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Feuerversicherung Hotel Brandschutzberatung

Versicherungsschutz für Waldbesitzer

In vielen Teilen Europas brannten 2023 durch extreme Trockenheit die Wälder.  Auch Deutschland bleibt davon nicht verschont – vor allem Brandenburg und Sachsen waren betroffen. Viele Waldbesitzer fürchteten um ihr Hab und Gut, waren aber nicht versichert.

Gerade in den letzten Jahren häufen sich Brände in deutschen Wäldern sehr deutlich. Der Grund: der Klimawandel. Der GDV spricht seit 2011 von durchschnittlich elf Hitzetagen, was einer Verdreifachung gegenüber den 50er-Jahren entspricht.

Trotzdem verfügen nur verhältnismäßig wenig Waldbesitzer über einen entsprechenden Versicherungsschutz. Dabei gibt es wirkungsvolle Policen: Waldbrandversicherung, Wald-Sturmversicherung und Waldbesitzerhaftpflicht. Einige Versicherungen kombinieren diese Versicherungen in einem Paket und bieten sie für unterschiedlich große Waldflächen an (bis 5 ha und bis 10 ha). Auch die Entschädigungsleistung fällt im Schadenfall pauschal aus.

Bei anderen kann man die drei Bausteine separat an- oder abwählen. Je nach Bepflanzung werden die Versicherungssummen angepasst. Bei großen Wäldern müssen gesonderte Anfragen gestellt werden. Fritz & Fritz berät Sie gerne.

Quelle: VEMA

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Pferde Tempo Service Beratung

Leistungsfähiger Hotelversicherer: Die Bilanz 2023

Ein ereignisreiches Jahr liegt hinter Fritz & Fritz! 2023 haben wir große Herausforderungen gemeistert und uns wirkungsvoll für Hoteliers und Gastronomen ins Zeug gelegt. Hier unsere Leistungsbilanz:

  • Im vergangenen Jahr haben wir 18.992 Verträge aktiv betreut
  • 402 Kundenbetriebe wurden von uns besucht und die Verträge vor Ort besprochen und überprüft
  • Anzahl der von uns aufgenommenen und regulierten Schäden: 1.827
  • Top-5 der Schadenbilanz waren: Betriebshaftpflichtschäden, Leitungswasserschäden, Rechtsschutzfälle, Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Teilkaskoschäden
  • Schäden, bei denen nur nur die Allgefahrenversicherung All-Risk helfen konnte: 61
  • Hotels, die in 2023 auf die All-Risk-Versicherung umgestiegen sind: 44

 

Wir sind stolz auf unsere Kunden und das, was wir für sie erreicht haben. Dafür arbeiten wir täglich mit Ausdauer, Leidenschaft und Kreativität.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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Fritz intern: Erfolgreicher IHK-Abschluss

Das Expertenteam bei Fritz & Fritz wächst weiter: Mit Markus Lesch konnte ein weiterer Mitarbeiter seine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen erfolgreich abschließen.

Mit einem Gesamtergebnis von 93 Punkten erreichte Markus nicht nur eine 1,4 im Notendurchschnitt, sondern erhielt für seinen hervorragenden Abschluss eine besondere Anerkennung vom Regierungspräsidenten Dr. Eugen Ehmann. Herzlichen Glückwunsch vom gesamten Team von Fritz & Fritz!

Markus Lesch wird ab sofort einen festen Kundenkreis unserer Hoteliers betreuen und mit profunden Versicherungsanalysen versorgen. Willkommen im Team!

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Baustelle Sicherheit Hotelbau

Stolperfalle Gehweg

An jedem Gehweg nagt der Zahn der Zeit: Wurzelwuchs oder Absenkungen von Erdreich führen zu Verwerfungen, Frost zu Rissen. Es können Stolperfallen entstehen. Nicht immer ist jedoch der Grundbesitzer für Unfälle, die auf unebenen Gehwegen entstehen, verantwortlich.

Beschädigte Gehwegplatte

Stürzt ein Gast über eine kaputte Gehwegplatte, fordert er nicht selten Schadenersatz. Mit Unebenheit von weniger als einem Zentimeter muss ein Fußgänger allerdings immer rechnen. Der Schaden wird vom Versicherer abgewehrt, auch wenn Deckung besteht. Anders sieht es aus, wenn der Höhenunterschied an der Kante des Steins über 3 cm beträgt. Dann ist eine generelle Haftung des Hoteliers gegeben.

Auch an Baustelle lauern häufig Stolperfallen. Sind diese jedoch ausreichend beschildert, können Forderungen erfolgreich abgewehrt werden.

Wie kann man vorbeugen?

Öffentliche oder teilöffentliche Verkehrsflächen sollten sich immer in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.  Erkannte bauliche Mängel sollten schnellstmöglich instandgesetzt werden. Beeinträchtigt der Mangel die Verkehrssicherheit, empfiehlt sich eine Absicherung oder Absperrung des Bereichs. Nach der allgemeinen Rechtsprechung werden Ersatzansprüche bei Absenkungen oder Anhebungen üblicherweise erst ab 2 cm Höhenunterschied zugesprochen.

Quelle: Mannheimer Versicherung

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Blitz Versicherung Hotel

Gebäudeschutz: Sind Blitzableiter Pflicht?

Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Hunderttausend Blitzeinschläge registriert. Das einer dieser Blitze genau in Ihrem Haus einschlägt, ist eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Aus diesem Grund wird eine fachgerechte Installation mit einer regelmäßigen Prüfung der Blitzschutzanlagen und entsprechender Wartung von Blitzschutzanlagen empfohlen. Doch wer ist dazu verpflichtet und welche Versicherung zahlt bei Blitzeinschlag?

Standort und Höhe Ihres Gebäudes haben einen großen Einfluss darauf, ob ein Blitz einschlägt oder nicht. Ein Blitzschlag kann zu Schäden an der Bausubstanz, zu Bränden und zu Überspannung an elektronischen Geräten führen. Auch können Wasser- und Stromleitungen platzen, wenn der Strom des Blitzes hindurchfährt.

Eine Blitzschutzanlage soll Schäden durch einen Blitzschlag minimieren oder im Idealfall abwenden. Man unterscheidet zwischen äußerem und innerem Blitzschutz. Der umgangssprachliche „Blitzableiter“ zählt zu den äußeren Schutzeinrichtungen und besteht aus einer Fangeinrichtung, einer Ableitungsanlage und einer Erdungsanlage. Eine innere Anlage ist ein Überspannungsschutz, der Schäden an elektrischen Einrichtungen und gefährliche Funkenbildung verhindern soll. Seit 2018 ist für alle privaten Neubauten und kleinere Gewerbebauten ein Überspannungsschutz vorgeschrieben.

Keine generelle Pflicht

Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern sind nicht grundsätzlich verpflichtet, einen Blitzableiter zu montieren. Gesetzlich vorgeschrieben sind Blitzableiter nur für bestimmte Gebäude nach einer bauwerksbezogenen Risikoabschätzung. So müssen öffentliche Gebäude mit einer Höhe von über 20 Metern und Hochhäuser bei entsprechender Bewertung mit einem Blitzableiter versehen sein. Auch bei besonders hoch und exponiert gelegenen Häusern müssen Eigentümer meist mit Blitzschutz ausrüsten. Ältere Häuser, insbesondere mit Stroh- oder Holzdach, müssen ebenso wie denkmalgeschützte Anlagen einen Blitzableiter haben. Hotels mit mehr als 60 Betten gehören wie viele öffentliche Gebäude (Krankenhäuser, Schulen oder Theater) zur Blitzschutzklasse III und müssen gesichert werden. Konkrete Regelungen ergeben sich unter anderem aus den Landesbauordnungen, aber auch beispielsweise den Verkaufsstätten- oder Versammlungsstättenverordnungen der Länder.

Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen

Wie die Installation muss auch die Prüfung von Blitzschutzanlagen von Fachkräften durchgeführt werden, die nach DIN-Normen ausgebildet sind. Je nach Blitzschutzklasse sind unterschiedliche Intervalle für die Prüfung und Reparatur von Blitzschutzanlagen vorgesehen. An öffentlichen Gebäuden sollte demnach die Wartung der Blitzschutzanlagen alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei privaten Gebäuden wird die Prüfung der Blitzschutzanlagen mit entsprechender Reparatur der Blitzschutzanlagen alle vier bis fünf Jahre empfohlen.

Welche Versicherung ist zuständig?

Schlägt ein Blitz in ein Haus ein, kann es zu einem Brand des Dachstuhls kommen. Aber auch ohne Feuer hinterlässt ein solches Ereignis deutliche Spuren. Für diese Schäden ist die Gebäudeversicherung zuständig. Diese tritt für die Schadenbeseitigung am Dach, den Mauern und zum Gebäude gehörenden Anlagen ein. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen: Manche Versicherungen schreiben einen Blitzableiter am Haus vor. Für Schäden am Inventar, den Möbeln oder für Überspannungsschäden an elektronischen Geräten zahlt je nach Vertragsbedingungen die Hausratversicherung.

Quelle: Ergo Versicherung

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