Die Staatsanwaltschaft Traunstein wurde eingeschaltet und mit den Ermittlungen beauftragt. Vermutungen liegen nahe, dass der Betreiber/Eigentümer seine Überprüfungspflichten für die elektrischen Anlagen nicht wahrgenommen hat (siehe auch Artikel „Brandherd elektrische Anlagen“). Daneben bleibt offen, ob alle feuerpolizeilichen Vorschriften, wie etwa das Freihalten von Fluchtwegen oder Brandschutzvorschriften, eingehalten wurden.
Spezial-Straf-Rechtsschutz greift
Die Folge: Der Verdacht einer strafbaren Handlung (fahrlässigen Körperverletzung bzw. fahrlässigen Tötung) besteht. Die Strafverfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen.
Für den Hotelier bedeutet das: Bei solchen Vorwürfen benötigt er den richtigen Anwalt und Rechtsschutz, um noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einzugreifen. Hier hilft der Spezial-Straf-Rechtsschutz für die Gastronomie und das Hotelgewerbe. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist von den Rechtsschutz-Versicherern konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz:
- Spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen
- Den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
- Gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind
Fritz & Fritz als Ihr Experte für optimiertes Risiko- und Versicherungsmanagement im Hotel – und Gastronomiebetrieb berät Sie umfassend, wie Sie sich und Ihren Betrieb schützen können! Exklusiv für die Gastronomie und das Hotelgewerbe haben wir günstige Sonderkonditionen für die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
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