Das Gewicht des Schnees hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Wassergehalt und Vereisungsgrad. Deshalb ist für die Schneelast nicht entscheidend, wie hoch der Schnee auf dem Dach liegt, sondern wie er beschaffen ist. Eine 10 cm dicke Schneeschicht kann im Extremfall mehr als 100 kg pro/m² wiegen. Ob ein Dach der Schneelast standhält, hängt wesentlich von seiner Form, dem Neigungswinkel sowie etwaiger Aufbauten ab.
Eisbildung auf dem Flachdach
Wenn sich über einen längeren Zeitraum Schneefall und Tauwetter abwechseln, bilden sich Eisflächen, die gemeinsam mit neuem Schneefall zu einer erhöhten Dachlast führen. Ist die Last zu groß, bekommt die Konstruktion des Daches Risse oder kann versagen. Auch verstopfte Abläufe können zu Schäden führen. Bei Tauwetter sorgen vereiste Abflüsse der Dachrinne dafür, dass das Schmelzwasser unter der Dachfläche in die Räumlichkeiten dringt. Ferner wird die Fassade durch herunterhängende Eisflächen beschädigt, sodass Schmelzwasser eintreten kann. Ein solcher Schaden ist als unbenannte Gefahr nur über eine Multi-Risk-Versicherung bzw. Allgefahren-Versicherung versichert.
Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat, sollte besonders aufmerksam sein. Auf einem nur leicht geneigten Schrägdach kann bei starkem Schneefall die Konstruktion der Solaranlage verrutschen und das Dach beschädigen.
Wie kann man vorbeugen?
Prüfungen vor Winterbeginn:
- Tragfähigkeit des Trägerwerks durch Ingenieur- oder Architektenbüro zulässige Schneelast ermitteln
- Dichtheit des Daches
- Funktionsfähigkeit der Schneefanggitter
- Anlagen zur Dachentwässerung
Im Winter:
- Bei Unsicherheit hinsichtlich der Tragkraft des Daches, bei Dachdeckerbetrieb oder Feuerwehr um Rat fragen.
- Dach spätestens bei Überschreitung der zulässigen Schneelast räumen
- Schneegewicht beachten: Pulverschnee ist leichter als Nassschnee, Nassschnee leichter als Eis.
- Die Höhe des Schnees ist nicht entscheidend.
- Dach vorsorglich von Altschnee befreien (lassen), wenn Wetterdienste vor starken Schneefällen warnen.
- Abflüsse während längeren Kälte-, Schneefall- und Tauperioden regelmäßig prüfen und von Eisablagerungen befreien.
- Präventive Maßnahmen ergreifen, wie zusätzliche Gerüste zur Stützung
von Hallendächern anbringen.
Wer eine Versicherung besitzt, sollte auf eine Elementarschaden-Klausel achten. Bei einer Hausrat-, Inhalts- oder
Gebäudeversicherung sind Schäden durch Schneedruck ohne diesen zusätzlichen Baustein nicht gedeckt.
Im gewerblichen Bereich können mit einer Fritz & Fritz All -Risk darüber hinaus auch unbenannte Gefahren versichert werden.
Quelle: Mannheimer Versicherung
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