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E-Check Prüfung elektrischer Anlagen

Doppelt versichert? Inhalts- und Elektronikversicherung unterscheiden sich

Niemand schließt gerne Versicherungen doppelt ab. Deshalb fragen sich viele, wo der Unterschied zwischen einer Inhalts- und einer Elektronikversicherung liegt.

Inhaltsversicherungen decken Schäden am beweglichen Inventar in der Betriebsstätte ab. Elektronische Geräte gehören zunächst einmal dazu, wenn es um Schäden geht, die durch die Inhaltsversicherung gedeckt sind: Dazu gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Vandalismus, Elementargefahren.

Daneben sind elektrische Geräte und Anlagen jedoch noch anderen Gefahren ausgesetzt. Überspannung, Feuchtigkeit, Bedienungsfehler, Sabotage und Konstruktionsfehler können den Maschinen zusetzen. Deshalb ist eine Elektronik- u. Maschinen Versicherung durchaus sinnvoll.

Schlägt also der Blitz in ihrem Gebäude ein und es brennt, so zahlt die Inhaltsversicherung den Schaden an allen beweglichen Einrichtungsgegenständen. Entsteht kein Brand, aber die teure IT, Fernseher und Maschinen werden zerstört, so zahlt nur die Elektronikversicherung. Wenn Sie teure elektrische Geräte und Anlagen im Unternehmen haben, sollten Sie auf diesen Schutz nicht verzichten.

Quelle: procontra

Discoversicherung

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Reifen Versicherung

Verkaufs- und Kühlanhänger: Reifen regelmäßig prüfen und wechseln

Wer seine Verkaufs- und Kühlanhänger nur zu Festen zieht und sie ansonsten parkt, sollte trotzdem auf die Reifen achten. Denn trotz ausreichend Profiltiefe schauen Versicherungen auf deren Zustand. Je älter der Reifen ist, umso eher ist der Versicherungsschutz in Gefahr.

Ein eigener Verkaufs- oder Kühlwagen ist praktisch: Wird ein großes Fest ausgerichtet, zieht man ihn einfach an Ort und Stelle. Wenn nicht, kann er eingelagert werden. Die Abnutzung ist gering, auch an den Reifen.

Versicherungen achten trotz geringer Abnutzung auf das Alter der Reifen (DOT-Angabe). „Für Anhänger, die für Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h zugelassen sind, gibt es als Vorgabe ein maximales Alter von sechs Jahren.“ Begründet wird dies durch lange Standzeiten, Austrocknung der Gummimischung und weitere Lagerungsprobleme.

Solange zum Zeitpunkt des Schadens belegt werden kann, dass die Reifen fahrtauglich waren, wird die Versicherung auch leisten. Ist das „Höchstalter“ der Reifen aber überschritten und kommt es zu einem Reifenplatzer o.ä. und damit zu einem Schaden, dann wird sich der VR auf die gesetzlichen Vorgaben beziehen und nur eingeschränkt haften. Da nutzt selbst die regelmäßige Kontrolle durch den TÜV nichts, der lediglich feststellt, dass der Reifen die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien wie die Profiltiefe einhält…

 

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Vertrag Versicherung

Management: Auch Gesellschafter-Geschäftsführer haften privat

Ein großer Teil der GmbHs im Land sind ausschließlich inhabergeführt. Denn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird normalerweise gerade dafür gegründet, dass die persönliche private Haftung des Selbstständigen außen vor ist. § 13 Abs. 2 GmbH-Gesetz verspricht, dass die Haftung im Außenverhältnis auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Doch welche Regelungen greifen im Innenverhältnis?

§ 43 Abs. 2 GmbHG regelt hier: „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.“ Die Gesellschaft – als eigenständige juristische Rechtsperson – kann also Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen. Eine Unterscheidung zwischen angestelltem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) kennt das Gesetz nicht.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Rechtsprechung in den letzten Jahren stark dazu tendiert, Gläubigern der GmbH eine direkte Inanspruchnahme des Geschäftsführers zu ermöglichen, wenn dessen Fehler ursächlich für zum Beispiel einen Forderungsausfall war. Ein Widerspruch zur beschränkten Haftung des Unternehmens ist dies natürlich nicht, da ja das Vermögen des Verantwortlichen herangezogen wird.

Muss sich im schlimmsten Fall ein Insolvenzverwalter der weiteren Geschicke der Firma annehmen, wird dieser natürlich alle Möglichkeiten ausloten, an die nötigen Finanzmittel zu gelangen. Der ursprüngliche Zweck der GmbH, das private Vermögen zu schützen, kann dann dahin sein. Vielen Gesellschafter-Geschäftsführern ist diese Problematik nicht bewusst!

Eine D & O Versicherung („Directors & Officers“ oder auch „Managerhaftpflicht“) kann für einen solchen Fall die Rettung sein. Dieser sinnvolle Haftpflichtschutz prüft, ob ein rechtlicher Anspruch gegen den Geschäftsführer besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme ggf. auch dafür auf. Bei ausreichend hoher Versicherungssumme bleibt das Privatvermögen verschont. Ein solcher Vertrag kann von jeder Kapitalgesellschaft abgeschlossen werden. Versichert sind im Vertragsrahmen alle geschäftsführenden Organe.

Die D & O Versicherung ersetzt der Gesellschaft den verursachten Schaden. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Übrigens: Im Falle einer Unternehmensinsolvenz kann es schnell dazu kommen, dass Beiträge zur Versicherung nicht mehr gezahlt werden. Der Versicherungsschutz kann dann gefährdet sein. Angestellte Entscheider können diese Gefahr umgehen, indem sie selbst eine personenbezogene Absicherung abschließen. Das Haftungspotenzial als Führungskraft ist enorm. Setzen Sie Ihr privates Lebenswerk daher nicht aufs Spiel!

Hier kann ein GGF persönlich haften:

  • Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft werden verletzt
  • Jahresabschluss nicht rechtzeitig oder unzutreffend erstellt; bei entsprechender rechtzeitiger Kenntnis oder fehlerfreier Erstellung hätte der Vertragspartner die Geschäftsbeziehung abgebrochen
  • Schädigung von Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung
  • unzureichende Ausstattung mit nötigem Kapital (Unterkapitalisierung)
  • Vorgeben einer tatsächlich nicht vorhandenen Solvenz des Unternehmens im Rechtsverkehr

Quelle: VEMA

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Feuerversicherung Hotel Brandschutzberatung

Diskobrände: Gefahr durch Pyrotechnik und elektrische Leitungen

Innerhalb von wenigen Tagen hat es in zwei Diskotheken in Bayern gebrannt. In Aschaffenburg entstand ein Schaden von 250.000 Euro. Die Ursache: Ein Kabelbrand.

Kaputte Leitungskabel sollen im Erdgeschoss des Gebäudes den Brand ausgelöst haben. Glücklicherweise befanden sich zum Zeitpunkt des Ausbruchs keine Menschen in der Diskothek. Nachdem die Brandmeldeanlage Alarm ausgelöst hatte, musste die Feuerwehr mit mehr als 40 Einsatzkräfte anrücken, um ein Übergreifen des Brandes auf angrenzende Gebäude zu verhindern.

Rosenau brennt

Nur wenige Tage vorher hatte es auch in Bayreuth gebrannt. Schwarze Rauchschwaden waren mitten am Tag durch die Stadt gezogen. Grund waren Arbeiten mit Pyrotechnik in der Diskothek Rosenau, was von Brandfahndern der Kripo bestätigt wurde. Nach aktuellem Stand wurden zehn Menschen durch Rauchgasvergiftungen leicht verletzt. Zunächst waren nur zwei Männer betroffen, die an der Pyrotechnik für eine Abendveranstaltung in der Diskothek gearbeitet hatten, später dann Anwohner, Passanten und ein Feuerwehrmann. Die Polizei ermittelt mittlerweile wegen fahrlässiger Brandstiftung.

250.000 Euro Sachschaden in Aschaffenburg, fast eine Million Euro in Bayreuth: Es ist davon auszugehen, das auch die Versicherungen, bei denen beiden Diskotheken versichert waren, genauer hinschauen werden. Sollten Prüfungen für elektrische Anlagen nicht eingehalten worden sein oder die Mitarbeiter nicht richtig eingewiesen worden sein, droht der Versicherungsschutz zu platzen.

 

Brandschutzberatung

Wenn Brandschutzauflagen erdrückend werden.

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Firmenlauf Fritz & Fritz

Fritz Laufteam: Beim Firmenlauf Würzburg auf Rang drei

Das Fritz & Fritz nicht nur wirkungsvoll beraten kann, zeigten neun Kolleginnen und Kollegen mit dem 5. Firmenlauf in Eibelstadt bei Würzburg. Bei warmen Temperaturen starteten insgesamt 1500 Teilnehmer auf dem welligen Kurs entlang des Mains und durch die Altstadt von Eibelstadt.

Vom Beginn an in der Spitzengruppe vertreten, hielten unsere Starter gut mit und mussten am Ende nur wenigen den Vortritt lassen. Neben Platz sechs und sieben sprangen weitere Topplatzierungen unter den besten 100 heraus. In der Besetzung Ballhaus/Ballhaus/Seifert belegte Fritz & Fritz in der inoffiziellen Mannschaftswertung Platz drei, nur knapp geschlagen von Südzucker und Knauf.

Alle Ergebnisse gibt hier zum nachschauen.

 

Herzlichen Glückwunsch!

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