Aktuelle Themen

Konzert Veranstaltungsversicherung

Veranstaltungsversicherung: Events organisieren ohne Risiko

Wer Veranstaltungen außerhalb des eigenen Betriebsgebäudes organisiert, sollte seinen Versicherungsschutz im Auge behalten. Denn viele Gefahren sind über die klassischen Gebäude- und Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt!

Wer eine Disco führt, kann auch Veranstaltungen organisieren: Planen, bewerben, aufbauen und durchführen sind meist kein Problem. Doch was passiert, wenn die ganze Arbeit aufgrund von schlechtem Wetter umsonst ist, sich ein Gast verletzt oder die Technik gestohlen wird?

Wer in diesen Fällen auf seine Haftpflicht- und Gebäudeversicherung setzt, wird meist enttäuscht. Sonderveranstaltungen außerhalb der eigenen vier Wände sind in den seltensten Fällen versichert und wenn doch, ist der Discotheker verpflichtet, seine Versicherung vor der Durchführung umfangreich zu informieren. Aus diesem Grund bietet Fritz & Fritz spezielle Veranstaltungsversicherungen an, die für Eintages-Veranstaltungen genauso einfach abgeschlossen werden können, wie für Eventserien.

Veranstaltungsversicherung

Unsere Produktlösung für Veranstaltungen.
mehr …
Fitness Gesundheitsvorsorge

Betriebliche Krankenversicherung zum Wohle der Mitarbeiter

Hört man in verschiedene Firmen hinein, werden immer wieder zwei große Probleme angesprochen: Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden und die Last hoher Krankenstände. Freiwillige Sozialleistungen können helfen Mitarbeiter zu halten und Bewerber für das Unternehmen zu überzeugen.


Die betriebliche Krankenversicherung ist ein recht neues Mittel, das Sie als Arbeitgeber attraktiver machen
kann. Im Kern handelt es sich hier um eine kollektive Krankenzusatzversicherung, die, je nach Versicherungsunternehmen, Tarif und Mitarbeiterzahl Ihres Hauses, teils auch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist.

Da diese Tarife in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind, fallen die Beiträge niedrig aus. Mit sehr überschaubarem Aufwand können sie Ihre Mitarbeiter so zum Beispiel in den Genuss privatärztlicher Leistungen im Krankenhaus bringen. Diese bessere medizinische Versorgung führt in der Regel zu kürzeren Verweilzeiten im Krankenstand. Neben der Stärkung des sozialen Profils Ihrer Firma können Sie so an der einzig möglichen Stellschraube drehen, um die Krankheitstage Ihrer Belegschaft möglichst niedrig zu halten.

Quelle: VEMA

Lösung: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

Fritz & Fritz zeigt Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten.
mehr …
Brandschutz Beratung Hotel

Brandschutzauflagen bedrohen Hotelbetriebe

Wer geforderte Brandschutzauflagen nicht umgehend erfüllen kann, muss sein Hotel schließen. Behörden wie Bauämter definieren immer höhere Anforderungen und machen auch vor Bestandsschutz nicht mehr Halt.

Referenz Roter Hahn Hotel-VersicherungDer „Rote Hahn“ hat in Rothenburg eine lange Tradition. Im Jahr 1380 erbaut, begrüßt das Hotel seit mehr als 600 Jahren Gäste aus Nah und Fern und gilt als eine der ältesten Herbergen Deutschlands. Seit 1905 in Familienbesitz ist der Betrieb aktuell von einer behördlich angeordneten Schließung betroffen.

Das Bauamt fordert von Eigentümer Dieter Gallus eine dritte Fluchttreppe. Kostenpunkt: 400.000 Euro. Zwar existieren bereits zwei Fluchtwege, doch die führen nach Ansicht der Behörde über zu lange Gänge und die Treppen seien zudem aus Holz. Zu diesem Ergebnis kam man bei einer Feuerbeschau, die der Betrieb bezahlen musste.

Dabei steht der Rote Hahn unter Denkmalschutz und könnte sich auf den so genannten Bestandsschutz berufen. Ein Gebäude, das einmal zulässigerweise errichtet wurde, ist gegen spätere Rechtsänderungen geschützt. Die Behörde kann also keine Änderungen aufgrund aktueller „Illegalität“ verlangen. Veränderungen am Gebäude, wie Nutzungsänderungen oder Umbauten grenzen den Bestandsschutz allerdings ein.

 

Übertriebene Risiken?

Der Bestandsschutz kann zudem über Gesetze durchbrochen werden: Liegt eine konkrete Gefahr für Leib und Leben vor, kann die Behörde Änderungen verlangen. Und genau bei diesem „Ermessen“ liegt die Problematik: Experten halten die ständig verschärften Brandschutzbestimmungen für nicht mehr praxisorientiert, zu scharf und vor allem zu teuer. Es bestehe ein Normendschungel aus Prüfpflichten und technische Vorgaben, der unter Zeitdruck vom Hoteliers umgesetzt werden müsse.

Eine Vermutung für diese harte Gangart: In Behörden herrsche die Angst, bei Bränden selbst zur Verantwortung gezogen zu werden. „Das Vorgehen ist Angstmacherei und führt zu Übereifer“, sagt Hotelier Gallus und steht nicht alleine da. Brandschutz sei zum Selbstzweck geworden.

Im Roten Hahn jedenfalls sind die geforderten Umbauten schwierig umzusetzen und teuer. „Eigentlich wollte ich den Betrieb an meine Tochter und ihren Mann übergeben“, beschreibt Hotelier Gallus die Situation. „Jetzt müssen wir überlegen, ob ein Fortbestand wirtschaftlich noch tragbar ist“. Aktuell ist das Hotel mit 28 Zimmern geschlossen, nur der Restaurantbetrieb wird aufrechterhalten.

 

Hotell Roter HahnUnübersehbare Folgen

Fakt ist: Kann ein Hoteliers Brandschutzauflagen nicht nachweisen, droht eine Nutzungsuntersagung für das Hotel. Wem erhebliche Mängel bekannt sind ohne zu handeln, dem droht sogar der Verlust des Versicherungsschutzes, denn auch der Versicherer verlangt nach Brandschutz. Und noch schlimmer: Wird im Brandfall eine Person verletzt oder stirbt gar jemand, droht dem Hotelbetreiber eine langjährige Haftstrafe. Deshalb sind viele Unternehmer gezwungen zu handeln und im Extremfall ihr Hotel zu schließen – auch wenn eine Baugenehmigung vorliegt oder die Behörde noch keine Bescheide geschickt hat. Auch ohne das Einschreiten des Bauamtes ist der Hotelier gut beraten, Brandschutzmängel zu beseitigen, um möglichen Haftungsrisiken zu entgehen.

Brandschutzberatung

Wenn Brandschutzauflagen erdrückend werden.
mehr …
E-Check Prüfung elektrischer Anlagen

Doppelt versichert? Inhalts- und Elektronikversicherung unterscheiden sich

Niemand schließt gerne Versicherungen doppelt ab. Deshalb fragen sich viele, wo der Unterschied zwischen einer Inhalts- und einer Elektronikversicherung liegt.

Inhaltsversicherungen decken Schäden am beweglichen Inventar in der Betriebsstätte ab. Elektronische Geräte gehören zunächst einmal dazu, wenn es um Schäden geht, die durch die Inhaltsversicherung gedeckt sind: Dazu gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Vandalismus, Elementargefahren.

Daneben sind elektrische Geräte und Anlagen jedoch noch anderen Gefahren ausgesetzt. Überspannung, Feuchtigkeit, Bedienungsfehler, Sabotage und Konstruktionsfehler können den Maschinen zusetzen. Deshalb ist eine Elektronik- u. Maschinen Versicherung durchaus sinnvoll.

Schlägt also der Blitz in ihrem Gebäude ein und es brennt, so zahlt die Inhaltsversicherung den Schaden an allen beweglichen Einrichtungsgegenständen. Entsteht kein Brand, aber die teure IT, Fernseher und Maschinen werden zerstört, so zahlt nur die Elektronikversicherung. Wenn Sie teure elektrische Geräte und Anlagen im Unternehmen haben, sollten Sie auf diesen Schutz nicht verzichten.

Quelle: procontra

Discoversicherung

Unsere Produktlösung für Diskotheker
mehr …
Reifen Versicherung

Verkaufs- und Kühlanhänger: Reifen regelmäßig prüfen und wechseln

Wer seine Verkaufs- und Kühlanhänger nur zu Festen zieht und sie ansonsten parkt, sollte trotzdem auf die Reifen achten. Denn trotz ausreichend Profiltiefe schauen Versicherungen auf deren Zustand. Je älter der Reifen ist, umso eher ist der Versicherungsschutz in Gefahr.

Ein eigener Verkaufs- oder Kühlwagen ist praktisch: Wird ein großes Fest ausgerichtet, zieht man ihn einfach an Ort und Stelle. Wenn nicht, kann er eingelagert werden. Die Abnutzung ist gering, auch an den Reifen.

Versicherungen achten trotz geringer Abnutzung auf das Alter der Reifen (DOT-Angabe). „Für Anhänger, die für Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h zugelassen sind, gibt es als Vorgabe ein maximales Alter von sechs Jahren.“ Begründet wird dies durch lange Standzeiten, Austrocknung der Gummimischung und weitere Lagerungsprobleme.

Solange zum Zeitpunkt des Schadens belegt werden kann, dass die Reifen fahrtauglich waren, wird die Versicherung auch leisten. Ist das „Höchstalter“ der Reifen aber überschritten und kommt es zu einem Reifenplatzer o.ä. und damit zu einem Schaden, dann wird sich der VR auf die gesetzlichen Vorgaben beziehen und nur eingeschränkt haften. Da nutzt selbst die regelmäßige Kontrolle durch den TÜV nichts, der lediglich feststellt, dass der Reifen die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien wie die Profiltiefe einhält…

 

mehr …

Kontakt


0931 - 46 86 5-0
0931 468650
Nachricht senden

Rosenstraße 7
97276 Margetshöchheim


Service Links