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Vertragsmanagement Hotelversicherung

Versicherungsbedingungen: Änderungen melden!

Wer von seiner Versicherung erwartet, dass sie im Schaden schnell zahlt, der sollte dafür sorgen, dass seine Daten jederzeit aktuell vorliegen.

Meist nimmt man ohnehin am Lastschrifteinzugsverfahren teil, da kann normalerweise gar nichts schief gehen. Außer natürlich, Sie haben die Bank gewechselt. In dem Fall bitten wir Sie, uns so bald wie möglich Ihre neuen Bankdaten zukommen zu lassen.

Eine weitere Erwartung, die ein Versicherer an Sie hat, sind korrekte Angaben. In einem Betriebsjahr kann sich so manches ändern: Neuanschaffung von Maschinen, bauliche Veränderungen am Betriebsgebäude, Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter,… Alles Umstände, die unbedingt nachgemeldet werden müssen.

Nur korrekte Angaben sorgen dafür, dass es im Schadensfall nicht zu Problemen kommt. Das trifft insbesondere auch dann zu, wenn Ihr Unternehmen zusätzliche Leistungen anbietet. Selbst dann, wenn nur ein geringer Teil des Gesamtumsatzes auf diese neuen Dienste entfällt, sollten Sie uns Änderungen umgehend mitteilen. Andernfalls kann dies dazu führen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt kein Versicherungsschutz für die neuen Tätigkeiten im Rahmen der Betriebshaftpflicht besteht.

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Internet Cyberrisiken Versicherung

IT: Datenrettung kostet Geld

Durch fehlerhafte Bedienung, Überspannung oder andere Schadensursachen werden oft nicht nur elektronische Geräte beschädigt. Auch Festplatten, Datenbänder, Speicherkarten oder interne Speichermodule können so leicht beschädigt werden. Kommt es durch einen Schadensfall zum Daten- oder Softwareverlust, lahmt der Geschäftsbetrieb in nahezu allen Firmen.

Daten neu aufzuspielen, neu zu erfassen oder zu retten, kostet Zeit und Geld. Die Kosten hierfür können Sie z. B. über eine Elektronikversicherung absichern. Viele Anbieter bieten hier die Möglichkeit, eine gesonderte Versicherungssumme für anfallende Kosten bei schadenbedingtem Datenverlust abzusichern. In einigen Tarifen am Markt ist diese Leistung bereits automatisch mit enthalten. Ein solcher Schutz ist eine perfekte Ergänzung zu Ihrer gewerblichen Inhaltsversicherung.

 

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Produktlösung: Cyber-Schutz

Hier erfahren Sie mehr zum Fritz & Fritz Cyber-Schutz.
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Flüchtlinge Hilfe

Terrorismus: Wie sind Sachwerte und Mitarbeiter geschützt?

Terrorismus war das beherrschende Thema der Medien in den vergangenen Monaten. Spätestens seit der Terror auch in Europa angekommen ist, fragen sich natürlich auch Gewerbetreibende, wie sie sich gegen diese Gefahr absichern können: Was ist mit meinen Sachwerten (Gebäude, Inhalt, Auto)? Was ist mit meinen Mitarbeitern?

Wenn Sie an einer Absicherung gegen Terrorakte interessiert sind, kommen Sie bitte auf uns zu. Gerne überprüfen wir den vorhandenen Schutz und stellen Ihnen ggf. Alternativen mit deren Vor- und Nachteilen vor.

Vor Terrorakten geschützt?

Kraftfahrzeuge – die Teilkaskoversicherung sieht keinen Ausschluss für Terrorakte vor und bietet Schutz vor Explosionen.

Mitarbeiter im Inland – Unfall-, Lebens- und Krankenversicherungen werden bei Terroranschlägen leisten. Häufig vorhandene Ausschlüsse für kriegerische Handlungen gelten dabei nicht für Terrorakte.

Gebäude, Inventar, Technik, Betriebsunterbrechung – Häufig besteht ein genereller Terrorausschluss. Das Risiko kann aber (teils ohne Aufschlag) wieder mitversichert werden. Zu beachten sind jedoch Höchstgrenzen der Entschädigung.

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Vorsorge: Senkung des Garantiezinses auf 0,9 Prozent ab 2017

Die Garantiezinsen in Lebensversicherungsprodukten werden für künftige Verträge ab dem 01.01.2017 auf 0,9 % nach unten korrigiert. Welche Folgen hat das für Sie?

Was ist der Garantiezins?

Der Garantiezins gilt bei klassischen Lebensversicherungsprodukten, wie Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, also nicht für Fondspolicen. Es handelt sich um den Zinssatz auf das Deckungskapital, den Versicherungsunternehmen maximal für die komplette Vertragslaufzeit garantieren dürfen. Die Reduzierung dieses Zinssatzes ist gesetzlich vorgeschrieben und soll Versicherer daran hindern, zu hohe Zinszusagen zu geben, die sie dann vielleicht auf Dauer nicht einhalten können.

Welche Verträge sind von der Senkung betroffen?

Laufende Verträge sind nicht betroffen. Der niedrigere Zins gilt nur für Verträge, die ab 2017 geschlossen werden. Für diese aber auf Dauer. Erholt sich das Zinsniveau nachhaltig, wird auch der Garantiezins irgendwann wieder angehoben werden. Das gilt dann aber auch erst wieder für Neuverträge ab dem Zeitpunkt der Erhöhung.

Ist es sinnvoll, vor Jahresende 2016 einen Vertrag abzuschließen?

Ob die sinkende Garantieverzinsung jemals Auswirkungen auf Ihren konkreten Vertrag haben wird, kann heute noch niemand erahnen. Das hängt von der allgemeinen Zinsentwicklung der nächsten Jahre ab. Der Garantiezins ist nur ein Teil der Auszahlung. Zusätzlich werden jedem Kunden auch die Überschüsse des Unternehmens gutgeschrieben. Im Branchenschnitt rechnet man aktuell mit einer Gesamtverzinsung von ca. 3,6 %. Geht man davon aus, dass das gewählte Unternehmen immer Überschüsse oberhalb des Garantiezinses erwirtschaftet, ist der Garantiezins nicht relevant. Andererseits ist eine Garantie von 1,25 % einfach höher als 0,9 %. Warum sollte man eine Garantie von 0,35 % einfach herschenken?

Unsere Empfehlung

Wenn Sie für Ihre Altersvorsorge noch einen sicheren „Garantie-Baustein“ benötigen, vereinbaren Sie in den nächsten Wochen noch einen Beratungstermin mit uns. Es wäre schade, wenn Sie sich erst im nächsten Jahr für eine klassische Lebensversicherung entscheiden und so 0,35 % garantierte Verzinsung verschenken. Nicht nur wegen der Garantiezinsen lohnt sich ein Gespräch mit uns – Einmalzahlungen in Basis- und Riester- Renten können Ihr zu versteuerndes Einkommen 2016 maßgeblich optimieren! Sofern derartig staatlich geförderte Verträge noch nicht bestehen, können Sie sich jetzt noch die Förderungen für das gesamte Jahr sichern!

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Hackerangriffe bedrohen Hoteliers

Kürzlich titelte der IT-Datendienst Heise: „Kassensysteme der Hilton-Kette in den USA gehackt“. Angreifer hatten offenbar standortübergreifend Kassensysteme des Hilton-Hotelkonzerns infiltriert und Zahlungen bei Hotelrestaurants, Geschenke-Shops und anderen Verkaufsstellen manipuliert. (Quelle: www.heise.de)

In einer schriftlichen Stellungnahme habe anschließend Hilton verkündet, dass ihnen der Schutz von Kreditkartendaten der Kunden sehr am Herzen liege. Man treibe großen Aufwand und beschäftige namhafte Experten, um Datensicherheit zu gewährleisten. Leider sehe sich jedes Unternehmen mit der allgegenwärtigen Gefahr von Kreditkartenbetrug konfrontiert. Hilton nehme die Meldungen sehr ernst und untersuche die Angelegenheit.

Die Meldung sollte jeden Hotelbesitzer aufschrecken: Was bei Hilton passiert, kann jedes Unternehmen betreffen. Deshalb rät Fritz & Fritz dringend zur Absicherung der Cyberrisiken. Wichtige Bausteine unseres wirkungsvollen Versicherungsschutzes sind:

Eigenschadenversicherung („Cyber-Versicherung“): Versicherungsschutz der Cyber-Police umfasst Ansprüche Dritter und deren Abwehr bei Verletzung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und des Persönlichkeitsrechts. Er beinhaltet ferner Eigenschäden infolge von Datenwiederherstellung und Ertragsausfall sowie Kosten für Forensik, für die Sicherung der Reputation und der Krisenkommunikation.

Cyber-Haftpflicht: Dieser Baustein deckt Schäden durch eigenes Verschulden. Dazu gehören sowohl eine Verletzung von Datenschutzrechten, als auch die Kosten des Krisenmanagements.

Rechtsschutz: Schützt passiv, wenn dem Unternehmen etwa Abmahnungen ins Haus flattern oder bei der aktiven Durchsetzung eigener Forderungen.

Produktlösung: Cyber-Schutz

Hier erfahren Sie mehr zum Fritz & Fritz Cyber-Schutz.
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