Kategorie: Hotel

Hochwasser Versicherung Hotel

Zum Hochwasser kommt der Starkregen

Extremwettersituationen und langanhaltende Regenfälle sorgen immer wieder dafür, dass Flüsse und Bäche über die Ufer treten und zu schweren Überschwemmungen führen.
Um Risiken besser einschätzen zu können, haben die deutschen Versicherer mit „ZÜRS Geo“ ein Zonierungssystem für Überschwemmung und Rückstau entwickelt.

 

Das System hilft bei der Beantwortung der Frage, welches Gebäude in welchem Ausmaß hochwassergefährdet ist. Mehr als 22 Millionen Adressen wurden eingespeist und in vier Gefährdungsklassen eingeteilt.

 

Starkregengefährdung besser einschätzen

Risiken gehen aber nicht nur von stehenden und fließenden Gewässern aus. Schäden durch Starkregen haben so stark zugenommen, dass auch drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) eingeführt und in ZÜRSGeo integriert wurden. Abhängig von seiner Lage wird jedes Gebäude einer von drei Gefährdungsklassen zugeordnet: Je tiefer ein Gebäude liegt, umso mehr Wasser kann eindringen und den Schaden vergrößern. In der SGK 1 (geringere Gefährdung) sind alle Gebäude, die auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs liegen. In der SGK 2 (mittlere Gefährdung) finden sich die Gebäude, die in der Ebene oder im unteren/mittleren Bereich eines Hangs, aber nicht in der Nähe eines Bachs liegen. In der höchsten Klasse werden alle Gebäude zusammengefasst, die im Tal oder in der Nähe eines Bachs liegen.

 

Deutschlandweit liegen knapp 12 Prozent aller Adressen in der SGK 3, etwa 66 Prozent in der SGK 2 und annähernd 23 Prozent in der SGK 1. Bei Fritz & Fritz können Sie eine individuelle Risikokalkulation in Auftrag geben, wenn Sie Ihren Betrieb vor Elementarschäden schützen wollen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Wetter Versicherung

Sturmschäden: Wer zahlt was?

Das letzte Hochwasser ist kaum abgeflossen, da startet schon die Zeit der Frühjahrsstürme: 2022 sorgten drei Sturmtiefs in Deutschland für enorme Schäden. Mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 150 Stundenkilometern fegten die Orkantiefs „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ über das Land und zerstörten Häuser, Inventar und Autos. Wie gehen Betroffene vor, um den Schaden vom Versicherer ersetzt zu bekommen?

Unwetterschäden am Haus

Wenn Ihr Haus oder ein Nebengebäude durch schweren Sturm (ab Windstärke 8, ab 62 km/h) in Mitleidenschaft gezogen wurde, kommt die Gebäudeversicherung für die Schäden auf. Versichert sind direkte Schäden, wie abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben. Aber auch indirekte Schäden sind abgedeckt, wenn etwa ein umgestürzter Baum die Fassade oder das Dach beschädigt. Wenn ein Blitzschlag das Haus beschädigt oder faustgroßer Hagel Fenster zertrümmert, kann das ebenfalls ein Fall für die Gebäudeversicherung sein. Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss können bei entsprechender Klausel im Vertrag mitversichert sein.
Sonderfall: Eine Haftung für Sie als Gebäudeeigentümer besteht nicht, wenn bei einem Sturm Teile Ihres intakten Daches auf das Auto eines Gastes fallen! Der Geschädigte erleidet ohne Ihr Verschulden einen Schaden und muss diesen bei seiner eigenen Versicherung einreichen (siehe auch „Unwetterschäden am Auto“ weiter unten). Ähnlich sieht es auch bei umgestürzten Bäumen aus. Wenn der Baum Ihres Nachbarn zu Ihnen aufs Grundstück fällt, ist nicht die Haftpflichtversicherung des Nachbarn zuständig, sondern Ihre eigene Gebäudeversicherung. Der Eigentümer des Baumes haftet nicht, da ihn aufgrund der hohen Windstärke kein Verschulden trifft. Wichtig: Aufräumkosten für Bäume und Grundstückbestandteile – etwa der Zaun – müssen im eigenen Vertrag ausreichend versichert sein.

 

Unwetterschäden beim Hausrat

Für alle Einrichtungsgegenstände, die innerhalb des Hauses durch den Sturm beschädigt wurden, ist die Hausratversicherung zuständig. Voraussetzung ist, dass der Schaden unmittelbar während des Sturms eintritt. Hat der Sturm eine Öffnung im Dach geschaffen, durch die es Tage später erst hereinregnet, so zählt das nicht mehr als Folgeschaden des Sturms.

Interessant: Normalerweise gilt die Sturmdeckung für Hausratgegenstände nur, wenn sich diese innerhalb der Wohnung befinden. Neuere Deckungskonzepte erweitern den Versicherungsort jedoch auch auf direkt ans Gebäude angrenzende Terrassen, Balkone oder Loggien. Wird also bei Sturm der auf der Terrasse stehende Grill oder das dort platzierte Trampolin der Kinder beschädigt, kann ebenfalls Versicherungsschutz bestehen.

 

Unwetterschäden am Auto

In der Kfz-Versicherung gilt: Die Teilkaskoversicherung übernimmt die schweren Sturmschäden und Schäden, die durch Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet – und das sogar ohne Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden. Dieser kann dann entscheiden, ob er eine Besichtigung zur Feststellung der Schadenhöhe durchführen lässt.

Quelle: GDV

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Pferde Tempo Service Beratung

Leistungsfähiger Hotelversicherer: Die Bilanz 2023

Ein ereignisreiches Jahr liegt hinter Fritz & Fritz! 2023 haben wir große Herausforderungen gemeistert und uns wirkungsvoll für Hoteliers und Gastronomen ins Zeug gelegt. Hier unsere Leistungsbilanz:

  • Im vergangenen Jahr haben wir 18.992 Verträge aktiv betreut
  • 402 Kundenbetriebe wurden von uns besucht und die Verträge vor Ort besprochen und überprüft
  • Anzahl der von uns aufgenommenen und regulierten Schäden: 1.827
  • Top-5 der Schadenbilanz waren: Betriebshaftpflichtschäden, Leitungswasserschäden, Rechtsschutzfälle, Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Teilkaskoschäden
  • Schäden, bei denen nur nur die Allgefahrenversicherung All-Risk helfen konnte: 61
  • Hotels, die in 2023 auf die All-Risk-Versicherung umgestiegen sind: 44

 

Wir sind stolz auf unsere Kunden und das, was wir für sie erreicht haben. Dafür arbeiten wir täglich mit Ausdauer, Leidenschaft und Kreativität.

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Blitz Versicherung Hotel

Gebäudeschutz: Sind Blitzableiter Pflicht?

Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Hunderttausend Blitzeinschläge registriert. Das einer dieser Blitze genau in Ihrem Haus einschlägt, ist eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Aus diesem Grund wird eine fachgerechte Installation mit einer regelmäßigen Prüfung der Blitzschutzanlagen und entsprechender Wartung von Blitzschutzanlagen empfohlen. Doch wer ist dazu verpflichtet und welche Versicherung zahlt bei Blitzeinschlag?

Standort und Höhe Ihres Gebäudes haben einen großen Einfluss darauf, ob ein Blitz einschlägt oder nicht. Ein Blitzschlag kann zu Schäden an der Bausubstanz, zu Bränden und zu Überspannung an elektronischen Geräten führen. Auch können Wasser- und Stromleitungen platzen, wenn der Strom des Blitzes hindurchfährt.

Eine Blitzschutzanlage soll Schäden durch einen Blitzschlag minimieren oder im Idealfall abwenden. Man unterscheidet zwischen äußerem und innerem Blitzschutz. Der umgangssprachliche „Blitzableiter“ zählt zu den äußeren Schutzeinrichtungen und besteht aus einer Fangeinrichtung, einer Ableitungsanlage und einer Erdungsanlage. Eine innere Anlage ist ein Überspannungsschutz, der Schäden an elektrischen Einrichtungen und gefährliche Funkenbildung verhindern soll. Seit 2018 ist für alle privaten Neubauten und kleinere Gewerbebauten ein Überspannungsschutz vorgeschrieben.

Keine generelle Pflicht

Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern sind nicht grundsätzlich verpflichtet, einen Blitzableiter zu montieren. Gesetzlich vorgeschrieben sind Blitzableiter nur für bestimmte Gebäude nach einer bauwerksbezogenen Risikoabschätzung. So müssen öffentliche Gebäude mit einer Höhe von über 20 Metern und Hochhäuser bei entsprechender Bewertung mit einem Blitzableiter versehen sein. Auch bei besonders hoch und exponiert gelegenen Häusern müssen Eigentümer meist mit Blitzschutz ausrüsten. Ältere Häuser, insbesondere mit Stroh- oder Holzdach, müssen ebenso wie denkmalgeschützte Anlagen einen Blitzableiter haben. Hotels mit mehr als 60 Betten gehören wie viele öffentliche Gebäude (Krankenhäuser, Schulen oder Theater) zur Blitzschutzklasse III und müssen gesichert werden. Konkrete Regelungen ergeben sich unter anderem aus den Landesbauordnungen, aber auch beispielsweise den Verkaufsstätten- oder Versammlungsstättenverordnungen der Länder.

Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen

Wie die Installation muss auch die Prüfung von Blitzschutzanlagen von Fachkräften durchgeführt werden, die nach DIN-Normen ausgebildet sind. Je nach Blitzschutzklasse sind unterschiedliche Intervalle für die Prüfung und Reparatur von Blitzschutzanlagen vorgesehen. An öffentlichen Gebäuden sollte demnach die Wartung der Blitzschutzanlagen alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei privaten Gebäuden wird die Prüfung der Blitzschutzanlagen mit entsprechender Reparatur der Blitzschutzanlagen alle vier bis fünf Jahre empfohlen.

Welche Versicherung ist zuständig?

Schlägt ein Blitz in ein Haus ein, kann es zu einem Brand des Dachstuhls kommen. Aber auch ohne Feuer hinterlässt ein solches Ereignis deutliche Spuren. Für diese Schäden ist die Gebäudeversicherung zuständig. Diese tritt für die Schadenbeseitigung am Dach, den Mauern und zum Gebäude gehörenden Anlagen ein. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen: Manche Versicherungen schreiben einen Blitzableiter am Haus vor. Für Schäden am Inventar, den Möbeln oder für Überspannungsschäden an elektronischen Geräten zahlt je nach Vertragsbedingungen die Hausratversicherung.

Quelle: Ergo Versicherung

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