Aktuelle Themen

Sicherheit Rechtsversicherung

Rechtsschutzversicherung: Richtig handeln im Schadenfall

Manchmal kommt es schneller zum Rechtsstreit, als Ihnen lieb ist. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Schritte sie in einem solchen Fall gehen müssen.

Damit wir Ihnen bei rechtlichen Fragen und Problemen schnell und kompetent helfen können, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

① Anruf

Rufen Sie unter 089 / 539 81 – 333 an!

Hier sprechen Sie direkt mit einem Juristen unseres Partners Auxilia.

② Anliegen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Erfahrene Juristen helfen Ihnen schnell und effektiv. Sie erhalten eine erste Einschätzung zum Sachverhalt und Auskunft über Ihren Versicherungsschutz.

③ Lösung

Jede Rechtsfrage ist anders. Profitieren Sie von unserem Wissen und unserer Erfahrung. Unser Rechts-Service findet gemeinsam mit Ihnen den optimalen Weg zur Lösung:

  • Telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte
  • Online-Beratung – auch für die rechtliche Prüfung wichtiger Unterlagen
  • Empfehlung eines kompetenten und spezialisierten Rechtsanwalts vor Ort
  • Mediation – die schnelle und clevere Art der Konfliktlösung zur Vermeidung langwieriger und nervenaufreibender Gerichtsverfahren
  • Zugriff auf Musterschreiben und -verträge im Kunden-Portal

 

Ihre Kostenersparnis

Bei der telefonischen Erstberatung, der Online-Beratung und der Mediation (Ausnahme: MediationXL) fällt keine Selbstbeteiligung an. Kostenlos ist für Sie auch die Nutzung der Musterschreiben im Kunden-Portal.

Ihre Vorteile:

  • schnelle Auskunft
  • sofortige Deckungszusage
  • kompetente Ansprechpartner
  • Vermittlung der für Sie besten Lösung
  • Kostenersparnis

Produktlösung: Hotel-Rechtsschutz

Hier erfahren Sie mehr zum Fritz & Fritz Hotel-Rechtsschutz.
mehr …
Mädchen Sicherheit Hotelabsicherung

Betriebliche Altersvorsorge: Neue Regeln für den Arbeitgeber

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haben sich wichtige gesetzliche Änderungen ergeben, die vom Arbeitgeber unbedingt zu beachten sind.

Das BAG-Urteil vom 19.05.2016, 3 AZR 794/4 schreibt vor, dass sich der Arbeitgeber zukünftig für die Direktversicherung enthaften lassen muss, sobald ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet. Mit der Enthaftung wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer seine Leistungszusagen zukünftig nur aus dem Versicherungsvertrag erhält und nicht zusätzlich vom Arbeitgeber (sog. Anspruchsbegrenzung). Unterlässt der Arbeitgeber diese Enthaftung, kann es zu massiven Nachforderungen von Seiten des Arbeitnehmers kommen. Die Enthaftungs-Erklärung sollte mit Beendigung des Arbeitsvertrages erfolgen (Frist drei Monate nach Beendigung). Die Enthaftungserklärung erhalten Sie von Ihrem Versicherungsträger automatisch, wenn Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Ihrem Mitarbeiter anzeigen.

Wichtige Fragen:

Gibt es ein Musterformular für die Anspruchsbegrenzung?

Ja, bei dem jeweilgen Versicherungsträger oder bei Fritz & Fritz.

Kann die Anspruchsbegrenzung nachgeholt werden (Heilung)?

Nein, keine Heilungsmöglichkeit für die Vergangenheit.

Muss, der AN der Anspruchsbegrenzung zustimmen?

Nein, eine Zustimmung des AN ist für die Wirksamkeit der Anspruchsbegrenzung ist nicht erforderlich.

Muss, der AN den Empfang der Anspruchsbegrenzung bestätigen oder gegenzeichnen?

Nein. Es kann jedoch in einem etwaigen Streitfall dennoch günstig für den AG sein!

Lösung: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

Fritz & Fritz zeigt Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten.
mehr …
Eis Versicherung

Winterdienst: Wer ist verantwortlich?

Wissen Sie eigentlich, wer für den Winterdienst zuständig ist? Zunächst einmal die Kommunen – doch die können die Verantwortung an die Anlieger weitergeben, also den Eigentümer bzw. Vermieter. Vermieter wiederum können diese Pflicht entweder an einen Dienstleister oder auch an die Mieter abgeben.

Wie und wann genau geräumt werden muss, regelt jede Kommune unterschiedlich. Ein Blick auf die städtischen Webseiten bringt Klarheit. Ganz abgeben kann der Vermieter die Verantwortung jedoch nicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass auch tatsächlich geräumt wird. Außerdem haften Eigentümer auch für die Folgen von Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen. Im Ernstfall drohen hohe Kosten, deshalb gilt: Sichern Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung ab. Als Vermieter benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Gastronomie-Versicherung

Die optimale Versicherung für Ihr gepachtetes Restaurant.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …

Kontakt


0931 - 46 86 5-0
0931 468650
Nachricht senden

Rosenstraße 7
97276 Margetshöchheim


Service Links