Defekte Elektrogeräte sorgen Jahr für Jahr für Unfälle und Brände. Regelmäßige Prüfungen sollen dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Unterschieden wird dabei nach vertraglichen Prüfpflichten, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden und behördlichen Pflichten nach DGUV Vorschrift 3. Demnach muss eine „Elektrofachkraft“ die Überprüfung vornehmen. Bei „ortsfesten“ Betriebsmitteln alle vier Jahre, bei mobilen alle sechs Monate.
Doch wer ist eine Elektrofachkraft? Wer aufgrund seiner „fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“, wird als Elektrofachkraft zugelassen.
Ist mein Mitarbeiter eine Elektrofachkraft?
Eine Ausbildung ist die Grundlage für die Qualifikation einer Elektrofachkraft, hinzukommen Praxiserfahrung und Vorschriftenkenntnis. Die einmal erworbene Elektrofachkraft-Qualifikation kann durch mangelnde Fortbildung oder durch die Ausübung fachfremder Tätigkeiten über einen bestimmten Zeitraum auch wieder verloren gehen. Die Entscheidung, ob der Arbeitnehmer Fachkraft ist, liegt alleine beim Unternehmer bzw. Arbeitgeber oder der von ihm im fachlichen Bereich beauftragten Person.
Wichtig, wenn die Prüfung durchgeführt wird, ist anschließend die Dokumentation der Ergebnisse. Der Prüfbericht sollte enthalten, wann die Prüfung durchgeführt wurde, was geprüft wurde, welche Mängel festgestellt wurden und bis wann die Mängel abgestellt werden.
Ihr Vorteil bei Fritz & Fritz
Alle Hoteliers und Gastronomen, die einen All-Risk-Vertrag bei Fritz & Fritz unterschrieben haben, können „ihre“ Elektrofachkraft auch zur Prüfung ihrer vertraglichen Pflichten heranziehen. Statt eines Vds- anerkannten Sachverständigen reicht die Dokumentation der Prüfung durch die Fachkraft, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Und: Statt jährlicher Prüfung sind die Prüfungen für die Versicherung nur noch alle fünf Jahre durchzuführen!
Drastische Strafen
Wer seinen Prüfpflichten nicht nachkommt und dadurch einen Schaden fahrlässig herbeiführt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Neben einer Geldbuße von 10.000 Euro drohen strafrechtliche Konsequenzen. Brennt das Hotel oder das Restaurant ab, droht der Verlust des Versicherungsschutzes und damit ggf. der Existenz!
Quelle: Bayerische Landesbrandversicherung AG
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