Kategorie: Brandschutz

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Elektrische Anlagen: Prüfung zum Schutz vor Bränden

Hinter dem sperrigen Begriff „Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen“  verbirgt sich die wichtige Regelung „DGUV V3“ der Berufsgenossenschaft. Der wichtigste Fakt darin: Wer seine Elektrik nicht regelmäßig prüfen lässt, bekommt im Schadenfall nicht nur Probleme mit der Versicherung, sondern auch mit dem Strafrecht.

Mit der Regelung „DGUV V3“ schreibt die Berufsgenossenschaft seit 1979 allen Arbeitgebern eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Licht- und Kraftanlagen vor. Dies geschieht mit Blick auf den notwendigen Personenschutz. Vielen Gewerbetreibenden ist die die Vorschrift aber gar nicht bekannt.

30 % aller Brände entstehen durch technische Defekte. Häufig sind diese Defekte auf mangelnde Wartung oder unerkannte Fehler der elektrischen Anlagen oder Geräte zurückzuführen. Ein Brand, ausgelöst durch einen elektrischen Kurzschluss kann bei fehlender Prüfung aber fatale Folgen haben:

Sind die Prüffristen laut Vertrag nicht eingehalten, kommt es zu einer massiven Kürzung der Entschädigung durch die Versicherung. Kommen Personen zu Schaden, kommt es sofort zu einem Strafprozess, der mit einer Haftstrafe enden kann.

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Brandschutzauflagen bedrohen Hotelbetriebe

Wer geforderte Brandschutzauflagen nicht umgehend erfüllen kann, muss sein Hotel schließen. Behörden wie Bauämter definieren immer höhere Anforderungen und machen auch vor Bestandsschutz nicht mehr Halt.

Referenz Roter Hahn Hotel-VersicherungDer „Rote Hahn“ hat in Rothenburg eine lange Tradition. Im Jahr 1380 erbaut, begrüßt das Hotel seit mehr als 600 Jahren Gäste aus Nah und Fern und gilt als eine der ältesten Herbergen Deutschlands. Seit 1905 in Familienbesitz ist der Betrieb aktuell von einer behördlich angeordneten Schließung betroffen.

Das Bauamt fordert von Eigentümer Dieter Gallus eine dritte Fluchttreppe. Kostenpunkt: 400.000 Euro. Zwar existieren bereits zwei Fluchtwege, doch die führen nach Ansicht der Behörde über zu lange Gänge und die Treppen seien zudem aus Holz. Zu diesem Ergebnis kam man bei einer Feuerbeschau, die der Betrieb bezahlen musste.

Dabei steht der Rote Hahn unter Denkmalschutz und könnte sich auf den so genannten Bestandsschutz berufen. Ein Gebäude, das einmal zulässigerweise errichtet wurde, ist gegen spätere Rechtsänderungen geschützt. Die Behörde kann also keine Änderungen aufgrund aktueller „Illegalität“ verlangen. Veränderungen am Gebäude, wie Nutzungsänderungen oder Umbauten grenzen den Bestandsschutz allerdings ein.

 

Übertriebene Risiken?

Der Bestandsschutz kann zudem über Gesetze durchbrochen werden: Liegt eine konkrete Gefahr für Leib und Leben vor, kann die Behörde Änderungen verlangen. Und genau bei diesem „Ermessen“ liegt die Problematik: Experten halten die ständig verschärften Brandschutzbestimmungen für nicht mehr praxisorientiert, zu scharf und vor allem zu teuer. Es bestehe ein Normendschungel aus Prüfpflichten und technische Vorgaben, der unter Zeitdruck vom Hoteliers umgesetzt werden müsse.

Eine Vermutung für diese harte Gangart: In Behörden herrsche die Angst, bei Bränden selbst zur Verantwortung gezogen zu werden. „Das Vorgehen ist Angstmacherei und führt zu Übereifer“, sagt Hotelier Gallus und steht nicht alleine da. Brandschutz sei zum Selbstzweck geworden.

Im Roten Hahn jedenfalls sind die geforderten Umbauten schwierig umzusetzen und teuer. „Eigentlich wollte ich den Betrieb an meine Tochter und ihren Mann übergeben“, beschreibt Hotelier Gallus die Situation. „Jetzt müssen wir überlegen, ob ein Fortbestand wirtschaftlich noch tragbar ist“. Aktuell ist das Hotel mit 28 Zimmern geschlossen, nur der Restaurantbetrieb wird aufrechterhalten.

 

Hotell Roter HahnUnübersehbare Folgen

Fakt ist: Kann ein Hoteliers Brandschutzauflagen nicht nachweisen, droht eine Nutzungsuntersagung für das Hotel. Wem erhebliche Mängel bekannt sind ohne zu handeln, dem droht sogar der Verlust des Versicherungsschutzes, denn auch der Versicherer verlangt nach Brandschutz. Und noch schlimmer: Wird im Brandfall eine Person verletzt oder stirbt gar jemand, droht dem Hotelbetreiber eine langjährige Haftstrafe. Deshalb sind viele Unternehmer gezwungen zu handeln und im Extremfall ihr Hotel zu schließen – auch wenn eine Baugenehmigung vorliegt oder die Behörde noch keine Bescheide geschickt hat. Auch ohne das Einschreiten des Bauamtes ist der Hotelier gut beraten, Brandschutzmängel zu beseitigen, um möglichen Haftungsrisiken zu entgehen.

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Diskobrände: Gefahr durch Pyrotechnik und elektrische Leitungen

Innerhalb von wenigen Tagen hat es in zwei Diskotheken in Bayern gebrannt. In Aschaffenburg entstand ein Schaden von 250.000 Euro. Die Ursache: Ein Kabelbrand.

Kaputte Leitungskabel sollen im Erdgeschoss des Gebäudes den Brand ausgelöst haben. Glücklicherweise befanden sich zum Zeitpunkt des Ausbruchs keine Menschen in der Diskothek. Nachdem die Brandmeldeanlage Alarm ausgelöst hatte, musste die Feuerwehr mit mehr als 40 Einsatzkräfte anrücken, um ein Übergreifen des Brandes auf angrenzende Gebäude zu verhindern.

Rosenau brennt

Nur wenige Tage vorher hatte es auch in Bayreuth gebrannt. Schwarze Rauchschwaden waren mitten am Tag durch die Stadt gezogen. Grund waren Arbeiten mit Pyrotechnik in der Diskothek Rosenau, was von Brandfahndern der Kripo bestätigt wurde. Nach aktuellem Stand wurden zehn Menschen durch Rauchgasvergiftungen leicht verletzt. Zunächst waren nur zwei Männer betroffen, die an der Pyrotechnik für eine Abendveranstaltung in der Diskothek gearbeitet hatten, später dann Anwohner, Passanten und ein Feuerwehrmann. Die Polizei ermittelt mittlerweile wegen fahrlässiger Brandstiftung.

250.000 Euro Sachschaden in Aschaffenburg, fast eine Million Euro in Bayreuth: Es ist davon auszugehen, das auch die Versicherungen, bei denen beiden Diskotheken versichert waren, genauer hinschauen werden. Sollten Prüfungen für elektrische Anlagen nicht eingehalten worden sein oder die Mitarbeiter nicht richtig eingewiesen worden sein, droht der Versicherungsschutz zu platzen.

 

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Wäschebrand: Selbstentzündung wirkungsvoll begegnen

In Hotels und Gaststätten, die ihre Wäsche selbst waschen, kommt es immer häufiger zu sogenannten
„Wäschebränden wie von Geisterhand“. Die Selbstentzündung von Wäsche ist jedoch kein Spuk und lässt sich leicht verhindern. 

Selbstentzündung durch hohe Wärmeentwicklung

Hervorgerufen werden diese Brände überwiegend durch eine exotherme (Wärme erzeugende) chemische
Reaktion während und nach dem Wasch- oder Trockenvorgang. Verschiedene Öle und Fette besitzen eine unterschiedliche Wärmeleit- und Staufähigkeit, die zu einer erhöhten Neigung zur Selbstentzündung führen kann.

Generell neigen Öle mit mehrfach ungesättigten Fettsäuren wie z. B. Soja-, Sonnenblumen-, Raps-, Sesam-, Walnuss- und Getreideöl zu einer erhöhten Wärmeaufnahme und unter bestimmten Bedingungen zur Selbstentzündung. Ölrückstände sind überwiegend in stark verschmutzten oder getränkten Textilien des Küchen- oder Wellnessbereichs zu finden, aber auch in einfachen Putz- und Reinigungslappen.

Wo und wann entstehen Wäschebrände?

Die meisten Brände entstehen in Wäschetrocknern während des Trockenvorgangs oder in der Abkühlphase der sauberen, aber nicht fettfreien Wäsche. Auslöser hierfür: Die Wäsche wurde während des Waschvorgangs nicht genug entfettet. Die Wäschestücke mit zurückgebliebenen Fettrückständen nehmen die Wärme im Wäschetrockner (ca. 90 Grad Celsius) auf und entwickeln eine weit höhere Wärme. Diese massive Wärmekonzentration oder der Wärmestau kann eine  Selbstentzündung auslösen.
Der Wärmestau ist auch direkt nach dem Trockenvorgang noch existent. Bei einer sofortigen Entnahme aus dem Wäschetrockner hat die mit Fettrückständen belastete Wäsche immer noch eine Durchschnittstemperatur von rund 75 Grad Celsius. Wird diese Wäsche direkt nach der Entnahme heiß gemangelt oder gleich zu Wäschestapeln zusammengelegt, kann es in der Wäsche zu einem Temperaturanstieg auf 140 Grad Celsius kommen: Ein Entstehungsbrand kann ausgelöst werden. Gleiches gilt, wenn die Wäsche ungekühlt und ungeordnet in einen Wäschecontainer gekippt wird.

Hier ein Infoblatt zum Thema Wäschebrand.

Quelle: Mannheimer Versicherung AG

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