Aktuelle Themen

Unser Partner hogast stellt sich vor

hogast ist eine der führenden Einkaufsgemeinschaften für Hotellerie und Gastronomie in Deutschland. Rund 700 Mitgliedsbetriebe in Bayern und den angrenzenden Bundesländern profitieren von vielfältigen Vorteilen beim Einkauf. hogast sorgt dabei durch die Bündelung des Einkaufsvolumens der Mitglieder nicht nur für günstige Konditionen, sondern sichert auch das hohe Qualitätsniveau, das heute schon beim Einkauf nötig ist, um die Anforderungen der Gäste befriedigen zu können.

Neben Bestpreis-Konditionen und einem definierten gleichbleibenden Qualitätsstandard profitieren die hogast-Mitglieder zusätzlich von jährlichen Bonifikationen, einem produktbezogenen Benchmarking und einer klaren Struktur für den Einkauf. Darüber hinaus entlasten beispielsweise produktbezogene Empfehlungen, die Entwicklung einer Einkaufsstrategie, die Rechnungskontrolle und Fakturierung, die Unterstützung bei Investitionen von der Ausschreibung bis zur Vergabe, sowie letztlich die Reklamationsbehandlung der Mitglieder und lassen somit mehr Zeit für den Gast und die eigene Familie.

Gruppeneinkauf und Vor-Ort-Beratung:

  • Bündelung der Mitglieder in starken Regionalgruppen
  • Meetings in der Gruppe und Lieferantenverhandlungen vor Ort
  • Online-Plattform für alle Bestellungen mit großer Zeitersparnis
  • Schnittstellen zu Warenwirtschaftsprogrammen und zum Steuerberater
  • BestellApp für Tablets und Smartphones
  • Controlling: Kontrolle der Verbräuche und Statistiken
  • hogast-Einkaufsberater vor Ort
  • Produktbezogene Beratung durch Experten in der Zentrale

Produkte:

  • Regionale Produkte von regionalen Lieferanten
  • Qualitätsmanagement, Einkaufcontrolling
  • Spezialsortimente, Aktionen, Warenkörbe
  • Investitionsgüter, Verbrauchsartikel und Energie
  • Personal- und Finanzdienstleistungen

Neben dem Einkauf bietet die hogast den Mitgliedern umfassende Beratung durch persönlichen Vor-Ort-Service sowie weitere Unterstützung, beispielsweise im Personalmanagement.

Sie sind an einem persönlichen Gespräch interessiert? Fritz & Fritz vermittelt Ihnen den richtigen hogast-Experten.

Das Team

Sie brauchen die Kontaktdaten von einem ganz bestimmten Mittarbeiter? Auf der Team-Seite finden sie alle Informationen.
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Überwachung Sicherheit Hotelversicherung

Fritz & Fritz bietet Internet-Schutz

Fritz & Fritz bietet Ihnen ab sofort Internetberatung und -versicherungsschutz. Die Lösung „Fritz & Fritz Cyber-Schutz“ bietet mit seinen drei Komponenten „Eigenschadenversicherung“, „Cyber-Haftpflicht“ und „Rechtsschutz“ umfassende Sicherheit im Umgang mit dem Internet.

Mit der weltweiten Vernetzung über das Internet ergeben sich große Chancen, aber ebenso viele Gefahren. Der Diebstahl von Kunden- und Kreditkartendaten ist genauso an der Tagesordnung, wie das Lahmlegen der Website und das Hacken von E-Mail-Postfächern. Anschließend wird vom Postfach des Hotels oder des Gastronomiebetriebes Schadsoftware an Kunden und Partner versendet, ohne dass der Betreiber es bemerkt.

Nicht selten werden Daten aber auch von eigenen Mitarbeitern gestohlen oder manipuliert. In jedem Fall resultieren daraus Folgeschäden wie ein Vertrauens- und Reputationsverlust bei Kunden, gerichtliche Auseinandersetzungen und eventuelle Strafzahlungen. Und am Ende bleibt der Geschädigte auch noch auf den Kosten der Wiederherstellung seiner Daten und Systeme sitzen.

Um sich vor Cyber-Risiken zu schützen, gehört zur Überprüfung und Verbesserung der Sicherheit der eigenen IT auch ein effektives Risikomanagement. Kaum ein Hotelier oder Gastronom kann mit der Geschwindigkeit, mit der Hacker ihre Methoden verfeinern, mithalten. Deshalb gilt es, weiterhin bestehende Risiken per Versicherung zu minimieren.

Klassische Versicherungen decken Cyber-Risiken nur ungenügend ab. Sie enthalten häufig sogar einen Ausschluss oder decken Schäden nur mit ungenügenden Versicherungssummen ab. Unsere Lösung „Fritz & Fritz Cyber-Schutz“ sichert Sie dagegen mit seinen drei Komponenten wirkungsvoll vor Internet-Risiken ab.

Produktlösung: Cyber-Schutz

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Allergenkennzeichnung: Neue Regeln

Mit der EU-Verordnung Nr. 1169/201 wurde die Allergenkennzeichnung auf europäischer Ebene neu geregelt. Ab dem 13. Dezember 2014 müssen Inhalte mit allergener oder Unverträglichkeiten auslösender Wirkung im Zutaten-verzeichnis besonders hervorgehoben werden. Verpflichtend ist zudem die Kennzeichnung unverpackter (loser) Ware.

Kennzeichnungsmöglichkeiten in Gastronomie und Hotellerie

Allergene Zutaten können Gastwirte auf der allgemeinen Speisekarte oder mit Fuß- und Endnoten angegeben. Weiterhin sind eine separate Allergikerkarte oder ein Ordner – der Gast ist jeweils darauf hinzuweisen -mit den entsprechenden Informationen möglich. Eine mündliche Auskunft mit Dokumentation steht dem Gastronom schließlich auch noch offen  – geknüpft an folgende Bedingungen:

  1. Information durch den Gastwirt oder durch umfangreich unterrichtetes Service- und Küchenpersonal.
  2. Mündliche Auskünfte müssen vor Bestellung und Abgabe der Lebensmittel erfolgen.
  3. Für Gäste und Lebensmittelkontrolleure muss eine schriftliche Dokumentation über die Inhalte der Speisen zugänglich sein.
  4. Der Gast muss auf das Informationsrecht (schriftlich und mündlich) an einer gut sichtbaren Stelle hingewiesen werden.

 

Versicherungsschutz

Im Rahmen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung sind Hotel- und Gastronomiebetriebe vor Personenschäden, welche durch fehlerhaft  bzw. nicht gekennzeichnete Lebensmittel verursacht werden, geschützt. Neben der Befriedigung berechtigter Ansprüche gilt dies auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Fritz & Fritz berät umfassend zum Thema Allergene und bietet besten Versicherungsschutz über spezialisierte Produkte für Hoteliers und Gastronomen. In unserer Betriebshaftpflicht sind die Allergenrisiken abgesichert.

Quelle: Haftpflichtkasse Darmstadt (Stand März 2014)

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Brandschutz Beratung Hotel

Flucht- und Rettungswege

Die Auflagen für Hoteliers bei Flucht- und Rettungswegen sind hoch. Aber wo sind Sie geregelt, was steht genau drin und wo bekomme ich fundierte Beratung dazu?

In Bayern gilt die „Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (BStättV)“ aus 2007. Die wichtigsten Fakten darin:

  • Rettungswege müssen frei von Hindernissen
  • Türen im Zug von Rettungswegen dürfen nicht versperrt werden und müssen von innen leicht zu öffnen sein.
  • In jedem Beherbergungsraum sind an dessen Ausgang ein Rettungswegplan mit Angaben zur Lage des Beherbergungsraums, zum Verlauf der Rettungswege und zur Art des Alarmzeichens sowie Hinweise zum Verhalten bei einem Brand anzubringen.
  • Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein.
  • Für Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten sind eine Brandschutzordnung zu erstellen und Feuerwehrpläne anzufertigen
  • Betriebsangehörige sind bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich über die Bedienung der Alarmierungseinrichtungen und der Brandmelder zu unterweisen und das Verhalten bei einem Brand und über die Hilfestellung für behinderte Menschen zu belehren.
  • Während des Betriebs von Beherbergungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm Beauftragter herbeigerufen werden können.

Für die Einhaltung der gestellten Anforderungen ist der Betreiber oder der von ihm Beauftragte verantwortlich.

Ähnliche Forderungen gibt es in allen Bundesländern, die eine Sonderbauverordnung für Hotels (Beherbergungsstätten) haben. Mehr zum Geltungsbereich für den Brandschutz in Beherbergungseinrichtungen finden sie hier.

Fundierte Beratung zum Thema Brandschutz, Flucht- und Rettungswegen sowie zur Brandschutzordnung erhalten Sie bei Fritz & Fritz!

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Küche Feuer

Öl- und Fettbrände wirkungsvoll vermeiden

Textilbrände im Hotel wie von Geisterhand

Hinter vielen Bränden in Hotels stehen entweder technische Defekte oder Fehlverhalten im Saunabereich. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) weist aber noch auf eine weitere Ursache hin: Sich selbst entzündende Handtücher und Lacken. Gerhard Sprenger, Brandschutzexperte bei der BGN Prävention, erklärt: „Wir kennen dieses Phänomen, dass sich ein Wäschestapel oder auch Wäsche im Trockner entzünden kann.“

In Textilien befinden sich nach dem Waschen noch Rückstände von ungesättigten Fettsäuren, wie z.B. Sonnenblumenöl, Mohnöl, Sesamöl, Getreideöl. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es dann zur Selbsterwärmung bis hin zur Selbstentzündung dieser Textilien kommen. Betroffen sind vor allem Textilien, mit denen Abzugshauben, Pfannen und Fritteusen gereinigt wurden und Textilien die im Wellnessbereich zum Einsatz kommen.

So vermeiden Sie wirkungsvoll Textilbrände durch Selbstentzündung:

  • Fette/Öle vermeiden
  • Stark mit Öl oder Fett verschmutzte Wäsche separat in einem darauf abgestimmten Waschprogramm waschen
  • Beim Waschvorgang die max. Beladung der Waschmaschine beachten und das Waschergebnis prüfen
  • Beim Trockenvorgang die Abkühlphase im Trocknerprogramm auf keinen Fall abschalten
  • Mangeln der Wäsche möglichst vermeiden.
  • Wäsche vor dem Stapeln oder Verpacken auskühlen lassen (unter 70°C).

In jedem Fall sollten Brandmelder im Wäscherei- und Wäschelagerbereich installiert werden.

Dienstleister einweisen

Hotels, die ihre Wäsche zur Reinigung an eine Wäscherei gibt, rät die BGN zu nachfolgenden einfachen Maßnahmen: Informieren Sie persönlich und schriftlich über mögliche bzw. vorhandene fett- bzw. ölbelastete Textilien mit ungesättigten Fettsäuren aus den Bereichen Küche und Wellness. Trennen Sie die normale Hotelwäsche von der fettbelasteten Wäsche. Kennzeichnen Sie jedes Behältnis mit fett-/ölbelasteten Textilien deutlich und gut sichtbar.

Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

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