Kategorie: Hotel

Unterschrift Versicherungsvertrag

Absicherung Ihres Unternehmens

Ihr Recht zur Selbstbestimmung

Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit – jeden kann es treffen. Sie können in eine Situation geraten, wichtige Entscheidungen für das Unternehmen nicht mehr selbst beantworten zu können.

Deshalb: Sichern Sie sich ab. Es empfiehlt sich frühzeitig darüber nachzudenken, wem man die Entscheidungsvollmacht erteilt, wenn etwas passiert. Rechtsverbindlich kann man seine Wünsche in entsprechenden Verfügungen dokumentieren.

Die Vorsorgevollmacht dient zur Absicherung bei Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls. Der Bevollmächtigte kann handeln, wenn Sie es nicht können und es bedarf dazu keine gesonderte Genehmigung, etwa durch ein Gericht (Achtung: liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird automatisch ein Betreuer des Amtsgerichtes bestimmt). Typische Handlungsfelder sind Bankgeschäfte, Wohnangelegenheiten und Versicherungsentscheidungen.

Mit einer Patientenverfügung drücken Sie Ihre Wünsche aus, wenn Sie beispielsweise schwer erkrankt sind und bestimmte Eingriffe oder lebenserhaltende Maßnahmen notwendig werden.

Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn Sie einen bestimmten Betreuer wünschen, falls es zu einem geistigen Kräfteverfall kommt. Sie können bestimmte Personen auch explizit ausschließen. Auch Wünsche für die Pflege können eingeschlossen werden.

 

Unsere Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt und lassen Sie die Verfügungen und Vollmacht notariell beglaubigen!

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Hochwasser Versicherung Hotel

Naturgewalten: Elementarschutz unverzichtbar

Viele Menschen unterschätzen Naturgefahren, die bedingt durch den Klimawandel vermehrt auftreten werden. Immer wieder führen dabei dieselben Irrtümer zum Gefühl trügerischer Sicherheit – und einem fehlenden Versicherungsschutz.

Irrtum: Für mein Haus ist kein Versicherungsschutz möglich.

Eine weit verbreitete Meinung, die so gut wie immer falsch ist: Manche Häuser ließen sich nicht oder nur sehr schwer gegen Überschwemmung durch Regen versichern. Fast drei Viertel der Deutschen vertreten laut einer Forsa-Umfrage diese Ansicht. Fakt ist: Es gibt kaum Häuser, bei denen Versicherungsschutz unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. 99 Prozent der Gebäude in Deutschland können gegen Naturgefahren versichert werden. Selbst Häuser, die in der Vergangenheit keinen Versicherungsschutz bekamen, können heute durch eine verbesserte Risikoanalyse, mehr Hochwasserschutz oder auch bauliche Präventionsmaßnahmen versichert werden.

Irrtum: Mein Haus ist nicht gefährdet, ich wohne weit weg vom Wasser.

Viele Menschen gehen davon aus, dass nur Hausbesitzer mit Blick auf Flüsse von einer Überschwemmung betroffen sein können. Auch Wetter- Phänomene wie massiver Regen oder Hochwasser nehmen in Deutschland zu. Fakt ist: Bei der Flut 2013 entstanden 85 Prozent der versicherten Schäden abseits der großen Flüsse.

Irrtum: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden ist teuer.

Das hängt natürlich von der persönlichen Einschätzung des Kunden, seinen Präferenzen und seiner Risikosituation ab. Fakt ist: Häufig kostet einen Elementarschadenversicherung deutlich weniger als eine durchschnittliche Vollkasko-Versicherung für das Auto. Dabei stellt der Verlust des Eigenheims für viele Bürger das existenzbedrohende Risiko
schlechthin dar.

Irrtum: Elementarschaden-Versicherung gibt es nur mit hoher Selbstbeteiligung.

Selbstbeteiligungen sind wie bei vielen Arten von Versicherungen auch bei der Elementarschaden-versicherung möglich und manchmal sogar zwingend. Doch was ist hoch? Auch hier gilt es, die Höhe von Selbstbeteiligungenin der richtigen Relation betrachten. Wenn Prämien bezahlbar bleiben sollen und es darum geht, die Existenz abzusichern, kann es geboten sein, den Selbstbehalt einer Police auch an diesen Prämissen auszurichten.

Irrtum: Ich bin gegen Naturgefahren versichert, weil ich schon eine Wohngebäudeversicherung habe.

Eine Wohngebäudeversicherungdeckt viele Gefahren ab, darunter fallen etwa Brände, Blitzeinschläge, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden. Nicht alle Wohngebäudeversicherungen decken aber Schäden durch Starkregen oder Hochwasser. Dafür leistet die Wohngebäudeversicherung nur dann, wenn darin auch die Elementarschadenversicherung vereinbart wurde. Tipp: Bei bestehenden Verträgen sollten Hausbesitzer ihre Verträge auf den Elementarschutz hin prüfen und sich im Zweifelsfall an ihren Versicherer wenden.

Quelle: Pforzheimer Kurier

Schadenmanagement

Unsere Experten sind Ihre Anwälte im Schadenfall!
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Flüchtlinge Hilfe

Terrorismus: Wie sind Sachwerte und Mitarbeiter geschützt?

Terrorismus war das beherrschende Thema der Medien in den vergangenen Monaten. Spätestens seit der Terror auch in Europa angekommen ist, fragen sich natürlich auch Gewerbetreibende, wie sie sich gegen diese Gefahr absichern können: Was ist mit meinen Sachwerten (Gebäude, Inhalt, Auto)? Was ist mit meinen Mitarbeitern?

Wenn Sie an einer Absicherung gegen Terrorakte interessiert sind, kommen Sie bitte auf uns zu. Gerne überprüfen wir den vorhandenen Schutz und stellen Ihnen ggf. Alternativen mit deren Vor- und Nachteilen vor.

Vor Terrorakten geschützt?

Kraftfahrzeuge – die Teilkaskoversicherung sieht keinen Ausschluss für Terrorakte vor und bietet Schutz vor Explosionen.

Mitarbeiter im Inland – Unfall-, Lebens- und Krankenversicherungen werden bei Terroranschlägen leisten. Häufig vorhandene Ausschlüsse für kriegerische Handlungen gelten dabei nicht für Terrorakte.

Gebäude, Inventar, Technik, Betriebsunterbrechung – Häufig besteht ein genereller Terrorausschluss. Das Risiko kann aber (teils ohne Aufschlag) wieder mitversichert werden. Zu beachten sind jedoch Höchstgrenzen der Entschädigung.

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Internetsicherheit Cyberpolice

Hackerangriffe bedrohen Hoteliers

Kürzlich titelte der IT-Datendienst Heise: „Kassensysteme der Hilton-Kette in den USA gehackt“. Angreifer hatten offenbar standortübergreifend Kassensysteme des Hilton-Hotelkonzerns infiltriert und Zahlungen bei Hotelrestaurants, Geschenke-Shops und anderen Verkaufsstellen manipuliert. (Quelle: www.heise.de)

In einer schriftlichen Stellungnahme habe anschließend Hilton verkündet, dass ihnen der Schutz von Kreditkartendaten der Kunden sehr am Herzen liege. Man treibe großen Aufwand und beschäftige namhafte Experten, um Datensicherheit zu gewährleisten. Leider sehe sich jedes Unternehmen mit der allgegenwärtigen Gefahr von Kreditkartenbetrug konfrontiert. Hilton nehme die Meldungen sehr ernst und untersuche die Angelegenheit.

Die Meldung sollte jeden Hotelbesitzer aufschrecken: Was bei Hilton passiert, kann jedes Unternehmen betreffen. Deshalb rät Fritz & Fritz dringend zur Absicherung der Cyberrisiken. Wichtige Bausteine unseres wirkungsvollen Versicherungsschutzes sind:

Eigenschadenversicherung („Cyber-Versicherung“): Versicherungsschutz der Cyber-Police umfasst Ansprüche Dritter und deren Abwehr bei Verletzung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und des Persönlichkeitsrechts. Er beinhaltet ferner Eigenschäden infolge von Datenwiederherstellung und Ertragsausfall sowie Kosten für Forensik, für die Sicherung der Reputation und der Krisenkommunikation.

Cyber-Haftpflicht: Dieser Baustein deckt Schäden durch eigenes Verschulden. Dazu gehören sowohl eine Verletzung von Datenschutzrechten, als auch die Kosten des Krisenmanagements.

Rechtsschutz: Schützt passiv, wenn dem Unternehmen etwa Abmahnungen ins Haus flattern oder bei der aktiven Durchsetzung eigener Forderungen.

Produktlösung: Cyber-Schutz

Hier erfahren Sie mehr zum Fritz & Fritz Cyber-Schutz.
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Vertragsmanagement Hotelversicherung

Kunden von Fritz & Fritz profitieren

Verbesserungen bei ALL-Risk und Betriebshaftpflichtversicherung

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir auch dieses Jahr wieder Verbesserungen unserer ‑ mit dem Star-Award ausgezeichneten ‑ Allgefahren-Versicherung durchsetzen konnten! Als Kunde von Fritz & Fritz nehmen Sie automatisch an den Verbesserungen teil!

  1. Neu bis zur Versicherungssumme: Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung eines Schadenfalls.
  2. Maximale Kürzung der Entschädigung von 20 Prozent bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, vereinbarten Sicherheitsvorschriften oder Anzeigepflichtverletzungen.
  3. Prüfzeitraum für elektrische Anlagen: Wegfall der VdS-Prüfung, Kontrolle nur noch alle fünf Jahre durch Elektrofachbetrieb.

Diese umfangreichen Leistungsverbesserungen haben wir bei unserem Versicherungspartner, der Nürnberger Allgemeinen Versicherung durchsetzen können. Als Kunde von Fritz & Fritz profitieren Sie automatisch an den Verbesserungen und müssen sich um nichts kümmern!

 

Auch Kunden mit Betriebshaftpflichtvertrag profitieren

Kunden, die ihre Betriebshaftpflicht bei Fritz & Fritz abgeschlossen haben, profitieren ebenfalls:

  1. Mietsachschäden an fremden beweglichen Sachen: Schäden an Sachen, die den versicherten Personen (Beispiel: Kommissionsware) ohne zeitliche Begrenzung überlassen werden, sind versichert. Erhöhung der Versicherungssumme von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Schadenereignis.
  2. Abwasserschäden: Streichung des Selbstbehaltes.
  3. Umwelthaftpflicht, sowie Umweltschadenversicherung: Erhöhung der Versicherungssumme von 3 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro pauschal für Personen-,Sach- und Vermögensschäden, sowie einheitlicher Selbstbehalt von 500 Euro.
  4. Streichung des Selbstbehaltes in der AGG-Versicherung
  5. Erhöhung der Deckungssumme von 5 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Privathaftpflichtversicherung

Sie sehen: Es lohnt sich, Kunde bei Fritz & Fritz zu sein.

Produktlösung: All-Risk Gastro

Hier finden Sie die Allgefahrenversicherung für Gastronomen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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