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IT-Sicherheit: 1270 Prozent mehr Schadsoftware!

2016 ist die Zahl von Computerattacken explosionsartig um 1.270 Prozent angestiegen. Das zeigt der „Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland“, den das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) jährlich herausgibt.

Der Bericht beschreibt und analysiert die aktuelle IT-Sicherheitslage, die Ursachen von Cyber-Angriffen sowie die verwendeten Angriffsmittel und -methoden. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung biete Cyber-Angreifern weitreichende Möglichkeiten, Informationen auszuspähen, Geschäfts- und Verwaltungsprozesse zu sabotieren oder sich auf Kosten Dritter zu bereichern.

Angreifer verfügen über leistungsfähige und flexibel einsetzbare Angriffsmittel: So werden täglich rund 380.000 neue Schadprogrammvarianten entdeckt. Die Anzahl von Spam-Nachrichten mit Schadsoftware im Anhang ist explosionsartig um 1.270 Prozent angestiegen. Gleichzeitig verlieren bisherige klassische Abwehrmaßnahmen weiter an Wirksamkeit. Im Fokus der Angriffe stehen Unternehmen, Verwaltung, Forschungseinrichtungen und Bürger.

Cyber-Sicherheit ist die wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Digitalisierung in Deutschland“, sagt Arne Schönbohm, Präsident des BSI.

Quelle: BSI

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Verdacht einer Straftat: Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Zahlen sprechen für sich: 4,5 Millionen Ermittlungsverfahren haben die Staatsanwaltschaften 2013 abgeschlossen und die Gerichte sprachen 755.935 Verurteilungen in Strafverfahren aus. Auch Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter sind da einer Vielzahl von strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Oft genügt der bloße Verdacht einer Straftat, damit die Staatsanwaltschaft ermittelnd tätig wird.

Sie können sich das für Ihr Unternehmen nicht vorstellen? Hier einige Beispiele aus dem Praxisalltag: Ein Mitarbeiter  stürzt in Ihrem Betrieb schwer und zieht sich dabei schwere Verletzungen zu. Die zuständige Berufsgenossenschaft leitet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Inhaber des Betriebs ein, weil Ihnen ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein.

Der Geschäftsführer einer GmbH verkauft ein Grundstück der Gesellschaft unter dem eigentlichen Wert an eine  befreundete Firma, mit der man seit Jahren Geschäftsbeziehungen unterhält. Gegen ihn wird wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Kapitalertragsteuer ermittelt.

Körperverletzung, Untreue, Lohnwucher, Steuerhinterziehung, Umweltverschmutzung, Gläubigerbegünstigung, Betrug,… an möglichen Straftaten, die einem vorgeworfen werden können, mangelt es wahrlich nicht. Verstoßen Ihre Mitarbeiter auch ohne Ihren Auftrag gegen Gesetze, stehen Sie als Führungskraft meist mit in der Verantwortung.

Was sind die Folgen? Negative Presse, psychischer Druck sowie gegebenenfalls Umsatzausfall durch eine Betriebsstilllegung. Zudem entstehen hohe Kosten für eine professionelle Strafverteidigung. Zumal die Verteidigung durch einen spezialisierten Strafverteidiger in diesen oft komplexen Fällen unerlässlich ist. Sichern Sie sich und Ihre Mitarbeiter gegen dieses finanzielle Risiko ab.

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