Kategorie: Betriebshaftpflicht

Brandschutz Beratung Hotel

Höhere Anforderungen im Winter

Dachlawinen sind gefährlich und können Passanten verletzen oder Autos beschädigen. Wer und ob jemand in einem solchen Fall haftet, darüber entscheiden Gerichte differenziert. In schneereichen Regionen kann der Hauseigentümer gesetzlich über entsprechende Regelungen dazu verpflichtet sein, Schutzgitter anzubringen.

Mit Urteil vom 7. August 2013 – 5 S 148/11 stellt das Landgericht Paderborn höhere Anforderungen an Gaststättenbetreiber bei der Warnung vor Dachlawinen als an Hauseigentümer, sofern keine baulichen Vorkehrungen getroffen sind, um das Abrutschen von Dachlawinen zu verhindern.

Das Gericht hielt mit oben genanntem Urteil Folgendes fest:

  1. Besteht wetterbedingt eine Gefahrenlage und kann der Gastwirt dies erkennen, muss er danach handeln. Bei der witterungsbedingten Gefahr von Dachlawinen muss er, sofern – wie vorliegend keine baulichen Vorkehrungen getroffen sind – von ihm bereitgestellte Parkplätze vor der Gaststätte, die an der Traufseite des Hauses liegen, daher entweder sperren oder aber zumindest Warnschilder aufstellen.
  2. Den Hauseigentümer treffen hier im Fall der Verpachtung lediglich Kontroll- und Überwachungspflichten, sofern er Anlass hatte, dass der Pächter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt. Darauf darf der Hauseigentümer aber grundsätzlich vertrauen.

Quelle: HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT

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Kunden von Fritz & Fritz profitieren

Verbesserungen bei ALL-Risk und Betriebshaftpflichtversicherung

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir auch dieses Jahr wieder Verbesserungen unserer ‑ mit dem Star-Award ausgezeichneten ‑ Allgefahren-Versicherung durchsetzen konnten! Als Kunde von Fritz & Fritz nehmen Sie automatisch an den Verbesserungen teil!

  1. Neu bis zur Versicherungssumme: Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung eines Schadenfalls.
  2. Maximale Kürzung der Entschädigung von 20 Prozent bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, vereinbarten Sicherheitsvorschriften oder Anzeigepflichtverletzungen.
  3. Prüfzeitraum für elektrische Anlagen: Wegfall der VdS-Prüfung, Kontrolle nur noch alle fünf Jahre durch Elektrofachbetrieb.

Diese umfangreichen Leistungsverbesserungen haben wir bei unserem Versicherungspartner, der Nürnberger Allgemeinen Versicherung durchsetzen können. Als Kunde von Fritz & Fritz profitieren Sie automatisch an den Verbesserungen und müssen sich um nichts kümmern!

 

Auch Kunden mit Betriebshaftpflichtvertrag profitieren

Kunden, die ihre Betriebshaftpflicht bei Fritz & Fritz abgeschlossen haben, profitieren ebenfalls:

  1. Mietsachschäden an fremden beweglichen Sachen: Schäden an Sachen, die den versicherten Personen (Beispiel: Kommissionsware) ohne zeitliche Begrenzung überlassen werden, sind versichert. Erhöhung der Versicherungssumme von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Schadenereignis.
  2. Abwasserschäden: Streichung des Selbstbehaltes.
  3. Umwelthaftpflicht, sowie Umweltschadenversicherung: Erhöhung der Versicherungssumme von 3 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro pauschal für Personen-,Sach- und Vermögensschäden, sowie einheitlicher Selbstbehalt von 500 Euro.
  4. Streichung des Selbstbehaltes in der AGG-Versicherung
  5. Erhöhung der Deckungssumme von 5 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Privathaftpflichtversicherung

Sie sehen: Es lohnt sich, Kunde bei Fritz & Fritz zu sein.

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