt dieses Risiko, da es keinen Ausschluss für eindringendes Tauwasser gibt.

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Sport Vorsorge Versicherung

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Chancen jetzt nutzen

Um im Ruhestand nicht mit finanziellen Einschränkungen leben zu müssen, sollte jeder Arbeitnehmer fürs Alter vorsorgen. Bei vielen ist jedoch das Thema betriebliche Altersvorsorge noch nicht so richtig angekommen. Hoteliers können dank des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) etwas für ihre Mitarbeiter tun und gleichzeitig attraktiv als Arbeitgeber bleiben – und das fast zum Nulltarif!

Ab Januar 2018 sorgt das BRSG mit verbesserten Rahmenbedingungen für eine lukrative Altersvorsorge. Im Kern: Jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines Bruttolohnes in eine Rente abführen und spart sich die Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Auch der Arbeitgeber wird entlastet und kann die gesparten Gelder dem Arbeitnehmer als Zuschuss zur Vorsorge weitergeben.

Wie das BRSG funktioniert:

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Betriebliche Altersvorsorge

Sorgen Sie für Ihre Mitarbeiter vor.
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Gastgewerbemagazin

Gastgewerbemagazin 11/2017: Hotelversicherungen

Ohne Versicherungen kommt kein Betrieb aus. Aber was braucht man wirklich? Und wer hilft, das optimale Versicherungspaket zusammenzustellen? Wir haben mit einem Experten auf dem Gebiet gesprochen.

Ein Hotelier hat seine Auflagen seitens der Brandschutzbehörde nur „larifari“ umgesetzt und auch seine Mitarbeiter nicht geschult. Dann brennt es! Unabhängig vom Sachschaden kommt es zu Rauchvergiftung bei den Gästen. In so einem Fall steht der Staatsanwalt sofort vor der Türe, denn dann handelt es sich bereits um Strafrecht – etwas, mit dem kaum jemand rechnet.
Ein anderer Hotelier bietet in seinem Urlaubspaket unter anderem eine Kutschfahrt für die Gäste an. Die Kutsche hat einen Unfall und ein Gast verletzt sich – hier haftet der Hotelier auch ohne eigenes Verschulden, und zwar gemäß Reiserecht!
Zwei Beispiele, die für einen Unternehmer enorme Auswirkungen haben können und die für Sonderfälle und Situationen stehen, die nur von Experten richtig eingeschätzt werden. Wichtig ist in jedem Fall die „richtige“ Versicherung. Aber kann man sich „rundum“ versichern und das vor allem auch noch finanziell stemmen?

Den gesamten Artikel mit einer Versicherungsübersicht lesen Sie hier.

Versicherungstechnische Gutachten

Objektive und sachliche Prüfung Ihrer Versicherungen.
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Konzert Veranstaltungsversicherung

Veranstaltungsversicherung: Events organisieren ohne Risiko

Wer Veranstaltungen außerhalb des eigenen Betriebsgebäudes organisiert, sollte seinen Versicherungsschutz im Auge behalten. Denn viele Gefahren sind über die klassischen Gebäude- und Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt!

Wer eine Disco führt, kann auch Veranstaltungen organisieren: Planen, bewerben, aufbauen und durchführen sind meist kein Problem. Doch was passiert, wenn die ganze Arbeit aufgrund von schlechtem Wetter umsonst ist, sich ein Gast verletzt oder die Technik gestohlen wird?

Wer in diesen Fällen auf seine Haftpflicht- und Gebäudeversicherung setzt, wird meist enttäuscht. Sonderveranstaltungen außerhalb der eigenen vier Wände sind in den seltensten Fällen versichert und wenn doch, ist der Discotheker verpflichtet, seine Versicherung vor der Durchführung umfangreich zu informieren. Aus diesem Grund bietet Fritz & Fritz spezielle Veranstaltungsversicherungen an, die für Eintages-Veranstaltungen genauso einfach abgeschlossen werden können, wie für Eventserien.

Veranstaltungsversicherung

Unsere Produktlösung für Veranstaltungen.
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