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Top10 Geschäftsrisiken für Unternehmen

Studien der Versicherungsindustrie zeigen: Unternehmen fürchten sich nicht mehr vor einem Feuerschaden oder vor Diebstahl. Dagegen tritt die Sorge vor ganz anderen Risiken in den Vordergrund.

Das Allianz Risk Barometer 2023 bringt es auf den Punkt: Die größten Risiken für Unternehmen gehen von Betriebsunterbrechungen und Cybervorfällen aus. Fast jeder Zweite (46 Prozent) fürchtet, durch Störungen im Geschäftsbetrieb – etwa durch fragile Lieferketten – eine Betriebsunterbrechung zu erleiden. Knapp dahinter werden bereits Schäden durch Cyberattacken mit 40 Prozent genannt (Cyber-Kriminalität, Malware/Ransomware, Systemausfälle, Datenschutzverletzungen, Bußgelder). Deutlich hinzugewonnen haben auch Sorgen um die Energiekrise (32 Prozent) und kritische Infrastrukturausfälle (13%).

Dagegen machen sich weniger Unternehmen Sorgen um den Klimawandel (17%) und Naturkatastrophen (19%). Deutlich bemerkbar macht sich der Fachkräftemangel, der von 17 Prozent der Unternehmen als Risiko benannt wird.

Nicht ohne Sorgen werden auch die Änderung rechtlicher Bedingungen und makroökonomischer Rahmenbedingungen eingeschätzt (23 und 17 Prozent), während die Angst vor Feuer und Explosionen keine Rolle mehr spielt (nur 13 Prozent).

Fazit: Die Welt hat sich verändert, der Versicherungsschutz sollte darauf hin angepasst werden!

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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Hotelversicherung: All-Risk definiert den Standard

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre aktuelle Versicherung zu Ihrem Betrieb passt, lohnt sich ein schneller Vergleich mit der ausgezeichneten Allgefahrenversicherung All-Risk.

Das bietet die Fritz & Fritz Allgefahrenversicherung:

  • Unterversicherung: Wenn Ihre Versicherungssumme mittels Gebäude- oder Inventarwertgutachten von Fritz & Fritz ermittelt wurde, zahlt der Versicherer bis zur Versicherungssumme ohne Beanstandung. Wurde kein Wertgutachten gemacht und besteht eine Unterversicherung, dann zahlt der Versicherer bis zu einem Schaden von 2.500.000 Euro trotzdem voll.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Auch bei Schäden, die von Ihnen grob fahrlässig herbeigeführt werden, zahlt der Versicherer zu 100 Prozent ohne Kürzung.
  • Sicherheitsvorschriften: Die Verletzung von Anzeigepflichten oder Sicherheitsvorschriften führt nicht zu einer Kürzung der Entschädigungsleistung bei Schäden bis 500.000 Euro. Der übersteigende Teil kann mit max. 20% gekürzt werden. Wichtig: abweichende individuelle Vereinbarungen sind möglich!
  • Update-Garantie: Leistungsverbesserungen, die wir zukünftig für Sie erreichen, gelten auch für bestehende Verträge.
  • Höherhaftung: Die All-Risk bietet Versicherungsschutz oberhalb der Versicherungssumme. Der Versicherer haftet bis zu 15 Prozent über die vereinbarten Versicherungssummen hinaus.
  • Neuwertversicherung: Sind Objekte der kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtung für die Zwecke des Versicherungsnehmers noch zu gebrauchen (laufende Wartung und Benutzung), werden sie unabhängig von ihrem Zeitwert zum Neuwert entschädigt. Der Versicherer leistet Entschädigung auf Neuwertbasis selbst dann, wenn vom Schaden betroffene Sachen nicht wiederbeschafft werden.
  • Besserstellungsklausel: Der Versicherer leistet Ersatz auch für Schäden, die nach dem neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag nicht ersatzpflichtig sind, wenn Sie nachweisen können, dass hierfür Versicherungsschutz im Rahmen der Vorversicherung bestanden hätte. Dies gilt nur nicht, wenn Grundgefahren nicht weiter versichert wurden oder Versicherungssummen reduziert wurden.
  • „Sleep-Easy“: Ihr Altvertrag läuft noch, Sie wollen aber ab sofort mit dem Fritz & Fritz Versicherungsschutz abgesichert sein? Unsere Konditionsdifferenzversicherung ergänzt Ihre noch laufende Vorversicherung (zeitlich begrenzt auf fünf Jahre).

Produktlösung: All-Risk Gastro

Hier finden Sie die Allgefahrenversicherung für Gastronomen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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All-Risk: Sichtbare Verbesserungen ab 2023

Im Zuge der Überarbeitung der Allgefahrenversicherung konnten für alle Bestands- und Neukunden wesentliche Verbesserungen im Versicherungsvertrag erzielt werden.

Dazu gehören:

  • Bei der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Obliegenheiten oder bei den gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften kann bei einem Schaden über 500.000 € der übersteigende Teil mit maximal 20% gekürzt werden. Vorher waren 40 % Kürzung vereinbart. Abweichende individuelle Vereinbarungen sind möglich.
  • Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit wurde umgedreht. Jetzt liegt sie beim Versicherer, vorher war sie noch beim Versicherungsnehmer.
  • Die Kosten infolge eines Fehlalarms der Brandmeldetechnik sind bis 2.5 Mio. € versichert. Vorher gab es dafür keinen Schutz.
  • Bei Schäden durch Insekten (auch Bettwanzen) sind beschädigte Sachen, als auch Folgeschäden mitversichert.
  • Für Neubauten konnte eine Feuerrohbauversicherung bis 2.5 Mio. € vereinbart werden, was vorher nicht versichert war
  • Mietverluste sind bis 2.5 Mio. € versichert, statt wie bisher mit nur 500.000 €.
  • Aufwendungen für das Entfernen umgestürzter Bäume werden bis 2.5 Mio. € übernommen. Der Wert hatte vorher bei 10.000 € gelegen
  • Mehrkosten für umweltfreundliche Maßnahmen sind bis 50.000 € abgedeckt.
  • Schäden durch Kampfmittel gelten ab sofort ebenfalls als mitversichert.
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Hotelversicherung: Maklerservice entscheidend für sichere Verträge

KFZ, Reise, Hausrat: Immer mehr Versicherungen können einfach online abgeschlossen werden. Selbst Gewerberisiken lassen sich heute über das Internet abschließen. Doch passt das für jedes Risiko und für jeden Betrieb? Helfen normierte Fragebögen, um alle Gefahren zu erfassen und wirkungsvoll abzusichern?

Wenn ein Gutachter erst ins Haus kommt, wenn ein größerer Schaden entstanden ist, ist es meist zu spät: Dann hält häufig der Vertrag nicht, was sich der Versicherte von ihm erwartet. Meist liegt das Problem nicht beim Versicherer. Vielmehr wurden Deckungssummen falsch kalkuliert, Lücken im Vertrag nicht erkannt oder einfach das falsche Produkt gewählt. 

 

Komplexe Risiken

Bei komplexen Risiken, wie sie im Hotel- und Gastronomiebetrieb vorkommen, sollten Sie sich von einem Experten beraten lassen: Ein neutraler Gutachterservice unterstützt bei der richtigen Beurteilung und bei der Auswahl einer wirkungsvollen Absicherung. Meist macht eine gemeinsame Vor-Ort-Besichtigung Sinn – auch weil Betriebsblindheit mögliche Gefahrenstellen ausblendet.  Leistungen wie ein Gebäude- und Inventarwertermittlung oder eine Feuer-Besichtigung inklusive Brandschutz oder eine Zürs-Auswertung (Hochwasser) helfen später, das richtige Versicherungspaket zu schnüren oder eine Ausschreibung vorzubereiten.

Versicherungsmakler wie Fritz & Fritz stellen die gewonnenen Erkenntnisse dem bestehenden Schutz gegenüber und bewerten die bestehenden Risiken für den Betrieb. Anschließend besteht die Möglichkeit, beim bestehenden Partner nachzuverhandeln und ein neues Versicherungskonzept zu erstellen. 

 

Jahresgespräche sind unverzichtbar 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Sie arbeiten schon seit Jahren mit „Ihrem“ Versicherungsvertreter zusammen? Es besteht ein freundschaftliches Vertrauensverhältnis? Auf menschlicher Ebene ist eine solche Partnerschaft toll und bringt ein gutes Sicherheitsgefühl. Wenn jedoch die Verträge seit Jahren unverändert laufen, nie etwas angepasst oder per Gutachten dokumentiert wurde, droht im Schadenfall der Bruch. Denn stimmen die vereinbarten Konditionen nicht mehr mit der Situation im Betrieb überein, kann der Vertreter trotz aller Freundschaft auch nicht mehr helfen. Dann gelten nur noch die „harten“ Vertragsbedingungen. Im Großschaden wird eine solche Situation schmerzhaft.

Deshalb: Bestehen Sie auf eine regelmäßige Durchsprache Ihrer Versicherungen! Eine Risikobewertung kann nur anhand der im Augenblick vorhandenen Gefahren erfolgen. Nicht wenige Themen, die vor Jahren noch nicht existierten, sind heute brandaktuell und gefährlich: Wetterkapriolen und Cyberrisiken seien hier genannt!

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk

Sachwertgutachten

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Starkregen: Risiko steigt ab Mai deutlich an

Nur etwa die Hälfte aller Wohngebäude in Deutschland sind gegen alle Naturgefahren versichert. Bevor die Starkregensaison los geht, sollten Immobilienbesitzerinnen und -besitzer ihren Versicherungsschutz überprüfen.

Mit steigenden Temperaturen nimmt die Gefahr extremer Niederschläge zu, die zu Überschwemmungen und Hochwasser führen können. Üblicherweise dauert die Starkregensaison von Mai bis September. Aufgrund des Klimawandels treten heftige Regenfälle aber vermehrt schon im April auf. Gefährdet sind nicht nur Flussanrainer, denn Starkregen kann überall in Deutschland auftreten und zu schweren lokalen Überflutungen führen. Deutschlandweit ist bislang nur etwa die Hälfte aller Wohngebäude umfassend gegen Naturgefahren abgesichert. Wer jetzt eine Versicherung abschließt, sollte daran denken, dass es meist eine so genannte Wartezeiten gibt: Damit nicht jeder erst dann aktiv wird, wenn der Schaden schon passiert ist oder absehbar war, gibt es eine Karenzzeit, bis der erste Schaden reguliert werden kann.

Prävention zur Vermeidung von Schäden

Neben einer Elementarschadenversicherung ist Prävention ein zentraler Baustein zur Vermeidung von Schäden. Zum Überschwemmungsschutz sollte schon beim Bau eine geringfügige Überflutung des Grundstückes mit eingeplant werden. Auch sollten Flächen erhalten bleiben, auf denen Wasser versickern kann. Bestandsgebäude können nachgerüstet werden, etwa durch Aufkantungen vor außen befindlichen Kellertreppen und Lichtschächten oder den Einbau wasserdichter Kellerfenster.

 

Quelle: GDV

Produktlösung: All-Risk Gastro

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