Kategorie: Hotel

TopHotel 02/2018

Top Hotel 1+2/2018: Obliegenheiten – Wenn der Vertrag versagt

Entsteht ein Schaden, vertrauen viele Hoteliers auf ihre Police und erleben dabei nicht selten unangenehme Überraschungen: Haben sie gegen eine der so genannten Obliegenheiten verstoßen, kann der Versicherer seine Leistung kürzen.

Das „Kleingedruckte“ gehört zu jedem Vertrag und macht bei genauer Betrachtung durchaus Sinn. Keine Versicherung will mit seinem Gegenüber einen Vertrag abschließen, ohne „Spielregeln“ zu definieren. KFZ-Versicherungen halten nur, wenn das Auto regelmäßig überprüft wird, der Fahrer sich an die Verkehrsregeln hält und überhaupt berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen. Im Hotel ist es nicht anders: Eine Vertragspolice reicht aus, wenn der Gegenstand – in diesem Fall das Gebäude mit Einrichtung – richtig bewertet wurde, regelmäßig überprüft wird und Veränderungen an die Versicherung gemeldet werden.

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Brandschutz Beratung Hotel

Fritz & Fritz All-Risk: Vorteile einer Allgefahrenversicherung – Teil 2

Je weniger eine Versicherung kostet, umso besser ist es. Falsch! Eine Versicherung kann gut sein, ohne viel zu kosten. In jedem Fall muss aber die Versicherungssumme stimmen, um im Schadenfall auch die vollständige Schadensumme zu erhalten.

Dazu ein Beispiel: Ihre Versicherungssumme beträgt 4 Mio. Euro. Im Schadenfall schickt die Versicherung einen Sachverständigen. Der ermittelt einen ursprünglichen Gebäude- und Inventarwert von 6 Mio. Euro. Damit liegt eine Unterversicherung vor und Sie bekommen nur 2/3 des Schadens ersetzt!

Vorteil „Allgefahrenversicherung“

Eine Unterversicherung liegt also vor, wenn der Wert des versicherten Gebäudes oder der kaufmännischen Betriebseinrichtung höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Vorteil bei Fritz & Fritz: Unsere Versicherungspartner verzichten generell bis zu einem bestimmten Betrag auf diese Klausel. Einen vollständigen Unterversicherungsverzicht erhalten Sie, wenn ein Sachwertgutachten für Gebäude und Inventar vorliegt.

Produktlösung: All-Risk Gastro

Hier finden Sie die Allgefahrenversicherung für Gastronomen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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Riesenrad Freiheit Vorsorge

Neues Reiserecht ab Sommer 2018

Zum 01. Juli 2018 tritt das neue Reiserecht in Kraft und bringt einige gesetzliche Änderungen mit sich.

Die wichtigste Neuerung: die „verbundene Reiseleistung“. Eine verbundene Reiseleistung liegt vor, wenn der Hotelier dem Gast zwei oder mehr Leistungen für dieselbe Reise verkauft, zum Beispiel Beherbergung und Vermietung von Sportausrüstung. Dabei muss die einzelne Reiseleistung mehr als 25 Prozent des Gesamtwerts ausmachen. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, bei Zahlungen vor Beendigung der Reise eine eigene Insolvenzabsicherung vorzulegen.

Es muss dem Urlauber ein Formblatt ausgehändigt werden, auf dem klar zu erkennen ist, dass der Urlauber eine verbundene Reiseleistung einkauft und er somit nicht unter dem Schutz des Pauschalreiserechts fällt. Sofern sich der Anbieter einer verbundenen Reiseleistung nicht als dieser ausgibt, haftet er automatisch wie ein Reiseveranstalter – und das verschuldensunabhängig.

 

Kunden können zudem Mängel länger anzeigen als bisher. Aktuell können Urlauber einen Mangel maximal bis einem Monat nach Abschluss der Reise anzeigen, um den Reisepreis oder eine evtl. Kürzung des Reisepreises vom Veranstalter zu verlangen. Ab dem 01.07.2018 gilt einen Frist von max. zwei Jahren nach Abschluss der Reise.

 

Sollten Sie über unseren Fritz & Fritz Hotelhaftpflicht-Rahmenvertrag versichert sein und den Baustein „Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung“ mit eingeschlossen haben, sind Sie für die kommende Gesetzesänderung schon jetzt ausreichend versichert.

Achtung: Insolvenzabsicherung

Wenn Sie Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen vermitteln und die Zahlungen des Gastes vor Beendigung der Reise annehmen, benötigen Sie eine „Kautionsversicherung“ (§ 651k BGB). Diese Kautionsversicherung ist NICHT in einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung enthalten und muss separat beantragt werden.

Zusätzlich müssen Sie dem Gast einen Reisesicherungsschein ausstellen. Ohne diesen dürfen Sie Zahlungen erst bei Abreise des Gastes fordern und annehmen. Ein Angebot für die Kautionsversicherung können Sie über uns anfordern.

 

Der Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. hat für das neue Reiserecht eine hilfreiche Informationsbroschüre zusammengestellt.

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Logo Best Product

Fritz & Fritz All-Risk gehört zu „Best Products“

Die Allgefahren-Versicherung All-Risk von Fritz & Fritz wurde vom renommierten Hotelmagazin TopHotel als „Best Products 2017“ aufgenommen.

“Die Hotellerie ist in Bewegung. Neue Brands internationaler Gesellschaften drängen in den Markt, innovative Konzepte und Produkte verändern das Bild der Branche nachhaltig. Auch der Zuliefermarkt ist einer Dynamik unterworfen, mit der die Hotellerie als Kunde konfrontiert ist. Beruhigend, dass es in diesen schnelllebigen Zeiten Partner gibt, die einem das gute Gefühl der Sicherheit vermitteln… Es sind Partner der Hotellerie, die sich durch ihr zum Teil langjähriges Engagement eine hohe Marktbedeutung erarbeitet haben.” Thomas Karsch, Chefredakteur und Geschäftsführer bei TopHotel.

Hochwasser Versicherungsschutz

Starkregen: Gebäudeversicherung versagt

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählte allein im Mai und Juni 2016 elf schwere Unwetterfälle in Deutschland – teils mit verheerenden Folgen. Starken Hitzewellen folgen immer wieder heftige Gewitter. Deshalb raten Experten Eigentümern daher zu einer Versicherung mit Elementarschadenschutz.


Doch nur wenige entscheiden sich dafür. Der Elementarschadenzusatz der Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer  vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, aber auch durch Schneedruck, Erdrutsche und Erdsenkungen. Reparaturen werden genauso übernommen wie ein kompletter Abriss des Gebäudes und der Neubau.

Offenbar schätzen aber viele Eigentümer in Deutschland die Gefahr als gering ein. Nach Experten sind nur 37 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert. Eine Umfrage des GDV im vergangenen Jahr habe
zudem gezeigt, dass viele Besitzer die Gefahr durch Hochwasser unterschätzten und als Absicherung auf ihre
Wohngebäudeversicherung setzen. Die Gebäudeversicherung selbst biete zwar auch Schutz vor existenziellen
Risiken wie Leitungswasser, Feuer und Sturm.

Elementarschäden sind in vielen Fällen zusätzlich abzsichern. Wie teuer die Versicherung ist, hängt von der Region
ab, in der das Gebäude steht. Bei Hochwasser unterscheiden
die Versicherer die Gefahrenlage in vier Risikozonen, eingeteilt in das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (Zürs Geo). In der niedrigsten Zone 1 kommt ein Hochwasser statistisch alle 200 Jahre vor, in
der höchsten einmal in zehn Jahren. Die Erfahrung der Versicherer zeige, dass der Schutz auch in Gegenden wichtig
sein könne, die nicht zu einer typischen Gefahrenregion zählten. Neben der Lage des Hauses werden auch Vorschäden in die Kalkulation des Jahresbeitrages einbezogen.

Quelle: VEMA

Produktlösung: All-Risk Hotel

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