Kategorie: Hotel

Uhr Versicherung Hausrat

Weihnachtszeit: Teure Armbanduhren sind kein Hausrat!

Hochpreisige und leicht zu transportierende Wertsachen wie Schmuck, Bargeld und Kameras sind bei Wohnungseinbrüchen eine bevorzugte Beute. Das wissen auch die Versicherungen und deshalb ist die Entschädigungshöhe bei solchen Gegenständen auf eine bestimmte Summe begrenzt.

Ein Kläger vor dem Oberlandesgericht Frankfurt versuchte deshalb, sein Inventar kurzerhand umzudeklarieren: Bei zwei  Armbanduhren, die ihm entwendet worden waren, habe es sich keineswegs um Wertsachen, sondern um Hausrat gehandelt. Der Hauptzweck sei schließlich nicht „das Schmücken des Trägers, sondern das Zeitmessen“. Das sah das Gericht angesichts der üppigen Ausstattung beider Uhren (einer Rolex-Herrenuhr Yacht-Master II aus massivem Weißgold und Platin sowie einer mit Brillanten besetzten Damenarmbanduhr) anders. Die edlen Zeitmesser unterliegen damit der im Versicherungsvertrag bestimmten Höchstgrenze von 20.000 Euro und damit 60.000 Euro weniger als ihr Wiederbeschaffungswert.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in Ihrer Hausversicherungspolice. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Quelle: FAZ

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Neues Hotel versicherung

Sachsubstanz: Preissteigerungen und Ihr Versicherungsschutz

Im Bauhandwerk sind die Preise enorm gestiegen – sowohl für das benötigte Material, als auch für die Arbeitskräfte. Inzwischen hat das Problem quasi jede Branche erreicht. Material- und Warenpreise wirken sich aber nicht nur auf den Einkauf aus, sondern auch auf Ihren Versicherungsschutz.

Das Preisanstiege ein Problem für den Versicherungsschutz darstellen, ist nicht jedem bewusst. Ihre gewerbliche Inhaltsversicherung deckt all Ihre betriebliche Habe, also Einrichtung, Werkzeuge, Vorräte…, sofern dafür kein speziellerer, separater Schutz gewählt wurde. Der Vertrag basiert auf der korrekten Angabe der Versicherungssumme. Steigen jetzt die Preise, kann nicht zu den selben Kosten wieder aufgebaut werden. Es droht Unterversicherung!

Unterversicherung ist im Grunde schnell erklärt: Ein Versicherer setzt voraus, dass z. B. in Ihrer Inhaltsversicherung Ihre Gesamtwerte abgesichert werden. Daher muss die Versicherungssumme zu den tatsächlich vorhandenen Neuwerten passen. Gibt es hier eine Differenz und die Versicherungssumme ist eigentlich zu niedrig gewählt, zahlt der  Versicherer auch nur diesen entsprechenden prozentualen Anteil am Gesamtwert. Haben Sie 100.000 Euro, bräuchten durch Preissteigerungen aber eigentlich 130.000 Euro, werden Sie auch bei einem Schaden nur in diesem Verhältnis entschädigt.
Dieses fatale Problem können Sie durch eine Neueinwertung und eine anschließende Anpassung Ihrer Versicherungssumme einfach vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei!

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Sicherheit Rechtsversicherung

Schäden im Betrieb: Haftet der Arbeitnehmer?

Wer anderen einen Schaden zufügt, ist prinzipiell gemäß § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Doch wie sieht es mit der Haftung als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, den Arbeitskollegen oder Dritten – etwa Kunden – aus?

In der Regel handelt es sich um Fälle, bei denen Arbeitnehmer während der Erbringung ihrer Arbeitsleistung Schäden verursachen. Dies können Personen- oder Sach-, aber auch reine Vermögensschäden sein. Sie können den Arbeitgeber selbst, andere Mitarbeiter, Kunden oder sonstige Dritte, die mit dem Unternehmen nicht in einer Vertragsbeziehung stehen, treffen.

Zusammenfassung der Rechtssituation

  • Die Voraussetzung für die Arbeitnehmerhaftung ist eine Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis, die zu einem Schaden führt, den der Arbeitnehmer zu vertreten hat.
  • Der Umfang der Haftung richtet sich nach dem Verschuldensmaßstab, also der Vorwerfbarkeit der Handlung, die zum Schadenseintritt geführt hat.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer in der Regel gar nicht.
  • Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Umfang der Haftung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Dies ist die sogenannte Quotelung.
  • Die Höhe der Quotelung hängt von mehreren Faktoren ab.
  • Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Arbeitnehmer in der Regel für den vollen Schaden. Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit: die Schadenshöhe steht in einem extremen Missverhältnis zum Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers.
  • Der Haftungsumfang kann vertraglich begrenzt werden, z.B. durch Vereinbarungen in einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag.
  • Die Beweislast für das Verschulden liegt beim Arbeitgeber.

Schutz gewährt dem Arbeitnehmer eine private Haftpflichtversicherung.

Quelle: VEMA

Schadenmanagement

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Vertrag Hotelversicherung

Versicherung: Generelle Haftung in Ihrem Hotelbetrieb

Nicht jede Buchungsbestätigung eines Hotels löst automatisch eine Haftungsverpflichtung des Hoteliers aus. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 24. Oktober 2023 (173 C 21722/19) hervor.

Ein Mann hatte über eine Onlineplattform für die Dauer von zwei Nächten zwei Doppelzimmer eines Hotels gebucht. In der Buchungsbestätigung hieß es, dass an der Unterkunft kostenfrei private Parkplätze zur Verfügung stehen würden. Diese müssten nicht reserviert werden.

Nach der Ankunft des Gastes waren jedoch alle Parkplätze des Hotels belegt und der Reisende bekam den Tipp, seinen Pkw direkt vor der Mauer der hoteleigenen Parkplätze abzustellen. Am nächsten Morgen war jedoch eine Scheibe eingeschlagen und aus dem Auto Gegenstände im Wert von über 2.000 Euro gestohlen worden.

Den ihm dadurch entstandenen Schaden machte der Reisende zusammen mit den Kosten für den Austausch der Scheibe gegenüber dem Betreiber des Hotels geltend. Denn Gegenstand des Beherbergungsvertrages sei auch ein kostenloser Parkplatz gewesen. Der Hotelier sei ihm daher zum Schadenersatz verpflichtet.

Hotelier verstieß nicht gegen den Beherbergungsvertrag

Dieser Argumentation schloss sich das Münchener Amtsgericht nicht an. Es wies die Schadenersatzklage des Reisenden als unbegründet zurück. Nach Ansicht des Gerichts ist der Hinweis auf kostenfreie private Parkplätze an der Unterkunft in der Buchungsbestätigung nicht als Verpflichtung des Gastgebers zu verstehen, zwingend einen Stellplatz auf dem mit der Mauer umfriedeten Hotelparkplatz zur Verfügung zu stellen. Dieser habe daher nicht gegen den Beherbergungsvertrag verstoßen.

Dass es außerhalb des Hotelparklatzes in der Vergangenheit zu Autoaufbrüchen gekommen sei, führe nicht zu einer Pflichtverletzung des Hotelbetreibers. Denn er habe sich nicht verpflichtet, dem Gast einen eingezäunten beziehungsweise von einer Mauer umgebenen Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Er sei folglich nicht zum Ersatz des dem Reisenden entstandenen Schadens verpflichtet.

Quelle: Versicherungsjournal

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Bettwanzen im Hotelbetrieb

Weltweit nimmt die Ausbreitung von Bettwanzen zu. Viele glauben, dass ein Befall mit mangelnder Hygiene zu tun hat. Dabei können Bettwanzen unabhängig von jeglichen hygienischen Bedingungen vorkommen und treten selbst in den gepflegtesten Hotels auf.

Die blutsaugenden Insekten können sich überall da am besten ausbreiten, wo viele Menschen sind. In Hotels oder Flugzeugen – dank ständig neuer Gäste ist es für die Bettwanzen einfach, sich unbemerkt in Kleidungsstücke, im Reisegepäck oder in Betten einzunisten. Ist ein Hotelzimmer einmal mit den sich schnell vermehrenden Wanzen infiziert, ist die Gefahr groß, dass Gäste gebissen werden oder die Tierchen im Gepäck mit nach Hause genommen werden.

 

Anzeichen für einen Bettwanzen-Befall

Eigentlich ist es nicht schwierig, einen Befall zu erkennen. Die rötlich-braunen Bettwanzen sind ausgewachsen 5-6 mm klein und haben eine flache, ovale Körperform mit sechs Beinen und Fühlern. Wird eine Bettwanze bei der Nahrungsaufnahme gestört und zerquetscht, hinterlässt sie kleine Blutflecken. Finden Sie dunkle Flecken auf dem Laken oder dem Teppich, könnte es sich um Exkremente der Bettwanze handeln.

Finden Sie Hautreste, können diese von den Bettwanzen stammen. Die Tiere häuten sich und hinterlassen ihre Spuren. Genauso sieht es mit ihren Eiern aus: Alle zwei Monate legen Weibchen ca. 200 bis 500 Eier ab, die einen Millimeter breit sind und perlweiß.

Check Ihrer Hotelzimmer und Hilfe durch Experten

Bettwanzen haben viele Verstecke, die nicht leicht zu finden sind. Im Bett inspizieren Sie die Matratzen und Bettrahmen, Kopfteile und Ritzen. Schieben Sie das Bett von der Wand weg und überprüfen Sie die dahinterliegenden Bereiche. Alle Einbuchtungen, Ecken und Verstrebungen können Verstecke sein. Überprüfen Sie gründlich alle Säume und Nähte.

Nachttische und bettnahe Möbel sind Aufenthaltsorte für Wanzen. Schauen Sie in Schubladen und an den Griffen. Auch Lampen und Bilderrahmen können Nistplätze sein. In Garderoben und Kleiderschränken liegt die Kleidung Ihrer Gäste. Auch hier finden sich häufig Wanzen, ebenso auf Sofas, Stühlen und Tagesdecken.

Falls Sie einen Befall bemerken, müssen Sie sofort aktiv werden: Saugen Sie die betroffenen Stellen gründlich ab. Waschen Sie Kleidung bei mindestens 50 Grad. Reinigen Sie nicht waschbare Gegenstände mit dem Staubsauger, einem Dampfreiniger oder einem Anti-Wanzenmittel.

Ausgebildete Experten zu Hilfe rufen

Kontaktieren Sie unbedingt einen ausgebildeten Schädlingsexperten. Eine Bekämpfung von Bettwanzen mit Insektiziden ist in der Regel nicht mit einer einmaligen Maßnahme abgeschlossen. Je nach Stärke des Befalls können mehrere Behandlungen notwendig werden, die sich über Tage und Wochen hinziehen können. Dabei werden so genannte Insektizidbarrieren gelegt, also gezieltes Ausbringen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf den Laufwegen und in potentiellen Verstecken der Wanzen. Gehen die Insekten auf Nahrungssuche, treffen sie auf die Barrieren und werden abgetötet. Zudem gibt es als Ausrüstung fürs Hotelzimmer spezielle Schutzbezüge für Matratzen und Kopfkissen, die den Wanzen den Weg zum Gast erschweren.

Neben dem Einsatz von Insektiziden kann ein Bettwanzenbefall unter Umständen auch mit Hitze bekämpft werden. Ihr Kammerjäger kann Sie hierzu gezielt beraten.

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