- Neu bis zur Versicherungssumme: Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung eines Schadenfalls.
- Maximale Kürzung der Entschädigung von 20 Prozent bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, vereinbarten Sicherheitsvorschriften oder Anzeigepflichtverletzungen.
- Prüfzeitraum für elektrische Anlagen: Wegfall der VdS-Prüfung, Kontrolle nur noch alle fünf Jahre durch Elektrofachbetrieb.
Diese umfangreichen Leistungsverbesserungen haben wir bei unserem Versicherungspartner, der Nürnberger Allgemeinen Versicherung durchsetzen können. Als Kunde von Fritz & Fritz profitieren Sie automatisch an den Verbesserungen und müssen sich um nichts kümmern!
Auch Kunden mit Betriebshaftpflichtvertrag profitieren
Kunden, die ihre Betriebshaftpflicht bei Fritz & Fritz abgeschlossen haben, profitieren ebenfalls:
- Mietsachschäden an fremden beweglichen Sachen: Schäden an Sachen, die den versicherten Personen (Beispiel: Kommissionsware) ohne zeitliche Begrenzung überlassen werden, sind versichert. Erhöhung der Versicherungssumme von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Schadenereignis.
- Abwasserschäden: Streichung des Selbstbehaltes.
- Umwelthaftpflicht, sowie Umweltschadenversicherung: Erhöhung der Versicherungssumme von 3 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro pauschal für Personen-,Sach- und Vermögensschäden, sowie einheitlicher Selbstbehalt von 500 Euro.
- Streichung des Selbstbehaltes in der AGG-Versicherung
- Erhöhung der Deckungssumme von 5 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Privathaftpflichtversicherung
Sie sehen: Es lohnt sich, Kunde bei Fritz & Fritz zu sein.
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