Kategorie: Disko

E-Check Prüfung elektrischer Anlagen

Doppelt versichert? Inhalts- und Elektronikversicherung unterscheiden sich

Niemand schließt gerne Versicherungen doppelt ab. Deshalb fragen sich viele, wo der Unterschied zwischen einer Inhalts- und einer Elektronikversicherung liegt.

Inhaltsversicherungen decken Schäden am beweglichen Inventar in der Betriebsstätte ab. Elektronische Geräte gehören zunächst einmal dazu, wenn es um Schäden geht, die durch die Inhaltsversicherung gedeckt sind: Dazu gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Vandalismus, Elementargefahren.

Daneben sind elektrische Geräte und Anlagen jedoch noch anderen Gefahren ausgesetzt. Überspannung, Feuchtigkeit, Bedienungsfehler, Sabotage und Konstruktionsfehler können den Maschinen zusetzen. Deshalb ist eine Elektronik- u. Maschinen Versicherung durchaus sinnvoll.

Schlägt also der Blitz in ihrem Gebäude ein und es brennt, so zahlt die Inhaltsversicherung den Schaden an allen beweglichen Einrichtungsgegenständen. Entsteht kein Brand, aber die teure IT, Fernseher und Maschinen werden zerstört, so zahlt nur die Elektronikversicherung. Wenn Sie teure elektrische Geräte und Anlagen im Unternehmen haben, sollten Sie auf diesen Schutz nicht verzichten.

Quelle: procontra

Discoversicherung

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Reifen Versicherung

Verkaufs- und Kühlanhänger: Reifen regelmäßig prüfen und wechseln

Wer seine Verkaufs- und Kühlanhänger nur zu Festen zieht und sie ansonsten parkt, sollte trotzdem auf die Reifen achten. Denn trotz ausreichend Profiltiefe schauen Versicherungen auf deren Zustand. Je älter der Reifen ist, umso eher ist der Versicherungsschutz in Gefahr.

Ein eigener Verkaufs- oder Kühlwagen ist praktisch: Wird ein großes Fest ausgerichtet, zieht man ihn einfach an Ort und Stelle. Wenn nicht, kann er eingelagert werden. Die Abnutzung ist gering, auch an den Reifen.

Versicherungen achten trotz geringer Abnutzung auf das Alter der Reifen (DOT-Angabe). „Für Anhänger, die für Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h zugelassen sind, gibt es als Vorgabe ein maximales Alter von sechs Jahren.“ Begründet wird dies durch lange Standzeiten, Austrocknung der Gummimischung und weitere Lagerungsprobleme.

Solange zum Zeitpunkt des Schadens belegt werden kann, dass die Reifen fahrtauglich waren, wird die Versicherung auch leisten. Ist das „Höchstalter“ der Reifen aber überschritten und kommt es zu einem Reifenplatzer o.ä. und damit zu einem Schaden, dann wird sich der VR auf die gesetzlichen Vorgaben beziehen und nur eingeschränkt haften. Da nutzt selbst die regelmäßige Kontrolle durch den TÜV nichts, der lediglich feststellt, dass der Reifen die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien wie die Profiltiefe einhält…

 

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Feuerversicherung Hotel Brandschutzberatung

Diskobrände: Gefahr durch Pyrotechnik und elektrische Leitungen

Innerhalb von wenigen Tagen hat es in zwei Diskotheken in Bayern gebrannt. In Aschaffenburg entstand ein Schaden von 250.000 Euro. Die Ursache: Ein Kabelbrand.

Kaputte Leitungskabel sollen im Erdgeschoss des Gebäudes den Brand ausgelöst haben. Glücklicherweise befanden sich zum Zeitpunkt des Ausbruchs keine Menschen in der Diskothek. Nachdem die Brandmeldeanlage Alarm ausgelöst hatte, musste die Feuerwehr mit mehr als 40 Einsatzkräfte anrücken, um ein Übergreifen des Brandes auf angrenzende Gebäude zu verhindern.

Rosenau brennt

Nur wenige Tage vorher hatte es auch in Bayreuth gebrannt. Schwarze Rauchschwaden waren mitten am Tag durch die Stadt gezogen. Grund waren Arbeiten mit Pyrotechnik in der Diskothek Rosenau, was von Brandfahndern der Kripo bestätigt wurde. Nach aktuellem Stand wurden zehn Menschen durch Rauchgasvergiftungen leicht verletzt. Zunächst waren nur zwei Männer betroffen, die an der Pyrotechnik für eine Abendveranstaltung in der Diskothek gearbeitet hatten, später dann Anwohner, Passanten und ein Feuerwehrmann. Die Polizei ermittelt mittlerweile wegen fahrlässiger Brandstiftung.

250.000 Euro Sachschaden in Aschaffenburg, fast eine Million Euro in Bayreuth: Es ist davon auszugehen, das auch die Versicherungen, bei denen beiden Diskotheken versichert waren, genauer hinschauen werden. Sollten Prüfungen für elektrische Anlagen nicht eingehalten worden sein oder die Mitarbeiter nicht richtig eingewiesen worden sein, droht der Versicherungsschutz zu platzen.

 

Brandschutzberatung

Wenn Brandschutzauflagen erdrückend werden.

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BDT Discoversicherung

BDT: Club- und Discothekenbranche 2017

Ein Club- und Discothekenbesuch bleibt die beliebteste Freizeitbeschäftigung am Wochenende. „Es wird auch in Zukunft eine Vielzahl attraktiver Clubs und Discotheken geben! Die Besuchernachfrage ist nach wie vor sehr groß!“, erklärt BDTPräsident Hans-Bernd Pikkemaat.

Die Kernzielgruppe der 18- bis 25-jährigen Gäste bildet mit gut 6,5 Millionen Personen nach wie vor ein riesiges Potenzial für die Clubs und Discotheken in Deutschland. Insgesamt gehen circa eine Million Gäste jedes Wochenende in Deutschlands Clubs und Discotheken. Im Vergleich: bei den Spielen der Ersten Fußball-Bundesliga verzeichnet man gerade einmal ein Drittel, ca. 350.000 Besucher.

Als ein wesentlicher Teil der Nachtgastronomie und wichtiger Kulturfaktor tragen Clubs und Discotheken maßgeblich zur Attraktivität und Lebensqualität einer Stadt oder Gemeinde bei und sind daher aus deren heutigen Erscheinungsbild nicht mehr wegzudenken. Ein pulsierendes und faszinierendes Nachtleben gehört zum Flair einer Stadt – für die jungen Einwohner wie für viele Besucher.

Aktuelle Herausforderungen

Die Club- und Discothekenbranche befindet sich, wie schon öfter in ihrer fast 60-jährigen Geschichte, im Wandel. Die aktuellen Herausforderungen sind groß: In Folge der demographischen Entwicklung gibt es immer weniger junge Leute. Darüber hinaus drücken immer neue bürokratische Vorgaben, ein veraltetes, starres Arbeitszeitgesetz, steigende Personalkosten oder auch wachsende GEMA- und Energiekosten auf die Stimmung der Discothekenbetreiber. Der BDT kämpft hier für mehr unternehmerische Freiheit und macht sich für eine Reduzierung der Kostenbelastung der Unternehmer stark. Hinzu kommt das zum Teil veränderte Freizeit- und Konsumverhalten der jungen Generation. Einige junge Leute tendieren eher dazu, zu Hause zu bleiben, sitzen vor dem PC und suchen ihren Partner über Facebook oder andere Plattformen. Auch neue Freizeitangebote erhöhen den Druck auf die Discothekenbranche. Darauf gilt es, Antworten zu finden.

Potenziale erkennen, Chancen nutzen

Das Betreiben einer Discothek ist komplexer und anspruchsvoller geworden und erfordert ein professionelles Management. Mit kreativen Ideen, interessanten Programmen, guter Musik und einer ansprechenden Atmosphäre schaffen es viele Clubbetreiber und Discothekenunternehmer die Gäste weg vom Computer, rein in ihre Betriebe zu holen und nachhaltig zu begeistern. Fakt ist: Das Gemeinschaftserlebnis Discobesuch ist durch nichts zu ersetzen.
Mit Ü30- oder Ü40-Partys nehmen die Clubs zudem auch verstärkt Ältere in den Fokus. Alle „Ü 30-Gäste“ sind potenziell ein riesiger Markt. Vielen Betrieben gelingt es, diese interessante Zielgruppe durch passgenaue Veranstaltungen anzusprechen. Mehr denn je ist ein klares Profil und konsequente Positionierung am Markt gefordert.
Auch Großdiskotheken sind weiterhin angesagt. Sie vereinen meist mehrere Dancefloors mit unterschiedlichen Musikrichtungen, Cocktailbar, Spaßkneipe, Bistro und Raucherraum unter einem Dach und bieten dem Gast somit ein extrem abwechslungsreiches Programm. Es gibt nach wie vor viele Großdiscotheken, die sehr erfolgreich am Markt aufgestellt sind.

Die Discobranche ist heterogen, individuell und vielfältig. Und so gibt es auch viele Stellschrauben für unternehmerischen Erfolg. Dazu gehören ein zeitgemäßer, zum Konzept und zu den Gästen passender Musik-Mix, die richtigen DJ´s, die es schaffen, die Stimmung der Gäste aufzugreifen, das richtige Marketing und die richtige Ansprache der definierten Zielgruppe zum Beispiel über passende Online-Communities, unterhaltsame Themenpartys, das richtige Personalmanagement und eine betriebliche Wohlfühl-Atmosphäre, ein
professionelles Kostenmanagement, die Optimierung der Betriebsabläufe und vieles mehr.
Fakt ist: Wer gesellschaftliche Trends frühzeitig erkennt und aufgreift, wer sein Konzept an die veränderten Marktgegebenheiten anpasst und sein Angebot entsprechend ausrichtet, wer auf die sich ändernden Gästewünsche eingeht, wer seinen Betrieb professionell führt und am Puls der Zeit ist, sich zum Beispiel auf BDT-Verbandstagungen weiterbildet und die Verbands-Netzwerke nutzt, wird sich auch im harten Wettbewerb behaupten können. Wer hingegen Trends verschläft, gefährdet innerhalb weniger Monate seine Existenz. Das betrifft kleine wie auch größere Betriebe, egal ob sie „Club“ oder „Discothek“ heißen. Und so sind Betriebsschließungen neben den beschriebenen Entwicklungen und Herausforderungen auch auf ein lokales Überangebot an Clubs, Discotheken und anderen Nachtgastronomiebetrieben oder eben auf nicht passende Betriebskonzepte zurückzuführen. Viele Schließungen sind daher auch nicht von Dauer, da oftmals ein neuer Betreiber eine neue Discothek oder neuen Club mit innovativer Strategie in denselben Räumlichkeiten wieder eröffnet und sich erfolgreich am Markt positioniert. Dem Trend im gesamten Gastgewerbe entsprechend geht auch die Zahl der Discotheken zwar leicht zurück. Von einem mancherorts ausgerufenen „allgemeinen Discosterben“ kann indes nicht die Rede sein, sondern eher von einer gesunden Marktbereinigung.

Fazit: Der Club- und Discothekenbesuch ist nach wie vor das beliebteste Freizeitvergnügen vor allem bei den 18- bis 25-Jährigen, allen Social Media Kennenlern-Plattformen zum Trotz. Clubs und Discotheken werden als wichtiger Kulturfaktor auch in Zukunft ihre Gäste im gastronomischen Nachtleben finden.

Quelle für Text und Bild: Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V.

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Dieb Einbruch Hotel

Nach einem Einbruch: Obliegenheiten beachten!

Bemerkt ein Versicherungsnehmer einen Einbruch, hat er Pflichten zu erfüllen, um seinen Versicherungsschutz durchsetzen zu können.Tut er es nicht, droht ihm die Kürzung den Entschädigungsleistung oder – im schlimmsten Fall – der Totalverlust.

Deshalb sollte man die Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls kennen.

  1. Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzeigen
  2. Anzeige des Falls unverzüglich beim Versicherer– gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch
  3. Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen an Versicherung und Polizei
  4. nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und diese ggf. beim Versicherer erfragen
  5. Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind.
  6. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (Fotos)
  7. Beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer aufbewahren
  8. Auskünfte, die zur Feststellung des Versicherungsfalls erforderlich sind, erteilen
  9. Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens zulassen
  10. angeforderte Belege erbringen, deren Beschaffung billigerweise zugemutet werden können
  11. Aufgebotsverfahren für zerstörte oder abhandengekommene Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfähige
    Urkunden einleiten
  12. sperrbare Dokumente wie Sparbücher sperren.

Quelle: Poolworld

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