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Cybersicherheit: „Man-in-the-Middle“-Angriffe

Die Masche ist nicht neu, tritt aber wieder vermehrt im Internet auf: Man-in-the-Middle-Attacken. Bei diesen Cyber-Angriffen schalten sich Hacker zwischen Sie und den Empfänger Ihrer Onlinekommunikation und verändern diese.

Dabei geht es eigentlich immer um Geldströme: Egal, ob Sie überweisen oder eine Kontonummer für einen Zahlungseingang abgeben – in der Kommunikation zwischen Ihnen und Ihren Geschäftspartner sitzt der Hacker und verändert die Information. Sei es in geschäftlichen E-Mails, in Schreiben mit Zahlungsdaten oder in Chats.

Ein Beispiel dazu: Sie bekommen eine Rechnung eines Dienstleisters per E-Mail. Der Angreifer fängt diese Rechnung ab und ändert die Kontoverbindung auf seine Eigene. Sie erhalten die Rechnung mit der Information, dass sich Kontodaten geändert haben und mit der Bitte, die Rechnung umgehend mit der neuen Bankverbindung zu begleichen. Nach Zahlung erhalten Sie plötzlich eine Mahnung des Dienstleisters, der sein Geld nicht bekommen hat.

Der Man-in-the-Middle-Angriff (MITM) kann in zwei Richtungen wirken. Einen Eigenschaden erleiden Sie, wenn der Hacker  eine Rechnung Ihres Businesspartners manipuliert und Sie überweisen falsch. Wird Ihre Bankverbindung manipuliert und Ihr Businesspartner überweist falsch, liegt ein so genannter Fremdschaden vor.

Risiko gering?

Wenn Sie glauben, dass Hacker unglaubliches Glück brauchen, um genau Ihre Mail zu erwischen, in der Zahlungsdaten stehen, täuschen Sie sich! Moderne Hacking-Tools ermöglichen es Kriminellen, ungeschützte E-Mail-Kommunikation massenhaft zu scannen und nach der richtigen Wortkombinationen zu suchen.

Einfallstore für MITM-Angriffe sind meist W-Lan-Zugänge, die entweder gehackt oder fingiert angeboten werden. Kostenloses W-Lan ist für jeden attraktiv. Statt MITM-Angriffe erkennen zu wollen (Rückfrage beim Businesspartner nach der Kontoänderung), sollten Sie lieber Energie investieren und den Zugang der Hacker zu Ihrer Kommunikation verhindern:

  • Starke WEP/WAP-Verschlüsselung auf den Zugriffspunkten Ihres W-Lan einrichten
  • Router-Anmeldeinformationen anpassen und stärken
  • Virtual Private Networks nutzen
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Bayerischer Gastgebertag: Fritz & Fritz war dabei

Der Bayerische Gastgebertag 2022 lockte mehr als 800 Gäste ins Kongresshaus nach Garmisch-Partenkirchen. Mit dabei das Team von Fritz & Fritz, das als Kompetenzpartner der Dehoga Bayern gefragter Ansprechpartner in Sachen Versicherung war.

Der Bayerische Gastgebertag gilt als der Branchentreff von Bayerns Hoteliers und Gastronomen und wird vom Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern ausgerichtet. Hochrangige Gäste wie Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Dehoga-Chefin Angela Inselkammer nahmen genauso teil, wie Alexander Fritz und Niklas Hellmuth von Fritz & Fritz. Als Kompetenzpartner beraten wir alle Mitglieder des BHG in Sachen Sicherheit und Versicherungsschutz. Neben vielen Gesprächen mit Kunden, gab es viele Rückfragen von Hoteliers und Gastronomen zu den Leistungen von Fritz & Fritz. Vielen Dank für die interessanten Gespräche und konkreten Anfragen!

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Hotelversicherung All-Risk: Klarer und sicherer

Krisen wie im Ahrtal oder der Corona-Lockdown haben es gezeigt: Nur wer Versicherungsverträge mit klar definierten Bedingungen besitzt, kann auf deren Schutz vertrauen. Viele Hoteliers und Gastronomen mussten trotz abgeschlossener Versicherung ohne oder mit sehr wenig Entschädigung über die Runden kommen.

Fritz & Fritz arbeitet deshalb sorgfältig an seinen Versicherungswerken und verhandelt Konditionen bei den Versicherern aus, die ihresgleichen am Markt suchen. Unser Ziel ist bester Versicherungsschutz auch dank klarer Bedingungen.

Das Jahr 2022 haben wir dazu genutzt, gemeinsam mit der Nürnberger Versicherung die preisgekrönte Hotelversicherung All-Risk komplett zu prüfen und zu überarbeiten. Neben verbesserten Klauseln für den Versicherten reagieren wir auf die Bewegungen am Markt und haben wichtige Klauseln überarbeitet, transparenter gestaltet und eindeutiger formuliert. Dabei haben wir auf Beitragsstabilität geachtet und unumgängliche Marktstandards eingearbeitet.

Das neue Vertragswerk gilt ab dem 1. Januar 2023. Alle Bestandskunden werden nach der obligatorischen Zustimmung umgestellt. Neukunden werden sofort mit der neuen All-Risk eingedeckt.

Beitrag bleibt stabil

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Überarbeitung war die Beitragsstabilität für unsere Kunden. Alle Versicherer haben aktuell Probleme mit höheren Schadenkosten, verursacht durch gestiegene Material- und Lohnkosten, Corona bedingten Produktionsstopps, Lieferkettenproblemen und verschärftem Fachkräftemangel. Preissteigerungen für Energie durch den Krieg in der Ukraine verschlimmern die Probleme. Vor diesem Hintergrund erhöhen viele Versicherer Ihre Beiträge für das nächste Jahr um zehn bis 65 Prozent!

Ihr Beitrag für die neue Hotelversicherung All-Risk hingegen bleibt im nächsten Jahr stabil!
(Ausgenommen hiervon ist die jährliche Anpassung Ihrer Versicherungssumme mittels „Wertzuschlagsklause“ an den Baupreisindex vom Statistischen Bundesamt.)

 

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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Preissteigerungen wirken auch auf Ihren Versicherungsschutz

Als erstes konnte es man im Bauhandwerk spüren: Fast ohne Vorwarnung gingen die Preise für Baumaterialien durch die Decke. Inzwischen hat der Trend jede Branche erreicht. Egal ob Produktionsbetrieb, Gastronomie oder Einzelhandel – ja sogar Papier ist knapp und teuer geworden. Durch den Ukrainekonflikt wurde die angespannte Situation um verfügbare Materialen noch weiter angeheizt. Material- und Warenpreise sind teuer wie lange nicht mehr… und werden es bleiben.


Die Mehrkosten müssen zwangsweise an den Kunden weitergegeben werden. Für diesen nicht schön – aber das sind eben die Zeiten, in denen wir leben. Für Sie kann sich durch die Preisanstiege allerdings ein Problem
in Ihrem Versicherungsschutz einstellen, das Ihnen vermutlich gar nicht bewusst ist.

 

Was passieren kann

Ihre gewerbliche Inhaltsversicherung deckt all Ihre betriebliche Habe, also Einrichtung, Werkzeuge und Vorräte, sofern dafür kein speziellerer, separater Schutz gewählt wurde. Der Deal mit dem Versicherer ist dabei sehr einfach: Er bietet Schutz für alles gegen die gewählten Gefahren und erwartet dafür, dass die Versicherungssumme korrekt angegeben wurde. Stimmt sie nicht mehr, weil es zusätzliche Anschaffungen gab, zusätzliches Material eingelagert wurde oder eben die Preise explodierten, droht Unterversicherung!
Dieses fatale Problem können Sie durch eine Neueinwertung und ggf. eine anschließende Anpassung Ihrer Versicherungssumme ganz einfach vermeiden. Kalkulieren Sie Ihren Bestand mit aktuellen Preisen durch und informieren Sie uns, damit wir uns um alles weitere kümmern können. Wir helfen Ihnen sehr gerne und stehen für alle Ihre Fragen immer zur Verfügung. Es ist uns wichtig, dass Sie über mögliche Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz im Bilde sind, damit Sie entsprechend positiv darauf einwirken können.

Quelle: VEMA

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Wertzuschlagsklausel

Die Wertzuschlagsklausel ist üblich bei Versicherungen für Gebäude und Betriebseinrichtung. Wie sie wirkt und welchen Nutzen sie Ihnen bringen kann, erklären wir hier.

Im Februar 2021 meldete das Versicherungsjournal: „Corona hat kaum Auswirkungen auf die Kosten für Häuser und Eigentumswohnungen. Im Gegenteil: Die Nachfrage steigt und damit auch der Preis für Betongold.“ So haben sich Immobilien 2020 gegenüber dem Vorjahr teils deutlich verteuert, Ein- und Zweifamilienhäuser beispielsweise um satte acht Prozent!

Kein Wunder also, dass es die Wertzuschlagsklausel gibt: Schließen Sie eine Versicherung für Gebäude oder Betriebseinrichtung ab, wird für die versicherten Sachen der jeweilige Neuwert angesetzt. Diese Werte ändern sich jedoch im Laufe der Zeit. Bliebe die Versicherungssumme jedoch gleich, käme es zu einer Unterversicherung. Im Schadenfall bekommen Sie so im Zweifel nicht alles ersetzt. Um dies zu vermeiden, müssten Sie die Kostenentwicklung Ihrer versicherten Sachen ständig im Blick haben und Ihre Versicherungssumme regelmäßig an die aktuelle Situation anpassen.

Jährliche automatische Anpassung

Mit Wertzuwachsklauseln erfolgt eine jährliche automatische Anpassung der Versicherungssumme. Der Wertzuwachs wird über die vom statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Indizes festgelegt.

Damit ergibt sich die Versicherungssumme aus der Grundsumme der versicherten Sachen und dem jeweiligen Wertzuschlag. Als Versicherungssumme wird eine Grundsumme deklariert, die dem Versicherungswert bei Preisen eines zurückliegenden Basisjahrs entsprechen soll (z.B. 1970 oder 1980) und ein Wertzuschlag, der die Preissteigerungen zwischen dem Basisjahr und dem Beginn des Versicherungsjahrs berücksichtigen soll. Der Wertzuschlag wird jährlich fortgeschrieben.

Der Vorteil: Im Schadenfall haftet der Versicherer bis zur „Grundsumme zuzüglich doppeltem Wertzuschlag“ – vorausgesetzt, die Grundsumme als auch der Wertzuschlag wurden richtig bemessen. Sie haben somit eine zusätzliche kostenfreie Vorsorge von einem Wertzuschlag im Schadenfall.

Müssen Sie einer Wertzuschlagsklausel zustimmen?

Bekommen Sie eine Information über die Wertanpassung, können Sie innerhalb von 10 Tagen nach der Vertragsänderung schriftlich widersprechen. Mit dem Wiederspruch sind Sie der Meinung, dass die jährliche Preisentwicklung nicht auf Ihre Sachwerte Einfluss nimmt. Die Versicherungssumme bleibt unverändert und wird nicht angepasst. Das Risiko einer Kostensteigerung tragen Sie. Sollten Sie Bewertungen Ihrer Gebäude und Betriebseinrichtung vorgenommen haben, um einen „generellen Unterversicherungsverzicht“ zu erreichen, entfällt dieser wieder.

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