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Gäste Discoversicherung

Diskotheken: Neue Konzepte braucht das Land

Unter dem Titel „Das langsame Sterben der Diskotheken“ beschrieb das Flensburger Tageblatt die Diskothekenlandschaft in Schleswig Holstein.
Demnach gibt es in Deutschland immer weniger Diskotheken. Daten des Statistischen Bundesamtes besagen, dass 2003 noch mehr als 2100 Diskobetriebe Umsatzsteuer zahlten. 2014 waren es noch 1679 (minus 444).

„Die ganze Gesellschaft verändert sich durch die sozialen Medien, das betrifft besonders auch die Diskotheken“, lässt sich Henning Franz, Ehrenpräsident des Diskothekenverbands und Betreiber einer Disko in Eckernförde vom Flensburger Tageblatt zitieren. Musik hören, Freunde treffen, Austausch von Neuigkeiten, Leute kennen lernen seien zwar Dinge, die für Diskotheken stünden, die sich aber ins Internet verlagert hätten. Auch die seit Jahren vermehrt über die Sommermonate boomende Festival-Landschaft sorge für spürbare Einbußen.

Veränderte Verhaltensweise wie „Vorglühen“ oder private Feiern sorgten zudem dazu, dass Gäste erst spät in die Diso gehen würden. Wenn dann eine Disko ausgesucht würde, akzeptieren laut Verband 90 Prozent der Partygänger Anfahrtswege von bis zu 50 Kilometern. Das Tageblatt: „Dafür geht es dann gern mal nach Hamburg und Kiel – zum Nachteil der infrastrukturell weniger günstig gelegenen Betriebe.“ Steigende Kosten seien in weiteres Thema: Die Gebühren der GEMA hätten sich in den vergangenen zehn Jahre mehr als verdoppelt.

„Die Branche habe es schwer, vor allem Großraumdiskotheken mit über 2000 Quadratmetern Fläche hätten Probleme“, schreibt die Tageszeitung weiter. Kunden seien nicht mehr treu. Die Zeit der Großraumdiskotheken sei vorbei.

 

„Das Bedürfnis der Menschen nach einem Gemeinschaftsgefühl in der Menge ist ungebrochen“, sagt Disco-Besitzer Knut Walsleben.

Eine völlig andere Sicht auf die Dinge hat allerdings BDT-Vize-Präsident Knut Walsleben. Diskotheken seien für die jungen Menschen nach wie vor interessant. „Aber natürlich verändert sich der Markt, die Ansprüche sind gestiegen, wer sich nicht mit der Zeit weiterentwickelt, der hat keine Chance zu bestehen“, sagt der Gesellschafter des Fun-Parc in Trittau. Gerade alteingesessene Betriebe würden die Zeichen der Zeit einfach nicht rechtzeitig erkennen.

„Was wollen die Leute, welche Bedürfnisse haben sie, was gibt es für Nischen? Wir haben die Räume völlig neu gestaltet, clubbiger gemacht, statt zwei nun drei Floors mit mehr Musikrichtungen und eine Cocktailbar und Pizzeria. Aber die Fläche ist die gleiche.“

Trittau sei sehr dörflich, es gebe abends keinen Bus und keine Bahn. „Trotzdem sind wir gut besucht“, sagt Walsleben. Er bezahlt dann eben Shuttle-Busse. Und um am Puls der Zeit zu bleiben, lässt er sich von einer Event-Agentur von jungen Leuten beraten, welche Art von Partys, welche DJs und welche Styles angesagt sind. Das Bedürfnis der Menschen nach einem Gemeinschaftsgefühl in der Menge sei ungebrochen. „Und so etwas gibt es nur in den großen Läden, wir haben unsere Berechtigung.“ Wenn 1500 Leute gleichzeitig ihre Wunderkerze anzünden oder spezielle Armbänder in die Höhe recken, die von einem Pult aus in ihren bunten Farben gesteuert werden, dann entstehe genau das. „Dieses positive Massenerlebnis muss in die Köpfe, die Leute nehmen das mit nach Hause. Und dann kommen sie auch wieder.“

 

Quelle: shz.de

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Kind Feuer Brandschutz Hotel

Weihnachtsmarkt: An die Veranstalter-Haftpflichtversicherung denken

Die Zeit der Weihnachtsmärkte rückt näher. Egal ob diese nur einen Tag, ein Wochenende oder einen Monat dauern, die Veranstalter benötigen Versicherungsschutz.

Die so genannte „Veranstalter-Haftpflichtversicherung“ bietet:

  • Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Wegweisern, Werbetafeln, sanitären Anlagen und Verkaufsständen in eigener Regie
  • Unterhaltung von Zelten und Podien, inklusive eigenem Auf- und Abbau
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden
  • Ordnerdienst
  • Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
  • Nutzen von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kfz und Arbeitsmaschinen
  • Schutz von Beginn der Aufbauarbeiten bis zum Abbau der Veranstaltung
  • Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art der Veranstaltung
  • Bei jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen sind Verträge mit automatischer Verlängerung möglich

Hüpfburgen und Feuerwerke können ebenfalls eingeschlossen werden

 

Quelle: Mannheimer Versicherung

Veranstaltungsversicherung

Unsere Produktlösung für Veranstaltungen.
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Parkplatz Sicherheit Versicherung

KFZ: Die richtige Versicherung von Fahrzeugflotten

Unfälle und Diebstähle in der eigenen Fahrzeugflotte können für Selbstständige zu einem Problem werden. In der Kfz-Versicherung für Fahrzeugflotten sollte die grobe Fahrlässigkeit daher stets mitversichert sein.

Eine ausreichende Neuwertentschädigung ist wichtig, um finanzielle Einbußen aufzufangen. Haben Sie viel Sonderausstattung im Auto oder Zusatzgeräte selbst installiert, sollten diese im Versicherungsfall abgedeckt sein.

Leistungsmerkmale einer guten Kfz-Versicherung für Flotten:

  • Deckt grobe Fahrlässigkeit ab
  • Bietet ausreichende Neuwertentschädigung
  • Deckt Tierbissschäden ab
  • Deckt den Zusammenstoß mit Tieren aller Art ab
  • Fest verbundene Sonderausstattung sowie Zusatzgeräte und -aufbauten
    sind mitversichert
  • Kosten für den Mietwagen werden übernommen

Flottentarife beginnen in der Regel ab zehn ziehenden Fahrzeugen. Kleinstflotten lassen sich ab drei Fahrzeugen versichern. Um Flotten versichern zu können, wird eine Schadenhistorie der letzten fünf Jahre benötigt.

Am 30. November ist Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Planen Sie genügend Vorlauf ein!

 

Quelle: Poolworld 03/2016

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Kunst Versicherung

Kunstversicherungen: Mehr als eine Hausratsversicherung

Als privater Kunstsammler sollten Sie sich wirkungsvoll absichern. Denn passiert etwas, ist der ideelle Verlust meist genauso groß, wie der finanzielle Schaden.

Jeder, der im Besitz von Kunstwerken ist, wird sich Gedanken über den Schutz seines Eigentums gemacht haben. Reicht dafür aber nicht die Hausratversicherung? In der Regel nein: „Die übliche Hausratversicherung deckt nur die im Versicherungsschein explizit genannten Gefahren wie Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm ab“, sagt Birgit Rolfes, Leiterin der Organisationseinheit Artima der Mannheimer. „Eine Kunstversicherung bietet dagegen einen viel umfangreicheren Schutz.“

Experten raten zu speziellen Kunstversicherungen, die als Allgefahrendeckung alle denkbaren Schäden abdecken. Ausgeschlossen sind wenige Risiken wie etwa Krieg. Diebstahl, Beschädigungen oder Transportschäden sind dagegen eingeschlossen. Gezahlt wird bei Totelschaden oder Verlust der Wiederbeschaffungswert, bei Beschädigungen die Restaurierungskosten.

Um die richtige Versicherungssumme festzustellen, kommen die Mitarbeiter der Versicherer zum Kunden nach Hause und schauen sich die Kunstwerke dort an. Neben dieser Risikoanalyse können diese Experten auch Tipps zur richtigen Sicherung und Lagerung geben. „Unsere Experten beraten etwa im Bereich der optimalen Hängung oder prüfen den Lichteinfall auf das Kunstwerk, da dieser schnell zu Beschädigung und Wertminderung führen kann“, sagt Rolfes von der Mannheimer. Ab gewissen Versicherungssummen verlangt der Versicherer außerdem eine Einbruchmeldeanlage.

Fritz & Fritz arbeitet mit Experten zusammen und hat den richtigen Versicherungsschutz vom hochwertigen Hausrat bis hin zur Kunstsammlung. Sprech Sie uns an!

Quelle: www.pfefferminzia.de

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Mitarbeiter Hotel Bindung

Betriebliche Krankenversicherung: Alle Seiten gewinnen

Eine betriebliche Krankenversicherung (kurz bKV) kann beiden Seiten helfen: Der Arbeitnehmer profitiert von vielfältigen Leistungen, der Arbeitgeber wird für potenzielle Mitarbeiter attraktiv.

Schon heute werden Krankenkassen aktiv, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern. Spezielle Vorsorgeangebote sollen dazu beitragen, dass es gar nicht erst zur Erkrankung kommt. Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) wird erst im Krankheitsfall wirksam. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa bei den Kosten für naturheilkundliche Verfahren oder für Sehhilfen. Je nach Police umfasst sie außerdem die Behandlung durch den Chefarzt sowie den Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Krankentagegeld und zahnärztliche Leistungen.

Die bKV lässt sich für die gesamte Belegschaft abschließen oder für einzelne Mitarbeitergruppen. Für die Finanzierung existieren verschiedene Modelle. Diese reichen von der vollen Bezahlung durch den Arbeitergeber über eine Bezuschussung bis hin zu einem Rahmenvertrag ohne jegliche finanzielle Belastung. Die anfallenden Kosten können als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Vorteil bei der Mitarbeiterbindung

Unternehmen können mit der bKV gegenüber Arbeitnehmern und Bewerbern punkten. So steigern sie ihr Ansehen bei den eigenen Mitarbeitern, die über die bKV in den Genuss eines hochwertigen privaten Krankenversicherungsschutzes kommen.  Darüber hinaus ist die bKV eine kostengünstige Alternative zur Gehaltserhöhung. Ein weiterer wichtiger Faktor: Mitarbeiter mit optimaler medizinischer Versorgung erkranken seltener und haben weniger Fehlzeiten.

Quelle: DUB UNTERNEHMER-Magazin

Lösung: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

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