Kategorie: Hotel

Sinnvolle Versicherungen als Ergänzung

Wie bei den Risiken beschrieben, muss häufiger als gedacht die Rechtsschutzversicherung dem Gastronomen oder Hotelier beistehen und übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten.

Für Gastronomie- und Hotelbetriebe steigt das Risiko, Opfer von Cyberkriminalität zu werden. Ein Virus im Buchungssystem, der Diebstahl von Gästedaten, Erpressung mit der Drohung der Stilllegung des gesamten Betriebes, Störungen im Zahlungssystem – die Gefahren sind vielfältig. Eine Cyberversicherung hilft nicht nur beim Eintritt eines Schadens, sondern sorgt schon durch Präventionsprogramme dafür, dass nicht jeder Angriff aus dem Netz zu einem Schaden führt.

Dass die handelnden Personen den Schlüssel zum Unternehmenserfolg darstellen, ist jedem Inhaber und Geschäftsführer bewusst. Deshalb sollte nicht nur die Leistungsfähigkeit der Führungskräfte gesichert, sondern auch etwas für die Belegschaft getan werden. Die Optionen sind in Form von Altersvorsorge, Krankenversicherung und Absicherung der Arbeitskraft vielfältig.

Produktlösung: Cyber-Schutz

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Produktlösung: Hotel-Rechtsschutz

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Spartipps, ohne den elementaren Schutz zu gefährden

Bevor Sie Ihre bestehende Versicherung kündigen, sollten Sie die Konditionen gewissenhaft mit dem neuen Angebot abgleichen. Günstige Preise gehen meist mit einem geringeren Schutz Hand in Hand. Besitzen Sie Sonderkonditionen bei wichtigen Bedingungen wie der groben Fahrlässigkeit, beim Unterversicherungsverzicht oder bei der Prüfklausel zu den elektrischen Anlagen, verlieren Sie diese recht sicher bei einem Wechsel. Um die Kosten etwas abzufedern, bietet es sich manchmal an, die Selbstbeteiligung pro Schaden etwas anzuheben.

Besitzen Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung, können Sie prüfen, wie lang die Haftzeit vereinbart wurde. Hotels ohne exklusive Einrichtung oder Denkmalschutz reichen meist 24 Monate, um den Geschäftsbetrieb wiederaufzunehmen.

Welchen Zahlungsturnus haben Sie bei der Versicherung vereinbart? Sollten Sie monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich die Prämien zahlen, können sie überlegen, auf eine jährliche Zahlung umzustellen. Das spart zusätzlich Prämienkosten!

All diese Tipps werden jedoch nicht ausreichen, um Ihre Kosten auf dem gewohnten Niveau zu halten. Teure Zeiten also!

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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Hotelversicherung: All-Risk definiert den Standard

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre aktuelle Versicherung zu Ihrem Betrieb passt, lohnt sich ein schneller Vergleich mit der ausgezeichneten Allgefahrenversicherung All-Risk.

Das bietet die Fritz & Fritz Allgefahrenversicherung:

  • Unterversicherung: Wenn Ihre Versicherungssumme mittels Gebäude- oder Inventarwertgutachten von Fritz & Fritz ermittelt wurde, zahlt der Versicherer bis zur Versicherungssumme ohne Beanstandung. Wurde kein Wertgutachten gemacht und besteht eine Unterversicherung, dann zahlt der Versicherer bis zu einem Schaden von 2.500.000 Euro trotzdem voll.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Auch bei Schäden, die von Ihnen grob fahrlässig herbeigeführt werden, zahlt der Versicherer zu 100 Prozent ohne Kürzung.
  • Sicherheitsvorschriften: Die Verletzung von Anzeigepflichten oder Sicherheitsvorschriften führt nicht zu einer Kürzung der Entschädigungsleistung bei Schäden bis 500.000 Euro. Der übersteigende Teil kann mit max. 20% gekürzt werden. Wichtig: abweichende individuelle Vereinbarungen sind möglich!
  • Update-Garantie: Leistungsverbesserungen, die wir zukünftig für Sie erreichen, gelten auch für bestehende Verträge.
  • Höherhaftung: Die All-Risk bietet Versicherungsschutz oberhalb der Versicherungssumme. Der Versicherer haftet bis zu 15 Prozent über die vereinbarten Versicherungssummen hinaus.
  • Neuwertversicherung: Sind Objekte der kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtung für die Zwecke des Versicherungsnehmers noch zu gebrauchen (laufende Wartung und Benutzung), werden sie unabhängig von ihrem Zeitwert zum Neuwert entschädigt. Der Versicherer leistet Entschädigung auf Neuwertbasis selbst dann, wenn vom Schaden betroffene Sachen nicht wiederbeschafft werden.
  • Besserstellungsklausel: Der Versicherer leistet Ersatz auch für Schäden, die nach dem neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag nicht ersatzpflichtig sind, wenn Sie nachweisen können, dass hierfür Versicherungsschutz im Rahmen der Vorversicherung bestanden hätte. Dies gilt nur nicht, wenn Grundgefahren nicht weiter versichert wurden oder Versicherungssummen reduziert wurden.
  • „Sleep-Easy“: Ihr Altvertrag läuft noch, Sie wollen aber ab sofort mit dem Fritz & Fritz Versicherungsschutz abgesichert sein? Unsere Konditionsdifferenzversicherung ergänzt Ihre noch laufende Vorversicherung (zeitlich begrenzt auf fünf Jahre).

Produktlösung: All-Risk Gastro

Hier finden Sie die Allgefahrenversicherung für Gastronomen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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All-Risk: Sichtbare Verbesserungen ab 2023

Im Zuge der Überarbeitung der Allgefahrenversicherung konnten für alle Bestands- und Neukunden wesentliche Verbesserungen im Versicherungsvertrag erzielt werden.

Dazu gehören:

  • Bei der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Obliegenheiten oder bei den gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften kann bei einem Schaden über 500.000 € der übersteigende Teil mit maximal 20% gekürzt werden. Vorher waren 40 % Kürzung vereinbart. Abweichende individuelle Vereinbarungen sind möglich.
  • Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit wurde umgedreht. Jetzt liegt sie beim Versicherer, vorher war sie noch beim Versicherungsnehmer.
  • Die Kosten infolge eines Fehlalarms der Brandmeldetechnik sind bis 2.5 Mio. € versichert. Vorher gab es dafür keinen Schutz.
  • Bei Schäden durch Insekten (auch Bettwanzen) sind beschädigte Sachen, als auch Folgeschäden mitversichert.
  • Für Neubauten konnte eine Feuerrohbauversicherung bis 2.5 Mio. € vereinbart werden, was vorher nicht versichert war
  • Mietverluste sind bis 2.5 Mio. € versichert, statt wie bisher mit nur 500.000 €.
  • Aufwendungen für das Entfernen umgestürzter Bäume werden bis 2.5 Mio. € übernommen. Der Wert hatte vorher bei 10.000 € gelegen
  • Mehrkosten für umweltfreundliche Maßnahmen sind bis 50.000 € abgedeckt.
  • Schäden durch Kampfmittel gelten ab sofort ebenfalls als mitversichert.
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Hotelversicherung: Maklerservice entscheidend für sichere Verträge

KFZ, Reise, Hausrat: Immer mehr Versicherungen können einfach online abgeschlossen werden. Selbst Gewerberisiken lassen sich heute über das Internet abschließen. Doch passt das für jedes Risiko und für jeden Betrieb? Helfen normierte Fragebögen, um alle Gefahren zu erfassen und wirkungsvoll abzusichern?

Wenn ein Gutachter erst ins Haus kommt, wenn ein größerer Schaden entstanden ist, ist es meist zu spät: Dann hält häufig der Vertrag nicht, was sich der Versicherte von ihm erwartet. Meist liegt das Problem nicht beim Versicherer. Vielmehr wurden Deckungssummen falsch kalkuliert, Lücken im Vertrag nicht erkannt oder einfach das falsche Produkt gewählt. 

 

Komplexe Risiken

Bei komplexen Risiken, wie sie im Hotel- und Gastronomiebetrieb vorkommen, sollten Sie sich von einem Experten beraten lassen: Ein neutraler Gutachterservice unterstützt bei der richtigen Beurteilung und bei der Auswahl einer wirkungsvollen Absicherung. Meist macht eine gemeinsame Vor-Ort-Besichtigung Sinn – auch weil Betriebsblindheit mögliche Gefahrenstellen ausblendet.  Leistungen wie ein Gebäude- und Inventarwertermittlung oder eine Feuer-Besichtigung inklusive Brandschutz oder eine Zürs-Auswertung (Hochwasser) helfen später, das richtige Versicherungspaket zu schnüren oder eine Ausschreibung vorzubereiten.

Versicherungsmakler wie Fritz & Fritz stellen die gewonnenen Erkenntnisse dem bestehenden Schutz gegenüber und bewerten die bestehenden Risiken für den Betrieb. Anschließend besteht die Möglichkeit, beim bestehenden Partner nachzuverhandeln und ein neues Versicherungskonzept zu erstellen. 

 

Jahresgespräche sind unverzichtbar 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Sie arbeiten schon seit Jahren mit „Ihrem“ Versicherungsvertreter zusammen? Es besteht ein freundschaftliches Vertrauensverhältnis? Auf menschlicher Ebene ist eine solche Partnerschaft toll und bringt ein gutes Sicherheitsgefühl. Wenn jedoch die Verträge seit Jahren unverändert laufen, nie etwas angepasst oder per Gutachten dokumentiert wurde, droht im Schadenfall der Bruch. Denn stimmen die vereinbarten Konditionen nicht mehr mit der Situation im Betrieb überein, kann der Vertreter trotz aller Freundschaft auch nicht mehr helfen. Dann gelten nur noch die „harten“ Vertragsbedingungen. Im Großschaden wird eine solche Situation schmerzhaft.

Deshalb: Bestehen Sie auf eine regelmäßige Durchsprache Ihrer Versicherungen! Eine Risikobewertung kann nur anhand der im Augenblick vorhandenen Gefahren erfolgen. Nicht wenige Themen, die vor Jahren noch nicht existierten, sind heute brandaktuell und gefährlich: Wetterkapriolen und Cyberrisiken seien hier genannt!

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk

Sachwertgutachten

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