Inhaltsversicherungen decken Schäden am beweglichen Inventar in der Betriebsstätte ab. Elektronische Geräte gehören zunächst einmal dazu, wenn es um Schäden geht, die durch die Inhaltsversicherung gedeckt sind: Dazu gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Vandalismus, Elementargefahren.
Daneben sind elektrische Geräte und Anlagen jedoch noch anderen Gefahren ausgesetzt. Überspannung, Feuchtigkeit, Bedienungsfehler, Sabotage und Konstruktionsfehler können den Maschinen zusetzen. Deshalb ist eine Elektronik- u. Maschinen Versicherung durchaus sinnvoll.
Schlägt also der Blitz in ihrem Gebäude ein und es brennt, so zahlt die Inhaltsversicherung den Schaden an allen beweglichen Einrichtungsgegenständen. Entsteht kein Brand, aber die teure IT, Fernseher und Maschinen werden zerstört, so zahlt nur die Elektronikversicherung. Wenn Sie teure elektrische Geräte und Anlagen im Unternehmen haben, sollten Sie auf diesen Schutz nicht verzichten.
Quelle: procontra
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