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Hochwasser Versicherung Hotel

Naturgewalten: Elementarschutz unverzichtbar

Viele Menschen unterschätzen Naturgefahren, die bedingt durch den Klimawandel vermehrt auftreten werden. Immer wieder führen dabei dieselben Irrtümer zum Gefühl trügerischer Sicherheit – und einem fehlenden Versicherungsschutz.

Irrtum: Für mein Haus ist kein Versicherungsschutz möglich.

Eine weit verbreitete Meinung, die so gut wie immer falsch ist: Manche Häuser ließen sich nicht oder nur sehr schwer gegen Überschwemmung durch Regen versichern. Fast drei Viertel der Deutschen vertreten laut einer Forsa-Umfrage diese Ansicht. Fakt ist: Es gibt kaum Häuser, bei denen Versicherungsschutz unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. 99 Prozent der Gebäude in Deutschland können gegen Naturgefahren versichert werden. Selbst Häuser, die in der Vergangenheit keinen Versicherungsschutz bekamen, können heute durch eine verbesserte Risikoanalyse, mehr Hochwasserschutz oder auch bauliche Präventionsmaßnahmen versichert werden.

Irrtum: Mein Haus ist nicht gefährdet, ich wohne weit weg vom Wasser.

Viele Menschen gehen davon aus, dass nur Hausbesitzer mit Blick auf Flüsse von einer Überschwemmung betroffen sein können. Auch Wetter- Phänomene wie massiver Regen oder Hochwasser nehmen in Deutschland zu. Fakt ist: Bei der Flut 2013 entstanden 85 Prozent der versicherten Schäden abseits der großen Flüsse.

Irrtum: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden ist teuer.

Das hängt natürlich von der persönlichen Einschätzung des Kunden, seinen Präferenzen und seiner Risikosituation ab. Fakt ist: Häufig kostet einen Elementarschadenversicherung deutlich weniger als eine durchschnittliche Vollkasko-Versicherung für das Auto. Dabei stellt der Verlust des Eigenheims für viele Bürger das existenzbedrohende Risiko
schlechthin dar.

Irrtum: Elementarschaden-Versicherung gibt es nur mit hoher Selbstbeteiligung.

Selbstbeteiligungen sind wie bei vielen Arten von Versicherungen auch bei der Elementarschaden-versicherung möglich und manchmal sogar zwingend. Doch was ist hoch? Auch hier gilt es, die Höhe von Selbstbeteiligungenin der richtigen Relation betrachten. Wenn Prämien bezahlbar bleiben sollen und es darum geht, die Existenz abzusichern, kann es geboten sein, den Selbstbehalt einer Police auch an diesen Prämissen auszurichten.

Irrtum: Ich bin gegen Naturgefahren versichert, weil ich schon eine Wohngebäudeversicherung habe.

Eine Wohngebäudeversicherungdeckt viele Gefahren ab, darunter fallen etwa Brände, Blitzeinschläge, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden. Nicht alle Wohngebäudeversicherungen decken aber Schäden durch Starkregen oder Hochwasser. Dafür leistet die Wohngebäudeversicherung nur dann, wenn darin auch die Elementarschadenversicherung vereinbart wurde. Tipp: Bei bestehenden Verträgen sollten Hausbesitzer ihre Verträge auf den Elementarschutz hin prüfen und sich im Zweifelsfall an ihren Versicherer wenden.

Quelle: Pforzheimer Kurier

Schadenmanagement

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Sicherheit Rechtsversicherung

Rechtsschutz: Unser Partner Auxilia gewinnt Test

Immer mehr Deutsche entscheiden sich für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Anbieter gibt es genug, doch wo findet der Verbraucher transparente Leistungen zu angemessenen Preisen? Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat 15 Rechtsschutzversicherer genauer untersucht.

Gesamt-Testsieger wurde dabei unser Rahmenvertrags-Partner AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG: „Die AUXILIA punktete dabei mit guten und sehr guten Ergebnissen über alle Testkategorien hinweg.“  Die Ergebnisse der Studie sind auf der Homepage der DtGV nachzulesen.

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Polizei Hotelversicherung

Einbruch: Verhalten bei und nach einem Einbruch

Ein Einbruch ist für die Opfer ohne Zweifel ein zumeist traumatischer Eingriff in ihre Privatsphäre. Wird der Einbruch bemerkt, sollte die direkte Konfrontation mit einem eventuell sich noch vor Ort befindlichen Täter unbedingt vermieden werden.

Dies gilt auch für Alleingänge. Stattdessen gilt es, sofort die Polizei zu informieren und bis zu deren Beweissicherung die Spurenlage nicht zu verändern.

Für eine zügige und reibungslose Schadenabwicklung ist die Beachtung verschiedener Aspekte hilfreich:

  • Keine Veränderungen vor der Beweissicherung durch die Polizei
  • Fotodokumentation des Zustands der Wohnung, der Beschädigungen und der Einbruchspuren
  • Sperrung gestohlener EC- oder Kreditkarten
  • Erstellung einer Stehlgutliste gemeinsam mit der Polizei
  • Schadenmeldung beim Versicherer, Übermittlung der Stehlgutliste
  • Besprechung des weiteren Vorgehens mit dem Versicherer
  • Erst nach Rücksprache mit dem Versicherer: Entsorgung beschädigter Sachen

Wir empfehlen darüber hinaus die Aufbewahrung von Expertisen, Wertgutachten, Anschaffungsrechnungen, Belegen und wichtigen Dokumenten außerhalb des Versicherungsortes – zum Beispiel bei Verwandten, Freunden oder in einem Bankschließfach. Dies begünstigt ebenfalls eine zügige und reibungslose Schadenabwicklung.

Quelle: Haftpflichtkasse Darmstadt

Schadenmanagement

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Vertragsmanagement Hotelversicherung

Versicherungsbedingungen: Änderungen melden!

Wer von seiner Versicherung erwartet, dass sie im Schaden schnell zahlt, der sollte dafür sorgen, dass seine Daten jederzeit aktuell vorliegen.

Meist nimmt man ohnehin am Lastschrifteinzugsverfahren teil, da kann normalerweise gar nichts schief gehen. Außer natürlich, Sie haben die Bank gewechselt. In dem Fall bitten wir Sie, uns so bald wie möglich Ihre neuen Bankdaten zukommen zu lassen.

Eine weitere Erwartung, die ein Versicherer an Sie hat, sind korrekte Angaben. In einem Betriebsjahr kann sich so manches ändern: Neuanschaffung von Maschinen, bauliche Veränderungen am Betriebsgebäude, Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter,… Alles Umstände, die unbedingt nachgemeldet werden müssen.

Nur korrekte Angaben sorgen dafür, dass es im Schadensfall nicht zu Problemen kommt. Das trifft insbesondere auch dann zu, wenn Ihr Unternehmen zusätzliche Leistungen anbietet. Selbst dann, wenn nur ein geringer Teil des Gesamtumsatzes auf diese neuen Dienste entfällt, sollten Sie uns Änderungen umgehend mitteilen. Andernfalls kann dies dazu führen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt kein Versicherungsschutz für die neuen Tätigkeiten im Rahmen der Betriebshaftpflicht besteht.

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Internet Cyberrisiken Versicherung

IT: Datenrettung kostet Geld

Durch fehlerhafte Bedienung, Überspannung oder andere Schadensursachen werden oft nicht nur elektronische Geräte beschädigt. Auch Festplatten, Datenbänder, Speicherkarten oder interne Speichermodule können so leicht beschädigt werden. Kommt es durch einen Schadensfall zum Daten- oder Softwareverlust, lahmt der Geschäftsbetrieb in nahezu allen Firmen.

Daten neu aufzuspielen, neu zu erfassen oder zu retten, kostet Zeit und Geld. Die Kosten hierfür können Sie z. B. über eine Elektronikversicherung absichern. Viele Anbieter bieten hier die Möglichkeit, eine gesonderte Versicherungssumme für anfallende Kosten bei schadenbedingtem Datenverlust abzusichern. In einigen Tarifen am Markt ist diese Leistung bereits automatisch mit enthalten. Ein solcher Schutz ist eine perfekte Ergänzung zu Ihrer gewerblichen Inhaltsversicherung.

 

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