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Baustelle Hotel versicherung

Sicher durch die Bauphase: Welche Policen brauchen Bauherren?

Mieten oder kaufen? Kaum eine Entscheidung ist weitreichender als die, ob man das langersehnte Eigenheim kaufen oder doch Mieter einer Wohnung bleiben soll. Dabei liegen die Vorteile der eigenen vier Wände klar auf der Hand: Keine Sorgen vor Mieterhöhungen, hohe Wohnqualität, Inflationsschutz und ein stabiler Wert der Immobilie.

Fast klar, dass sich immer mehr Menschen den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Neben einer gesicherten Finanzierung setzt dieses Vorhaben auch ausreichenden Versicherungsschutz voraus. Um den Bauherren vor bösen Überraschungen und finanziellen Mehrbelastungen zu schützen, möchten wir nachfolgend einige Lösungsmöglichkeiten vorstellen:

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auf einer Baustelle lauern die unterschiedlichsten Gefahren. Für die Sicherheit ist der Bauherr allein verantwortlich. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn er eine Firma mit der Bauausführung beauftragt hat. Kommen auf der Baustelle Dritte zu Schaden, kann der Bauherr nach dem BGB in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden.

Beispiel 1: Spielende Kinder verschaffen sich Zutritt zur Baustelle und stürzen in eine Grube.
Beispiel 2: Ein Gerüst stürzt um und beschädigt ein Nachbarhaus.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Haftpflichtansprüche auf, die Geschädigte an den Bauherren stellen. Viele Tarife der Privathaftpflichtversicherung bieten bereits eine Deckung für Bauvorhaben. Hier ist die maximal versicherte Bausumme zu beachten. Genügt die hier vorgesehene Summe für die Baustelle nicht, wird gesonderter Schutz benötigt.

Bauleistungsversicherung

Ein Gebäude kann erst mit der Bezugsfertigstellung über eine vollwertige Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden. Doch auch schon vor der Fertigstellung häufen sich nach und nach hohe Werte an, die weitestgehend schutzlos der Witterung ausgesetzt und für jedermann leicht zugänglich sind. Schäden dieser Art sind in der Regel das Problem des Bauherrn und treiben die Kosten hoch.
Beispiel 1: Während der Arbeiten am Dach kommt es zu einem schweren Unwetter. Durch den Sturm stürzt die Giebelwand ein.
Beispiel 2: In der Nacht verschaffen sich Unbekannte Zutritt zur Baustelle, entwenden Installationen und zertrümmern eine gezogene Mauer.

Gegen Brandschäden schützt die Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer ihren Kunden beitragsfrei zur Verfügung stellen, wenn diese das fertige Haus über sie absichern. Andere Ursachen sind über eine Bauleistungsversicherung absicherbar.
Nachhaftung: Der Versicherungsschutz aus der Bauleistungsversicherung endet mit Bezugsfertigkeit, Bauabnahme oder Ende des versicherten Zeitraumes. Auch nach diesem Zeitpunkt können Schäden auftreten, die ihre Ursache während der Bauphase hatten. Im Regelfall wird die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Schadenbeseitigung übernehmen, auch wenn der Schaden erst nach Ende der Versicherung bemerkt wurde. Mögliche Folgeschäden sind allerdings nicht gedeckt.

Beispiel: Die Grundleitung wird durch Baustoffe verstopft. Dadurch überfluten die Kellerräume. Die Versicherung übernimmt die Reinigung der Leitung, nicht jedoch die Trockenlegung des Kellers.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Viele Bauherren sind auf die Hilfe von Verwandten oder Freunden angewiesen, um beim Bau die finanzielle Belastung zu senken. Wer beim Bauen hilft, ist bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem Weg zur Baustelle grundsätzlich über die gesetzliche Bauhelferversicherung abgesichert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Helfer bezahlt wird oder nicht, ob er nur einmal aushilft oder für längere Zeit mit anpackt. Spätestens fünf Tage nach Beginn der Bauarbeiten hat der Bauherr sowohl sein Bauvorhaben als auch sämtliche Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden und für diese eine Bauhelferversicherung abzuschließen.

Beispiel: Der Vater des Bauherrn hilft beim Entladen eines Lieferwagens und verletzt sich dabei. Da es sich hier um eine übliche Gefälligkeit innerhalb der Familie handelt, greift der gesetzliche Schutz nicht.

Da jedoch die Leistungen in der gesetzlichen Bauhelferversicherung begrenzt sind, sollte der Bauherr den Abschluss einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung in Erwägung ziehen. Sie leistet bereits ab dem ersten Prozentpunkt der unfallbedingten Invalidität. Neben der Invaliditätsleistung kann zusätzlich eine Todesfallsumme oder ein Krankenhaustagegeld eingeschlossen werden.

Quelle: VEMA

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Gläser Disco Versicherung

Verkehrssicherungspflichten auf der Tanzfläche

Versicherungsjournal: Kann der Betreiber einer Diskothek nicht nachweisen, alles ihm Zumutbare unternommen zu haben, um die Tanzfläche frei von Flüssigkeit und Scherben zu halten, so ist er im Fall eines Unfalls zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet. (Oberlandesgerichts Hamm, 9 U 77/15)

Die Klägerin hatte sich in der Nacht in einer Bottroper Diskothek aufgehalten, um dort mit Freunden Silvester zu feiern. Als sie in den frühen Morgenstunden auf der Tanzfläche ausrutschte und mit ihrer Hand in Scherben fiel, zog sie sich äußerst schwere Verletzungen zu.

Verschulden des Betreibers?

Als Grund für den Sturz wurde Nässe auf der Tanzfläche ausgemacht. Die Klägerin warf dem Betreiber der Disco daher vor, seine Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt zu haben. Sie verlangte von ihm die Zahlung von Schadenersatz sowie eines Schmerzensgeldes in Höhe von 200.000 Euro.

Der Diskothekenbesitzer bestritt, dass er beziehungsweise sein Personal für den Unfall verantwortlich waren. Er behauptete, dass die Klägerin zum Zeitpunkt ihres Sturzes alkoholisiert gewesen und mit einem Glas in der Hand gestürzt sei. Sie habe sich die Folgen des Unfalls daher selbst zuzuschreiben.

Doch dem wollten sich die Richter des Hammer Oberlandesgerichts nicht anschließen. Sie wiesen eine Berufung des Beklagten gegen ein Urteil der Vorinstanz, welche der Klage der Frau stattgegeben hatte, als unbegründet zurück.

Anscheinsbeweis

Nach der Vernehmung von Zeugen kam das Gericht zu der Überzeugung, dass sich die Flüssigkeit, welche der Klägerin zum Verhängnis geworden war, schon vor ihrem Sturz auf der Tanzfläche befunden haben musste. Das gelte auch für die Scherben, die zu der schweren Handverletzung führten.

Der Betreiber der Diskothek konnte auch nicht beweisen, dass ihn beziehungsweise sein Personal kein Verschulden an dem ordnungswidrigen Zustand der Tanzfläche traf.

Nach Ansicht des Gerichts spricht vielmehr der sogenannte Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beklagte nicht in ausreichendem Maß seiner Verkehrssicherungs-Pflicht nachgekommen ist. Das Gegenteil vermochte er ebenso wenig zu beweisen wie ein Mitverschulden der Klägerin an dem Unfallgeschehen.

Der Fall wurde trotz allem an die Vorinstanz zurückverwiesen. Die muss nämlich noch über die Höhe der klägerischen Forderung entscheiden. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist mittlerweile rechtskräftig.

Vergleichbarer Fall

Das Amtsgericht Heinsberg hatte sich im Juli 2012 ebenfalls mit einem Unfall in einer Diskothek zu befassen. Dieses Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Betreiber nicht dazu verpflichtet ist, sein Personal während des laufenden Betriebes mit der Beseitigung von Scherben auf der Tanzfläche zu beauftragen.

Denn das sei angesichts der in Diskotheken üblichen Beleuchtung-Verhältnisse sowie der Vielzahl von Personen, die sich dort regelmäßig aufhalten, praktisch unmöglich.

 

Quelle: Versicherungsjournal

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Internet Cyberrisiken Versicherung

Internetkriminalität: Jetzt handeln!

Das „Seehotel Jägerwirt“ in Österreich wurde vor einigen Tagen Opfer eines Hackerangriffs. Zunächst legten die IT-Angreifer sämtliche Computer samt Buchungssystem lahm, dann wurde das elektronische Türsystem befallen. Gäste konnten nicht mehr in ihre Zimmer. Am Ende waren sogar alle Backups verschlüsselt. Die Hotelbetreiber sahen sich gezwungen, ein Lösegeld zu zahlen, um ihr Hotel überhaupt weiter betreiben zu können.

Christoph Brandstätter, Geschäftsführer des 4-Sterne-Hotels in den österreichischen Alpen wollte diesen Hackerangriff nicht verschweigen, sondern hat sich entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen, um andere Hotelbetreiber zu warnen.

Wenn ein Internetangriff sowohl das gesamte Hotelsystem lahm legt inklusive Kassen, Reservierungen und Türschlössern und auch die Backups nicht mehr funktionieren, ist sofort die Existenz des Betriebes gefährdet. Buchungen können nicht mehr abgearbeitet werden, Hotelgäste werden unzufrieden, der Ruf des Hauses leidet. Da immer mehr Wertschöpfungsprozesse am IT-System hängen, ist der Schaden in solchen Fällen immens und wird noch größer, wenn Computerspezialisten hinzugezogen werden müssen. Nur sie können Systeme wieder arbeitsfähig machen.

Viele Hoteliers schieben die Schuld deutlich wachsender Internetkriminalität auf die Vernetzung und Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse. Während aber jeder von den Möglichkeiten des Internets (Präsentation, Marketing und Buchungen) profitieren möchte, wird für die Sicherung der Systeme keine Beachtung geschenkt. Der eigentliche Grund für die massiven Schäden liegt in einem mangelnden Bewusstsein für Gefahren durch die Digitalisierung.

Absicherung jetzt!

Um Ihr Unternehmen zu schützen, sollten Sie Ihr IT-System auf dem aktuellen Stand halten und die Kosten für IT-Spezialisten und Datenrettung mit einem Versicherungsvertrag absichern.

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Sicherheit Rechtsversicherung

Rechtsschutzversicherung: Richtig handeln im Schadenfall

Manchmal kommt es schneller zum Rechtsstreit, als Ihnen lieb ist. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Schritte sie in einem solchen Fall gehen müssen.

Damit wir Ihnen bei rechtlichen Fragen und Problemen schnell und kompetent helfen können, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

① Anruf

Rufen Sie unter 089 / 539 81 – 333 an!

Hier sprechen Sie direkt mit einem Juristen unseres Partners Auxilia.

② Anliegen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Erfahrene Juristen helfen Ihnen schnell und effektiv. Sie erhalten eine erste Einschätzung zum Sachverhalt und Auskunft über Ihren Versicherungsschutz.

③ Lösung

Jede Rechtsfrage ist anders. Profitieren Sie von unserem Wissen und unserer Erfahrung. Unser Rechts-Service findet gemeinsam mit Ihnen den optimalen Weg zur Lösung:

  • Telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte
  • Online-Beratung – auch für die rechtliche Prüfung wichtiger Unterlagen
  • Empfehlung eines kompetenten und spezialisierten Rechtsanwalts vor Ort
  • Mediation – die schnelle und clevere Art der Konfliktlösung zur Vermeidung langwieriger und nervenaufreibender Gerichtsverfahren
  • Zugriff auf Musterschreiben und -verträge im Kunden-Portal

 

Ihre Kostenersparnis

Bei der telefonischen Erstberatung, der Online-Beratung und der Mediation (Ausnahme: MediationXL) fällt keine Selbstbeteiligung an. Kostenlos ist für Sie auch die Nutzung der Musterschreiben im Kunden-Portal.

Ihre Vorteile:

  • schnelle Auskunft
  • sofortige Deckungszusage
  • kompetente Ansprechpartner
  • Vermittlung der für Sie besten Lösung
  • Kostenersparnis

Produktlösung: Hotel-Rechtsschutz

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Mädchen Sicherheit Hotelabsicherung

Betriebliche Altersvorsorge: Neue Regeln für den Arbeitgeber

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haben sich wichtige gesetzliche Änderungen ergeben, die vom Arbeitgeber unbedingt zu beachten sind.

Das BAG-Urteil vom 19.05.2016, 3 AZR 794/4 schreibt vor, dass sich der Arbeitgeber zukünftig für die Direktversicherung enthaften lassen muss, sobald ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet. Mit der Enthaftung wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer seine Leistungszusagen zukünftig nur aus dem Versicherungsvertrag erhält und nicht zusätzlich vom Arbeitgeber (sog. Anspruchsbegrenzung). Unterlässt der Arbeitgeber diese Enthaftung, kann es zu massiven Nachforderungen von Seiten des Arbeitnehmers kommen. Die Enthaftungs-Erklärung sollte mit Beendigung des Arbeitsvertrages erfolgen (Frist drei Monate nach Beendigung). Die Enthaftungserklärung erhalten Sie von Ihrem Versicherungsträger automatisch, wenn Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Ihrem Mitarbeiter anzeigen.

Wichtige Fragen:

Gibt es ein Musterformular für die Anspruchsbegrenzung?

Ja, bei dem jeweilgen Versicherungsträger oder bei Fritz & Fritz.

Kann die Anspruchsbegrenzung nachgeholt werden (Heilung)?

Nein, keine Heilungsmöglichkeit für die Vergangenheit.

Muss, der AN der Anspruchsbegrenzung zustimmen?

Nein, eine Zustimmung des AN ist für die Wirksamkeit der Anspruchsbegrenzung ist nicht erforderlich.

Muss, der AN den Empfang der Anspruchsbegrenzung bestätigen oder gegenzeichnen?

Nein. Es kann jedoch in einem etwaigen Streitfall dennoch günstig für den AG sein!

Lösung: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

Fritz & Fritz zeigt Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten.
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Kontakt


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97276 Margetshöchheim


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