Kategorie: Brandschutz

Strom Hotel Versicherung

Prüfung elektrischer Anlagen: Ein Muss für Ihre Sicherheit

Arbeitgeber sind verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig fachkundig prüfen zu lassen – das verlangen die Berufsgenossenschaften wie die Versicherer. Wir erklären die Regeln.

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der elektrischen Geräte und Einbauten stark zugenommen. Hinzu kommt die wachsende Zahl an Fahrzeugen, die elektrisch betrieben werden: Autos, Pedelecs, E-Scooter. Um vor allem dem Personen- und Brandschutz gerecht zu werden, müssen elektrische Anlagen deshalb regelmäßig von einem Fachmann überprüft werden. Die Prüfung ist für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und bei Zuwiderhandlungen können hohe Strafen verhängt werden. Im Schadenfall droht außerdem der Verlust des wichtigen Versicherungsschutzes.

Komplizierte Vorgaben führen in der Praxis aber zur Verunsicherung. Wann und in welchen Abständen muss geprüft werden? Was muss geprüft werden? Wie muss geprüft werden? Wer darf prüfen?

Unterschiedliche Prüffristen

Die DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft) dient vor allem dem Personenschutz. Die Klausel 3602 ist die Feuerklausel der Versicherer, die für Ihren Versicherungsschutz relevant ist.
Beiden liegen unterschiedliche Fristen zur Überprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zugrunde. Sie müssen jedoch eingehalten werden, um im Falle eines Schadens weder strafrechtlich verfolgt zu werden, noch den eigenen Schutz zu verlieren.

Die behördliche Prüfpflicht DGUV- Vorschrift sieht alle vier Jahre eine Prüfung der elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittel vor. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen alle sechs Monate geprüft werden. Zur Prüfung ist eine Elektrofachkraft ausreichend.

Die versicherungsvertragliche Prüfpflicht gemäß Klausel 3602 sieht eine jährliche Prüfung durch einen Fachingenieur oder Sachverständigen vor. Das kann aufwendig und teuer werden.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Elektroprüfung im Hotel.

Indirekte Versicherungskosten sparen

Während gesetzlich-behördliche Regelungen (Ziel: Personenschutz) starr sind, können vertragliche Klauseln (Ziel: Sachschutz) durchaus angepasst werden. Fritz & Fritz Spezialkonzepte für Hoteliers bieten nicht nur die Verlängerung von Prüfintervallen (bei Mängelfreiheit der Anlage), sondern auch eine Vereinfachung der Prüfung. Prüft ein Elektromeister, so kann das mehrere tausend Euro billiger werden als bei gleicher Prüfung durch den VdS-anerkannter Sachverständigen.

In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich auch, einmal die Regelung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. In jedem Fall sollten die regelmäßigen Prüfungen ordentlich dokumentiert sein und auch die Prüfung von privaten Elektrogeräten einbeziehen (sofern es kein Verbot gibt), die die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz mitbringen. Denn auch dafür sollte Ihr Vertrag den Versicherungsschutz übernehmen!

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Prüfung elektrischer Anlagen

Elektroprüfung: Mit den eigenen Leuten?

In Hotels und gastronomischen Betrieben sind elektrischer Anlagen und Betriebsmittel  nach DGUV Vorschrift 3  zu überprüfen. Doch wer darf diese Prüfung machen und was passiert, wenn die Überprüfung vernachlässigt wird?

Defekte Elektrogeräte sorgen Jahr für Jahr für Unfälle und Brände. Regelmäßige Prüfungen sollen dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Unterschieden wird dabei nach vertraglichen Prüfpflichten, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden und behördlichen Pflichten nach DGUV Vorschrift 3. Demnach muss eine „Elektrofachkraft“ die Überprüfung vornehmen. Bei „ortsfesten“ Betriebsmitteln alle vier Jahre, bei mobilen alle sechs Monate.

Doch wer ist eine Elektrofachkraft? Wer aufgrund seiner „fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“, wird als Elektrofachkraft zugelassen.

Ist mein Mitarbeiter eine Elektrofachkraft?

Eine Ausbildung ist die Grundlage für die Qualifikation einer Elektrofachkraft, hinzukommen Praxiserfahrung und Vorschriftenkenntnis. Die einmal erworbene Elektrofachkraft-Qualifikation kann durch mangelnde Fortbildung oder durch die Ausübung fachfremder Tätigkeiten über einen bestimmten Zeitraum auch wieder verloren gehen. Die Entscheidung, ob der Arbeitnehmer Fachkraft ist, liegt alleine beim Unternehmer bzw. Arbeitgeber oder der von ihm im fachlichen Bereich beauftragten Person.

Wichtig, wenn die Prüfung durchgeführt wird, ist anschließend die Dokumentation der Ergebnisse. Der Prüfbericht sollte enthalten, wann die Prüfung durchgeführt wurde, was geprüft wurde, welche Mängel festgestellt wurden und bis wann die Mängel abgestellt werden.

Ihr Vorteil bei Fritz & Fritz

Alle Hoteliers und Gastronomen, die einen All-Risk-Vertrag bei Fritz & Fritz unterschrieben haben, können „ihre“ Elektrofachkraft auch zur Prüfung ihrer vertraglichen Pflichten heranziehen. Statt eines Vds- anerkannten Sachverständigen reicht die Dokumentation der Prüfung durch die Fachkraft, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Und: Statt jährlicher Prüfung sind die Prüfungen für die Versicherung nur noch alle fünf Jahre durchzuführen!

Drastische Strafen

Wer seinen Prüfpflichten nicht nachkommt und dadurch einen Schaden fahrlässig herbeiführt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Neben einer Geldbuße von 10.000 Euro drohen strafrechtliche Konsequenzen. Brennt das Hotel oder das Restaurant ab, droht der Verlust des Versicherungsschutzes und damit ggf. der Existenz!

Quelle: Bayerische Landesbrandversicherung AG

Produktlösung: All-Risk Gastro

Hier finden Sie die Allgefahrenversicherung für Gastronomen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Steckdosenleiste Sicherheit Elektronikversicherung

Brandherd Mehrfachsteckdosen und Akkus

Mehrfachsteckdosen und Akkus führen bei falschem Umgang zu folgenschweren Bränden.
Laut der Brandursachenstatistik 2016 des Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. (IFS) Kiel wurde „Elektrizität“ bei 31 Prozent der Fälle als Brandursache festgestellt.

In den Personalräumen nutzen Mitarbeiter häufig ihre privaten Geräte wie Wasserkocher, Kaffeevollautomat und Radios. Angeschlossen werden alle Geräte an einer privat mitgebrachten Mehrfachsteckdosenleiste. Bei einer Überlastung kann es schnell zu einem Kabelbrand kommen. Deshalb sollten sie bei Mehrfachsteckdosen darauf achten:

  • Beim Kauf auf das Prüfsiegel achten (GS-, CE-, VDE- oder TÜV).
  • Vorhandene Steckdosenleisten regelmäßig auf Beschädigungen, verbogene Kontakte oder locker sitzende Stecker überprüfen.
  • Belastungsgrenze beachten (meist 3.500 Watt). Der Stromverbrauch aller Geräte in Watt, die an die Mehrfachsteckdose angeschlossen werden, darf die zulässige Leistung der Mehrfachsteckdose nicht übersteigen.
  • Steckdosenleisten nicht abgedeckt betreiben – Überhitzungsgefahr.
  • In feuchten Räumen oder im Freien nur ausdrücklich dafür zugelassene Steckdosenleisten verwenden.
  • Leistungsstarke Geräte wie Waschmaschine, Trockner, Heizlüfter grundsätzlich nur direkt an Wandsteckdosen anschließen.
  • Nie mehrere Mehrfachsteckdosen hintereinander schalten!
  • Gefahr der Überlastung, da sich die Stromleistung summiert.

In gewerblichen Räumen müssen sämtliche nicht fest installierten Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen den geltenden Richtlinien entsprechen. Insbesondere in Hotels müssen höherwertige Steckdosenleisten für besondere Einsatz- und Umgebungsbedingungen verwendet werden (keine preisgünstigen Haushaltssteckdosenleisten). Der Unternehmer ist zudem verpflichtet, sämtliche ortsveränderlichen Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen regelmäßig fachmännisch überprüfen zu lassen.

Ladung von Akkus

Auch beim Laden von Akkus ist größte Vorsicht geboten. Immer wieder kommen es zu Bränden wegen technischer Defekte.  Lithium-Ionen-Akkus gewinnen für den Einsatz im Bereich mobiler elektronischer Anwendungen (Smartphones, Notebooks etc.) und im Bereich elektrischer Kleinfahrzeuge immer mehr an Bedeutung. Mechanische Schädigungen, unsachgemäßes Laden und Produktfehler können eine unkontrollierte oder beschleunigte Abgabe der elektrischen Ladung bewirken. Dies kann zur Überhitzung und schließlich zu einem Brand führen.

Deshalb sollte im Umgang mit Akkus folgende Punkte beachtet werden:

  • Nur mit dem Original-Ladegerät laden.
  • Nur Original-Akkus verwenden.
  • Äußerlich beschädigte bzw. deformierte Akkus fachgerecht entsorgen und erneuern.
  • Überladung und Tiefentladung vermeiden – Produktdatenblatt des Herstellers beachten.
  • Akkus sollten mit einer Schutzschaltung ausgestattet sein, die vor Überladung, Tiefentladung und Kurzschluss schützt.
  • Bei längerer Lagerung und Nichtgebrauch der Akkus sollte regelmäßig der Ladezustand kontrolliert werden. Der optimale Ladezustand liegt bei 50-80 Prozent.
  • Möglichst Akku vom Gerät trennen und kühl lagern. Die ideale Lagertemperatur beträgt 10-25° C. Extreme Hitze (direkte Sonne) oder Kälte (z.B. Lagerung über Winter in kalter Garage) meiden.

Quelle: Mannheimer Versicherung

Brandschutzberatung

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E-Check Prüfung elektrischer Anlagen

Brandherd elektrische Anlagen

Solche Meldungen liest man immer wieder: „Der Dachstuhl des einsam gelegenen Landhotels steht in Flammen. Mehrere Stunden sind die Feuerwehren der umliegenden Ortschaften im Einsatz, um den Brand zu löschen. Erste Ermittlungen ergeben: Den Brand ausgelöst hat ein elektrischer Defekt an einem Kühlschrank.“

Dabei können elektrische Defekte vor einem Ausbruch eines Brandes schon entdeckt werden. Dazu müssen Elektrogeräte im Betrieb regelmäßig von einem Fachmann überprüft werden. Bei ortsfesten Geräten wird eine Prüfung alle vier Jahre empfohlen, bei ortsbeweglichen alle sechs Monate.

Eine einfache und effektive Brandschutzmaßnahme ist außerdem ein routinemäßiger Kurz-Check bei der Zimmerreinigung:

  • Kühlschranktür geschlossen?
  • Herdplatten aus?
  • Elektrogeräte ausgeschaltet?
  • Private Elektrogeräte von Gästen ausgesteckt?
  • Ungewöhnliche Gerüche, z. B. es riecht verbrannt?
  • Ungewöhnliche Geräusche, z. B. defekte Lüfter?
  • Aschenbecher geleert?
  • Genügend Abstand brennbarer Gegenstände, z. B. Vorhänge, zu Elektrogeräten?

Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Brandschutzberatung

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Brandschutz Hotel

Disko: Brandrisiko weiterhin hoch

Brand in einer Disco in Düsseldorf, Großbrand in Hotel-Disco in Kempten – immer wieder brechen in Tanzlokalen Brände aus. Die Ursachen kann häufig nicht ermittelt werden, die Geschädigten sind aber leicht zu ermitteln: Wer seine Disko nicht vernünftig versichert, bleibt auf den Kosten eines Brandes sitzen.

In Zeiten des Rauchverbotes in deutschen Diskotheken sollte das nicht mehr passieren: Brennende Veranstaltungsräume. Trotzdem ereignen sich Jahr für Jahr viele Brände in Diskobetrieben. Aktuell gehen beispielsweise die Ermittlungen im Berliner „Club der Visionäre“ durch die Presse.

Die Ursache der Brände ist meist nicht der unbedachte Umgang mit offenem Feuer, sondern häufig Defekte in der elektrischen Anlage oder der Elektronik. Bei vielen Schäden finden die Ermittler aber auch Zeichen von Brandstiftung. Deshalb ist es umso wichtiger, mit einer Versicherung mögliche Brandrisiken abzudecken.

Aber auch unverschuldet kommen Discotheken in Bedrängnis: Im Frühjahr drohte ein Brand eines ehemaligen Stalls auf die benachbarte Disco in Neukirchen vorm Wald überzugreifen. Die Feuerwehr war im Großeinsatz, die Polizei beendete eine Veranstaltung in der Disco vorzeitig. Es entstand ein Schaden von rund 100.000 Euro.

 

Wichtige Punkte, die Ihre Versicherung enthalten sollte:

  • Die korrekte Versicherungssumme (siehe Artikel in TopHotel). Wir empfehlen eine Bewertung Ihres Betriebes durch die Experten von Fritz & Fritz.
  • Umfassender Schutz in einer Police. Dann gibt es keine Deckungslücken oder Überschneidungen im Vertrag.
  • Schutz vor grober Fahrlässigkeit: Jeder macht einen Fehler. Aber nicht jeder Fehler sollte Ihre Existenz gefährden.
  • Betreuung durch einen Experten, der im Schadenfall Ihre Interessen bei der Versicherung vertritt.

Discoversicherung

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