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Küche Feuer

Spezialstrafrecht

Hotelbrand in Schneizlreuth rüttelt wach

Der Hotelbrand im Oberbayrischen Schneizlreuth am 23. Mai 2015 mit sechs Todesopfern und weiteren acht Schwerverletzten sorgt landesweit für Bestürzung und Mitgefühl für die Angehörigen. Die Ermittlungen zur Brandursache verdichten sich auf einen technischen Defekt an der elektrischen Anlage im ersten Stock. (Quelle: Traunsteiner Tagblatt)

Die Staatsanwaltschaft Traunstein wurde eingeschaltet und mit den Ermittlungen beauftragt. Vermutungen liegen nahe, dass der Betreiber/Eigentümer seine Überprüfungspflichten für die elektrischen Anlagen nicht wahrgenommen hat (siehe auch Artikel „Brandherd elektrische Anlagen“). Daneben bleibt offen, ob alle feuerpolizeilichen Vorschriften, wie etwa das Freihalten von Fluchtwegen oder Brandschutzvorschriften, eingehalten wurden.

 

Spezial-Straf-Rechtsschutz greift

Die Folge: Der Verdacht einer strafbaren Handlung (fahrlässigen Körperverletzung bzw. fahrlässigen Tötung) besteht. Die Strafverfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen.

Für den Hotelier bedeutet das: Bei solchen Vorwürfen benötigt er den richtigen Anwalt und Rechtsschutz, um noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einzugreifen. Hier hilft der Spezial-Straf-Rechtsschutz für die Gastronomie und das Hotelgewerbe. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist von den Rechtsschutz-Versicherern konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz:

  • Spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen
  • Den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind

 

Fritz & Fritz als Ihr Experte für optimiertes Risiko- und Versicherungsmanagement im Hotel – und Gastronomiebetrieb berät Sie umfassend, wie Sie sich und Ihren Betrieb schützen können! Exklusiv für die Gastronomie und das Hotelgewerbe haben wir günstige Sonderkonditionen für die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Produktlösung: Spezial-Straf-Rechtsschutz

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Unterschrift Versicherungsvertrag

Absicherung Ihres Unternehmens

Ihr Recht zur Selbstbestimmung

Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit – jeden kann es treffen. Sie können in eine Situation geraten, wichtige Entscheidungen für das Unternehmen nicht mehr selbst beantworten zu können.

Deshalb: Sichern Sie sich ab. Es empfiehlt sich frühzeitig darüber nachzudenken, wem man die Entscheidungsvollmacht erteilt, wenn etwas passiert. Rechtsverbindlich kann man seine Wünsche in entsprechenden Verfügungen dokumentieren.

Die Vorsorgevollmacht dient zur Absicherung bei Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls. Der Bevollmächtigte kann handeln, wenn Sie es nicht können und es bedarf dazu keine gesonderte Genehmigung, etwa durch ein Gericht (Achtung: liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird automatisch ein Betreuer des Amtsgerichtes bestimmt). Typische Handlungsfelder sind Bankgeschäfte, Wohnangelegenheiten und Versicherungsentscheidungen.

Mit einer Patientenverfügung drücken Sie Ihre Wünsche aus, wenn Sie beispielsweise schwer erkrankt sind und bestimmte Eingriffe oder lebenserhaltende Maßnahmen notwendig werden.

Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn Sie einen bestimmten Betreuer wünschen, falls es zu einem geistigen Kräfteverfall kommt. Sie können bestimmte Personen auch explizit ausschließen. Auch Wünsche für die Pflege können eingeschlossen werden.

 

Unsere Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt und lassen Sie die Verfügungen und Vollmacht notariell beglaubigen!

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Hochwasser Versicherung Hotel

Naturgewalten: Elementarschutz unverzichtbar

Viele Menschen unterschätzen Naturgefahren, die bedingt durch den Klimawandel vermehrt auftreten werden. Immer wieder führen dabei dieselben Irrtümer zum Gefühl trügerischer Sicherheit – und einem fehlenden Versicherungsschutz.

Irrtum: Für mein Haus ist kein Versicherungsschutz möglich.

Eine weit verbreitete Meinung, die so gut wie immer falsch ist: Manche Häuser ließen sich nicht oder nur sehr schwer gegen Überschwemmung durch Regen versichern. Fast drei Viertel der Deutschen vertreten laut einer Forsa-Umfrage diese Ansicht. Fakt ist: Es gibt kaum Häuser, bei denen Versicherungsschutz unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. 99 Prozent der Gebäude in Deutschland können gegen Naturgefahren versichert werden. Selbst Häuser, die in der Vergangenheit keinen Versicherungsschutz bekamen, können heute durch eine verbesserte Risikoanalyse, mehr Hochwasserschutz oder auch bauliche Präventionsmaßnahmen versichert werden.

Irrtum: Mein Haus ist nicht gefährdet, ich wohne weit weg vom Wasser.

Viele Menschen gehen davon aus, dass nur Hausbesitzer mit Blick auf Flüsse von einer Überschwemmung betroffen sein können. Auch Wetter- Phänomene wie massiver Regen oder Hochwasser nehmen in Deutschland zu. Fakt ist: Bei der Flut 2013 entstanden 85 Prozent der versicherten Schäden abseits der großen Flüsse.

Irrtum: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden ist teuer.

Das hängt natürlich von der persönlichen Einschätzung des Kunden, seinen Präferenzen und seiner Risikosituation ab. Fakt ist: Häufig kostet einen Elementarschadenversicherung deutlich weniger als eine durchschnittliche Vollkasko-Versicherung für das Auto. Dabei stellt der Verlust des Eigenheims für viele Bürger das existenzbedrohende Risiko
schlechthin dar.

Irrtum: Elementarschaden-Versicherung gibt es nur mit hoher Selbstbeteiligung.

Selbstbeteiligungen sind wie bei vielen Arten von Versicherungen auch bei der Elementarschaden-versicherung möglich und manchmal sogar zwingend. Doch was ist hoch? Auch hier gilt es, die Höhe von Selbstbeteiligungenin der richtigen Relation betrachten. Wenn Prämien bezahlbar bleiben sollen und es darum geht, die Existenz abzusichern, kann es geboten sein, den Selbstbehalt einer Police auch an diesen Prämissen auszurichten.

Irrtum: Ich bin gegen Naturgefahren versichert, weil ich schon eine Wohngebäudeversicherung habe.

Eine Wohngebäudeversicherungdeckt viele Gefahren ab, darunter fallen etwa Brände, Blitzeinschläge, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden. Nicht alle Wohngebäudeversicherungen decken aber Schäden durch Starkregen oder Hochwasser. Dafür leistet die Wohngebäudeversicherung nur dann, wenn darin auch die Elementarschadenversicherung vereinbart wurde. Tipp: Bei bestehenden Verträgen sollten Hausbesitzer ihre Verträge auf den Elementarschutz hin prüfen und sich im Zweifelsfall an ihren Versicherer wenden.

Quelle: Pforzheimer Kurier

Schadenmanagement

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Sicherheit Rechtsversicherung

Rechtsschutz: Unser Partner Auxilia gewinnt Test

Immer mehr Deutsche entscheiden sich für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Anbieter gibt es genug, doch wo findet der Verbraucher transparente Leistungen zu angemessenen Preisen? Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat 15 Rechtsschutzversicherer genauer untersucht.

Gesamt-Testsieger wurde dabei unser Rahmenvertrags-Partner AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG: „Die AUXILIA punktete dabei mit guten und sehr guten Ergebnissen über alle Testkategorien hinweg.“  Die Ergebnisse der Studie sind auf der Homepage der DtGV nachzulesen.

Produktlösung: Hotel-Rechtsschutz

Hier erfahren Sie mehr zum Fritz & Fritz Hotel-Rechtsschutz.

Produktlösung: Spezial-Straf-Rechtsschutz

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Polizei Hotelversicherung

Einbruch: Verhalten bei und nach einem Einbruch

Ein Einbruch ist für die Opfer ohne Zweifel ein zumeist traumatischer Eingriff in ihre Privatsphäre. Wird der Einbruch bemerkt, sollte die direkte Konfrontation mit einem eventuell sich noch vor Ort befindlichen Täter unbedingt vermieden werden.

Dies gilt auch für Alleingänge. Stattdessen gilt es, sofort die Polizei zu informieren und bis zu deren Beweissicherung die Spurenlage nicht zu verändern.

Für eine zügige und reibungslose Schadenabwicklung ist die Beachtung verschiedener Aspekte hilfreich:

  • Keine Veränderungen vor der Beweissicherung durch die Polizei
  • Fotodokumentation des Zustands der Wohnung, der Beschädigungen und der Einbruchspuren
  • Sperrung gestohlener EC- oder Kreditkarten
  • Erstellung einer Stehlgutliste gemeinsam mit der Polizei
  • Schadenmeldung beim Versicherer, Übermittlung der Stehlgutliste
  • Besprechung des weiteren Vorgehens mit dem Versicherer
  • Erst nach Rücksprache mit dem Versicherer: Entsorgung beschädigter Sachen

Wir empfehlen darüber hinaus die Aufbewahrung von Expertisen, Wertgutachten, Anschaffungsrechnungen, Belegen und wichtigen Dokumenten außerhalb des Versicherungsortes – zum Beispiel bei Verwandten, Freunden oder in einem Bankschließfach. Dies begünstigt ebenfalls eine zügige und reibungslose Schadenabwicklung.

Quelle: Haftpflichtkasse Darmstadt

Schadenmanagement

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