Aktuelle Themen

Riesenrad Freiheit Vorsorge

Neues Reiserecht ab Sommer 2018

Zum 01. Juli 2018 tritt das neue Reiserecht in Kraft und bringt einige gesetzliche Änderungen mit sich.

Die wichtigste Neuerung: die „verbundene Reiseleistung“. Eine verbundene Reiseleistung liegt vor, wenn der Hotelier dem Gast zwei oder mehr Leistungen für dieselbe Reise verkauft, zum Beispiel Beherbergung und Vermietung von Sportausrüstung. Dabei muss die einzelne Reiseleistung mehr als 25 Prozent des Gesamtwerts ausmachen. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, bei Zahlungen vor Beendigung der Reise eine eigene Insolvenzabsicherung vorzulegen.

Es muss dem Urlauber ein Formblatt ausgehändigt werden, auf dem klar zu erkennen ist, dass der Urlauber eine verbundene Reiseleistung einkauft und er somit nicht unter dem Schutz des Pauschalreiserechts fällt. Sofern sich der Anbieter einer verbundenen Reiseleistung nicht als dieser ausgibt, haftet er automatisch wie ein Reiseveranstalter – und das verschuldensunabhängig.

 

Kunden können zudem Mängel länger anzeigen als bisher. Aktuell können Urlauber einen Mangel maximal bis einem Monat nach Abschluss der Reise anzeigen, um den Reisepreis oder eine evtl. Kürzung des Reisepreises vom Veranstalter zu verlangen. Ab dem 01.07.2018 gilt einen Frist von max. zwei Jahren nach Abschluss der Reise.

 

Sollten Sie über unseren Fritz & Fritz Hotelhaftpflicht-Rahmenvertrag versichert sein und den Baustein „Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung“ mit eingeschlossen haben, sind Sie für die kommende Gesetzesänderung schon jetzt ausreichend versichert.

Achtung: Insolvenzabsicherung

Wenn Sie Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen vermitteln und die Zahlungen des Gastes vor Beendigung der Reise annehmen, benötigen Sie eine „Kautionsversicherung“ (§ 651k BGB). Diese Kautionsversicherung ist NICHT in einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung enthalten und muss separat beantragt werden.

Zusätzlich müssen Sie dem Gast einen Reisesicherungsschein ausstellen. Ohne diesen dürfen Sie Zahlungen erst bei Abreise des Gastes fordern und annehmen. Ein Angebot für die Kautionsversicherung können Sie über uns anfordern.

 

Der Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. hat für das neue Reiserecht eine hilfreiche Informationsbroschüre zusammengestellt.

mehr …
Top Hotel

TopHotel 12/2017: Betriebsrente zur Mitarbeiterbindung

Um im Ruhestand nicht mit finanziellen Einschränkungen leben zu müssen, sollten Arbeitnehmer fürs Alter vorsorgen. Hoteliers können dank des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) etwas für ihre Mitarbeiter tun und noch attraktiver als Arbeitgeber werden – und das fast zum Nulltarif.

Von wegen Rente kostet nur: Das BRSG sorgt ab Januar 2018 mit verbesserten Rahmenbedingungen für eine lukrative Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines Bruttolohnes in eine Rente abführen und spart sich bis zu einem Betrag von 260 Euro (2018) die Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Interessant für den Arbeitgeber: Auch er spart sich Beiträge bei den Sozialkassen und kann diesen Teil als Arbeitgeberzuschuss zur Vorsorge weitergeben.

 

Den kompletten Versicherungstipp lesen Sie hier.

mehr …
Logo Best Product

Fritz & Fritz All-Risk gehört zu „Best Products“

Die Allgefahren-Versicherung All-Risk von Fritz & Fritz wurde vom renommierten Hotelmagazin TopHotel als „Best Products 2017“ aufgenommen.

“Die Hotellerie ist in Bewegung. Neue Brands internationaler Gesellschaften drängen in den Markt, innovative Konzepte und Produkte verändern das Bild der Branche nachhaltig. Auch der Zuliefermarkt ist einer Dynamik unterworfen, mit der die Hotellerie als Kunde konfrontiert ist. Beruhigend, dass es in diesen schnelllebigen Zeiten Partner gibt, die einem das gute Gefühl der Sicherheit vermitteln… Es sind Partner der Hotellerie, die sich durch ihr zum Teil langjähriges Engagement eine hohe Marktbedeutung erarbeitet haben.” Thomas Karsch, Chefredakteur und Geschäftsführer bei TopHotel.

Hochwasser Versicherungsschutz

Starkregen: Gebäudeversicherung versagt

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählte allein im Mai und Juni 2016 elf schwere Unwetterfälle in Deutschland – teils mit verheerenden Folgen. Starken Hitzewellen folgen immer wieder heftige Gewitter. Deshalb raten Experten Eigentümern daher zu einer Versicherung mit Elementarschadenschutz.


Doch nur wenige entscheiden sich dafür. Der Elementarschadenzusatz der Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer  vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, aber auch durch Schneedruck, Erdrutsche und Erdsenkungen. Reparaturen werden genauso übernommen wie ein kompletter Abriss des Gebäudes und der Neubau.

Offenbar schätzen aber viele Eigentümer in Deutschland die Gefahr als gering ein. Nach Experten sind nur 37 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert. Eine Umfrage des GDV im vergangenen Jahr habe
zudem gezeigt, dass viele Besitzer die Gefahr durch Hochwasser unterschätzten und als Absicherung auf ihre
Wohngebäudeversicherung setzen. Die Gebäudeversicherung selbst biete zwar auch Schutz vor existenziellen
Risiken wie Leitungswasser, Feuer und Sturm.

Elementarschäden sind in vielen Fällen zusätzlich abzsichern. Wie teuer die Versicherung ist, hängt von der Region
ab, in der das Gebäude steht. Bei Hochwasser unterscheiden
die Versicherer die Gefahrenlage in vier Risikozonen, eingeteilt in das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (Zürs Geo). In der niedrigsten Zone 1 kommt ein Hochwasser statistisch alle 200 Jahre vor, in
der höchsten einmal in zehn Jahren. Die Erfahrung der Versicherer zeige, dass der Schutz auch in Gegenden wichtig
sein könne, die nicht zu einer typischen Gefahrenregion zählten. Neben der Lage des Hauses werden auch Vorschäden in die Kalkulation des Jahresbeitrages einbezogen.

Quelle: VEMA

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …
Brandschutz Beratung Hotel

Fritz & Fritz All-Risk: Vorteile einer Allgefahrenversicherung

Viele Hoteliers schließen heute bei Fritz & Fritz eine „Allgefahrenversicherung“ ab. Unsere All-Risk ist ein speziell auf das Gastgewerbe abgestimmtes Versicherungskonzept, welches Hotels wirkungsvoll absichert und von führenden Fachmagazinen als Topprodukt der Branche ausgezeichnet wurde. Die wichtigsten Vorteile stellen wir hier vor.

Vorteil „Allgefahrenversicherung“

All-Risk ist eine Versicherung, die alle Risiken abdeckt, verständlich bleibt und nur wenige Ausschlüsse definiert. Was nicht ausgeschlossen ist, ist versichert.

Beispiel: Aufgrund besonders großen Schneemassen auf dem Hoteldach und sodann eindringendes Tauwasser, entstand ein Schaden am Hotelgebäude. In der gewöhnlichen Betriebsgebäudeversicherung sind diese Schäden am Gebäude nicht versichert, da es sich nicht um eine Überschwemmung/-flutung handelt, ferner entstand der Schaden nicht durch Schneedruck sondern durch eindringendes Tauwasser. Nur eine Allgefahrenversicherung deckt dieses Risiko, da es keinen Ausschluss für eindringendes Tauwasser gibt.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …

Kontakt


0931 - 46 86 5-0
0931 468650
Nachricht senden

Rosenstraße 7
97276 Margetshöchheim


Service Links