Aktuelle Themen

Allergenkennzeichnung: Neue Regeln

Mit der EU-Verordnung Nr. 1169/201 wurde die Allergenkennzeichnung auf europäischer Ebene neu geregelt. Ab dem 13. Dezember 2014 müssen Inhalte mit allergener oder Unverträglichkeiten auslösender Wirkung im Zutaten-verzeichnis besonders hervorgehoben werden. Verpflichtend ist zudem die Kennzeichnung unverpackter (loser) Ware.

Kennzeichnungsmöglichkeiten in Gastronomie und Hotellerie

Allergene Zutaten können Gastwirte auf der allgemeinen Speisekarte oder mit Fuß- und Endnoten angegeben. Weiterhin sind eine separate Allergikerkarte oder ein Ordner – der Gast ist jeweils darauf hinzuweisen -mit den entsprechenden Informationen möglich. Eine mündliche Auskunft mit Dokumentation steht dem Gastronom schließlich auch noch offen  – geknüpft an folgende Bedingungen:

  1. Information durch den Gastwirt oder durch umfangreich unterrichtetes Service- und Küchenpersonal.
  2. Mündliche Auskünfte müssen vor Bestellung und Abgabe der Lebensmittel erfolgen.
  3. Für Gäste und Lebensmittelkontrolleure muss eine schriftliche Dokumentation über die Inhalte der Speisen zugänglich sein.
  4. Der Gast muss auf das Informationsrecht (schriftlich und mündlich) an einer gut sichtbaren Stelle hingewiesen werden.

 

Versicherungsschutz

Im Rahmen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung sind Hotel- und Gastronomiebetriebe vor Personenschäden, welche durch fehlerhaft  bzw. nicht gekennzeichnete Lebensmittel verursacht werden, geschützt. Neben der Befriedigung berechtigter Ansprüche gilt dies auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Fritz & Fritz berät umfassend zum Thema Allergene und bietet besten Versicherungsschutz über spezialisierte Produkte für Hoteliers und Gastronomen. In unserer Betriebshaftpflicht sind die Allergenrisiken abgesichert.

Quelle: Haftpflichtkasse Darmstadt (Stand März 2014)

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Flucht- und Rettungswege

Die Auflagen für Hoteliers bei Flucht- und Rettungswegen sind hoch. Aber wo sind Sie geregelt, was steht genau drin und wo bekomme ich fundierte Beratung dazu?

In Bayern gilt die „Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (BStättV)“ aus 2007. Die wichtigsten Fakten darin:

  • Rettungswege müssen frei von Hindernissen
  • Türen im Zug von Rettungswegen dürfen nicht versperrt werden und müssen von innen leicht zu öffnen sein.
  • In jedem Beherbergungsraum sind an dessen Ausgang ein Rettungswegplan mit Angaben zur Lage des Beherbergungsraums, zum Verlauf der Rettungswege und zur Art des Alarmzeichens sowie Hinweise zum Verhalten bei einem Brand anzubringen.
  • Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein.
  • Für Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten sind eine Brandschutzordnung zu erstellen und Feuerwehrpläne anzufertigen
  • Betriebsangehörige sind bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich über die Bedienung der Alarmierungseinrichtungen und der Brandmelder zu unterweisen und das Verhalten bei einem Brand und über die Hilfestellung für behinderte Menschen zu belehren.
  • Während des Betriebs von Beherbergungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm Beauftragter herbeigerufen werden können.

Für die Einhaltung der gestellten Anforderungen ist der Betreiber oder der von ihm Beauftragte verantwortlich.

Ähnliche Forderungen gibt es in allen Bundesländern, die eine Sonderbauverordnung für Hotels (Beherbergungsstätten) haben. Mehr zum Geltungsbereich für den Brandschutz in Beherbergungseinrichtungen finden sie hier.

Fundierte Beratung zum Thema Brandschutz, Flucht- und Rettungswegen sowie zur Brandschutzordnung erhalten Sie bei Fritz & Fritz!

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Küche Feuer

Öl- und Fettbrände wirkungsvoll vermeiden

Textilbrände im Hotel wie von Geisterhand

Hinter vielen Bränden in Hotels stehen entweder technische Defekte oder Fehlverhalten im Saunabereich. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) weist aber noch auf eine weitere Ursache hin: Sich selbst entzündende Handtücher und Lacken. Gerhard Sprenger, Brandschutzexperte bei der BGN Prävention, erklärt: „Wir kennen dieses Phänomen, dass sich ein Wäschestapel oder auch Wäsche im Trockner entzünden kann.“

In Textilien befinden sich nach dem Waschen noch Rückstände von ungesättigten Fettsäuren, wie z.B. Sonnenblumenöl, Mohnöl, Sesamöl, Getreideöl. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es dann zur Selbsterwärmung bis hin zur Selbstentzündung dieser Textilien kommen. Betroffen sind vor allem Textilien, mit denen Abzugshauben, Pfannen und Fritteusen gereinigt wurden und Textilien die im Wellnessbereich zum Einsatz kommen.

So vermeiden Sie wirkungsvoll Textilbrände durch Selbstentzündung:

  • Fette/Öle vermeiden
  • Stark mit Öl oder Fett verschmutzte Wäsche separat in einem darauf abgestimmten Waschprogramm waschen
  • Beim Waschvorgang die max. Beladung der Waschmaschine beachten und das Waschergebnis prüfen
  • Beim Trockenvorgang die Abkühlphase im Trocknerprogramm auf keinen Fall abschalten
  • Mangeln der Wäsche möglichst vermeiden.
  • Wäsche vor dem Stapeln oder Verpacken auskühlen lassen (unter 70°C).

In jedem Fall sollten Brandmelder im Wäscherei- und Wäschelagerbereich installiert werden.

Dienstleister einweisen

Hotels, die ihre Wäsche zur Reinigung an eine Wäscherei gibt, rät die BGN zu nachfolgenden einfachen Maßnahmen: Informieren Sie persönlich und schriftlich über mögliche bzw. vorhandene fett- bzw. ölbelastete Textilien mit ungesättigten Fettsäuren aus den Bereichen Küche und Wellness. Trennen Sie die normale Hotelwäsche von der fettbelasteten Wäsche. Kennzeichnen Sie jedes Behältnis mit fett-/ölbelasteten Textilien deutlich und gut sichtbar.

Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

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Eigene Energie mit Block-Heiz-Kraftwerken

Die eigene Energieversorgung über Blockheizkraftwerke (BHKW) sorgt für die effizienteste Energieversorgung und bringt Kosteneinsparungen – in der Vergangenheit und in der Zukunft! Fritz & Fritz bietet Ihnen gemeinsam mit einem Partner nicht nur die komplette Planung, Installation, Inbetriebnahme und den Betrieb der Anlage. Wir kümmern uns auch um die Finanzierung und die spätere Versicherung Ihres Systems.

Die einfachste Erklärung, warum es Sinn macht, ein Blockheizkraftwerk in Ihrem Betrieb zu installieren? Mit preiswertem Gas wird konkurrenzlos günstiger Strom produziert und im Gebäude direkt selbst genutzt. Der Einkauf von teurem Strom wird stark reduziert und das „Abfallprodukt“ Wärme erwärmt die Heizung, Schwimmbad und Wasser, der Heizkessel wird entlastet. Bei einer Refinanzierungszeit von deutlich weniger als vier Jahren erschließt man sich das BHKW als Geldeinnahmequelle. Im Schnitt verdienen unsere Kunden mit einer solchen Anlage, die 20 KW Strom produziert und 42.225 Euro kostet, ca. 12.500 Euro pro Jahr, zuzüglich einer Förderung auf den produzierten Strom.

atron

Als Ausrüster arbeiten wir mit dem Hersteller A-TRON zusammen. A-TRON baut gegenwärtig die ausgereiftesten BHKW´s am Markt. So sichert das Produkt einen hohen Wirkungsgrad bei geringen Wartungskosten. Das gesamte Produkt besteht ausschließlich aus deutschen, eigens für A-TRON optimierten Komponenten. Eine betriebseigenen Forschungs-und Entwicklungsabteilung sorgt für eine kontinuierliche Weiterentwicklung, auch für bereits im Markt befindliche Anlagen. Und: Trotz diese Top- Produktes ist A-Tron einer der günstigsten Anbieter von BHKW-Anlagen am Markt!

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Star Award Fritz & Fritz

Fritz & Fritz gewinnt Star Award

Fritz & Fritz ist der diesjährige Gewinner des Star Awards Silber in der Kategorie Wirtschaftlichkeit. Der Preis wird jährlich von der renommierten Fachzeitschrift „Top Hotel“ vergeben und zeichnet die besten Produkte für die Hotellerie aus.

StarAward 2014Dabei wurden wir von mehr als 2600 Lesern aus über 100 Bewerbern ausgewählt und erhielten den Preis für unser Produkt „All Risk“. Die Lösung sichert alle Sachwerte vom Gebäude bis zur Einrichtung im Hotel ab und stellt eine Innovation in der Branche dar. Gewürdigt wurden zudem die umfangreichen Serviceleistungen, die Fritz & Fritz rund um das Versicherungskonzept bietet. Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages kann der Kunde seine Sachwerte korrekt ermitteln lassen und die Police so optimal gestalten. Nach Abschluss wird der Kunde kontinuierlich betreut und seine Forderungen im Schadenfall durchgesetzt.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk

Produktlösung: All-Risk Gastro

Hier finden Sie die Allgefahrenversicherung für Gastronomen.
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