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BDT: Mitgliedschaft lohnt sich

Eine Mitgliedschaft im Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe (BDT) e. V. lohnt sich! Nicht nur, weil Mitglieder wichtige Tipps und geldwerte Informationen zur Optimierung ihrer Betriebsführung erhalten. Bei Fritz & Fritz gibt es zudem 10% Nachlass auf ihre Versicherungsverträge. Bei uns können sowohl einzelne Sicherungsbausteine oder das Komplettpaket zur Allgefahrendeckung (Gebäude-, Inhalts-, Ertragsausfall- und Haftpflichtversicherung) zu besonders günstigen Konditionen abgeschlossen werden.

Magazin Tophotel Versicherungstipp

Summen in Versicherungsverträgen

Summen in Versicherungsverträgen klingen immer hoch. Die wenigsten Versicherungsnehmer wissen jedoch, dass selbst bei einem kleineren Schaden nur einen Teil bezahlt wird, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wurde.

 

Niemand schließt gerne eine Versicherung ab, deren Versicherungssumme zwei, drei oder gar fünf Millionen Euro lautet. Denn die Kosten einer solchen „großen“ Absicherung sind höher, als bei kleineren Summen. Spart man an der Höhe, kann man auch an der Prämie sparen. Und überhaupt: Was soll das für ein Schaden sein, der diese Summe erreicht?

Wer so denkt, begeht einen gefährlichen Irrtum! Denn entscheidend für die Entschädigungsleistung ist neben der Schadenhöhe, auch der Wert des gesamten versicherten Gegenstandes, der so genannte Versicherungswert. Dieser Wert ist in der Regel der Neuwert und gibt den Betrag an, welchen Sie für die Wiederherstellung/-beschaffung der versicherten Sache benötigen. Mit dem Verkaufs- oder Verkehrswert hat der Versicherungswert nichts zu tun. Hat Ihr Hotel beispielsweise fünf Millionen Euro an Versicherungswert, sie versichern aber nur für 3,5 Millionen Euro, kommt es zu einer Unterversicherung von 30 Prozent.

Prüfung ist die Regel

Versicherungen schauen heute, wo Geld zu verdienen ist. Häufig wird deshalb an den Kosten geschraubt. Bei jedem Schaden oberhalb einer bestimmten Höhe kommt ein Sachverständiger, der nicht nur den Schaden begutachtet, sondern auch den Gesamtwert des Versicherungsgegenstandes in Frage stellt.

Weicht der Versicherungswert von der Versicherungssumme ab, wird die Entschädigung prozentual um die fehlende Deckung gekürzt. Ein Beispiel: Ihre Sauna brennt ab, Sie erleiden einen Schaden von 150.000 Euro. Liegt eine Unterversicherung von 30 Prozent vor, zahlt die Versicherung nur gut 105.000 Euro. Sie bleiben auf 45.000 Euro des Schadens sitzen – trotz Versicherung!

Verantwortung liegt bei Ihnen

Verantwortlich für die Festlegung der Versicherungssumme ist immer der Versicherungsnehmer. Bei Gebäuden wurde die Versicherungssumme in der Regel von den Monopolversicherern ermittelt, welche bis 1994 Einwertungen durchführten. Seit dem führen die Versicherer kaum noch Bewertungen durch. An- und Umbauten werden vom Versicherungsnehmer nicht immer nachgemeldet. So bleibt die Versicherungssumme über Jahre hinweg stabil und entspricht nicht den wahren Verhältnissen.

Auch im Inventarbereich kommt es zur Unterversicherung: Rabattierte Preise (Messerabatte, Insolvenzkäufe) werden zur Summenermittlung heran gezogen, Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt. Aus dem Anlageverzeichnis gelöschte, aber noch in Benutzung befindliche Gegenstände werden vergessen und die Versicherungssumme bei Neuinvestitionen nicht oder nicht ausreichend angepasst.

Versicherungstipp: Prüfen Sie die Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen und versichern Sie Neuanschaffungen korrekt nach. Dabei sollte die Versicherungssumme auf Basis eines Wertzuschlages oder dynamisch sein, um die Inflation auszugleichen. Zusätzlich sollte der Versicherungsvertrag auch hinsichtlich einer Vorsorge überprüft werden, da dieser „Puffer“ zusätzlich zur Versicherungssumme zur Verfügung steht.

Quelle: TopHotel 10/2016

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Höhere Anforderungen im Winter

Dachlawinen sind gefährlich und können Passanten verletzen oder Autos beschädigen. Wer und ob jemand in einem solchen Fall haftet, darüber entscheiden Gerichte differenziert. In schneereichen Regionen kann der Hauseigentümer gesetzlich über entsprechende Regelungen dazu verpflichtet sein, Schutzgitter anzubringen.

Mit Urteil vom 7. August 2013 – 5 S 148/11 stellt das Landgericht Paderborn höhere Anforderungen an Gaststättenbetreiber bei der Warnung vor Dachlawinen als an Hauseigentümer, sofern keine baulichen Vorkehrungen getroffen sind, um das Abrutschen von Dachlawinen zu verhindern.

Das Gericht hielt mit oben genanntem Urteil Folgendes fest:

  1. Besteht wetterbedingt eine Gefahrenlage und kann der Gastwirt dies erkennen, muss er danach handeln. Bei der witterungsbedingten Gefahr von Dachlawinen muss er, sofern – wie vorliegend keine baulichen Vorkehrungen getroffen sind – von ihm bereitgestellte Parkplätze vor der Gaststätte, die an der Traufseite des Hauses liegen, daher entweder sperren oder aber zumindest Warnschilder aufstellen.
  2. Den Hauseigentümer treffen hier im Fall der Verpachtung lediglich Kontroll- und Überwachungspflichten, sofern er Anlass hatte, dass der Pächter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt. Darauf darf der Hauseigentümer aber grundsätzlich vertrauen.

Quelle: HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT

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Diskotheken: Neue Konzepte braucht das Land

Unter dem Titel „Das langsame Sterben der Diskotheken“ beschrieb das Flensburger Tageblatt die Diskothekenlandschaft in Schleswig Holstein.
Demnach gibt es in Deutschland immer weniger Diskotheken. Daten des Statistischen Bundesamtes besagen, dass 2003 noch mehr als 2100 Diskobetriebe Umsatzsteuer zahlten. 2014 waren es noch 1679 (minus 444).

„Die ganze Gesellschaft verändert sich durch die sozialen Medien, das betrifft besonders auch die Diskotheken“, lässt sich Henning Franz, Ehrenpräsident des Diskothekenverbands und Betreiber einer Disko in Eckernförde vom Flensburger Tageblatt zitieren. Musik hören, Freunde treffen, Austausch von Neuigkeiten, Leute kennen lernen seien zwar Dinge, die für Diskotheken stünden, die sich aber ins Internet verlagert hätten. Auch die seit Jahren vermehrt über die Sommermonate boomende Festival-Landschaft sorge für spürbare Einbußen.

Veränderte Verhaltensweise wie „Vorglühen“ oder private Feiern sorgten zudem dazu, dass Gäste erst spät in die Diso gehen würden. Wenn dann eine Disko ausgesucht würde, akzeptieren laut Verband 90 Prozent der Partygänger Anfahrtswege von bis zu 50 Kilometern. Das Tageblatt: „Dafür geht es dann gern mal nach Hamburg und Kiel – zum Nachteil der infrastrukturell weniger günstig gelegenen Betriebe.“ Steigende Kosten seien in weiteres Thema: Die Gebühren der GEMA hätten sich in den vergangenen zehn Jahre mehr als verdoppelt.

„Die Branche habe es schwer, vor allem Großraumdiskotheken mit über 2000 Quadratmetern Fläche hätten Probleme“, schreibt die Tageszeitung weiter. Kunden seien nicht mehr treu. Die Zeit der Großraumdiskotheken sei vorbei.

 

„Das Bedürfnis der Menschen nach einem Gemeinschaftsgefühl in der Menge ist ungebrochen“, sagt Disco-Besitzer Knut Walsleben.

Eine völlig andere Sicht auf die Dinge hat allerdings BDT-Vize-Präsident Knut Walsleben. Diskotheken seien für die jungen Menschen nach wie vor interessant. „Aber natürlich verändert sich der Markt, die Ansprüche sind gestiegen, wer sich nicht mit der Zeit weiterentwickelt, der hat keine Chance zu bestehen“, sagt der Gesellschafter des Fun-Parc in Trittau. Gerade alteingesessene Betriebe würden die Zeichen der Zeit einfach nicht rechtzeitig erkennen.

„Was wollen die Leute, welche Bedürfnisse haben sie, was gibt es für Nischen? Wir haben die Räume völlig neu gestaltet, clubbiger gemacht, statt zwei nun drei Floors mit mehr Musikrichtungen und eine Cocktailbar und Pizzeria. Aber die Fläche ist die gleiche.“

Trittau sei sehr dörflich, es gebe abends keinen Bus und keine Bahn. „Trotzdem sind wir gut besucht“, sagt Walsleben. Er bezahlt dann eben Shuttle-Busse. Und um am Puls der Zeit zu bleiben, lässt er sich von einer Event-Agentur von jungen Leuten beraten, welche Art von Partys, welche DJs und welche Styles angesagt sind. Das Bedürfnis der Menschen nach einem Gemeinschaftsgefühl in der Menge sei ungebrochen. „Und so etwas gibt es nur in den großen Läden, wir haben unsere Berechtigung.“ Wenn 1500 Leute gleichzeitig ihre Wunderkerze anzünden oder spezielle Armbänder in die Höhe recken, die von einem Pult aus in ihren bunten Farben gesteuert werden, dann entstehe genau das. „Dieses positive Massenerlebnis muss in die Köpfe, die Leute nehmen das mit nach Hause. Und dann kommen sie auch wieder.“

 

Quelle: shz.de

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Weihnachtsmarkt: An die Veranstalter-Haftpflichtversicherung denken

Die Zeit der Weihnachtsmärkte rückt näher. Egal ob diese nur einen Tag, ein Wochenende oder einen Monat dauern, die Veranstalter benötigen Versicherungsschutz.

Die so genannte „Veranstalter-Haftpflichtversicherung“ bietet:

  • Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Wegweisern, Werbetafeln, sanitären Anlagen und Verkaufsständen in eigener Regie
  • Unterhaltung von Zelten und Podien, inklusive eigenem Auf- und Abbau
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden
  • Ordnerdienst
  • Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
  • Nutzen von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kfz und Arbeitsmaschinen
  • Schutz von Beginn der Aufbauarbeiten bis zum Abbau der Veranstaltung
  • Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art der Veranstaltung
  • Bei jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen sind Verträge mit automatischer Verlängerung möglich

Hüpfburgen und Feuerwerke können ebenfalls eingeschlossen werden

 

Quelle: Mannheimer Versicherung

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