Vorhandene Schuko-Steckdosen stellen den einfachsten Weg dar, ein Fahrzeug mit Elektroantrieb zu laden. Während Haushaltsgeräte mit hohen Anschlussleistungen, wie etwa Waschmaschine und Trockner, nur für wenige Minuten die volle Leistung benötigen, haben Elektrofahrzeugen an Schuko-Steckdosen über lange Zeiträume einen hohen Leistungsbedarf. Das kann den Steckdosenstromkreis an seine Belastungsgrenze oder darüber hinaus bringen.
Bei zahlreichen Altinstallationen erhöht sich dadurch die Gefahr einer Überlastung des Stromkreises. Außerdem
ist seit Längerem bekannt, dass eine Schuko-Steckdose nur für einen begrenzten Zeitraum mit ihrem Bemessungsstrom von 16 A belastet werden kann. Was kann gegen eine solche Überlastung des Steckdosenstromkreises getan werden? Die Veröffentlichung VdS 3471 verweist darauf, dass die vorhandene E-Installation von einer Elektrofachkraft auf ihre Tauglichkeit für solche Ladevorgänge überprüft werden sollte.
Diese Überprüfung ist gerade für Steckdosenstromkreise im häuslichen Bereich, die zum Laden vorgesehen sind, ratsam.
Neue Ladestation
Soll ein neuer Stromkreis für das Laden von E-Fahrzeugen errichtet werden, muss dies nach DIN VDE 0100-722 erfolgen. Bei der Auswahl der Steckdose ist darauf zu achten, dass diese auf Dauer mit dem Ladestrom belastet werden kann. Im Gegensatz zu herkömmlichen Schuko-Steckdosen sind CEE16/3- oder CEE16/5-
Steckdosen dazu in der Lage. Es gibt jedoch auch Schuko-Steckdosen, die für das Laden von E-Fahrzeugen entwickelt wurden. An deren Herstellerangaben wie z. B. „Steckdose für E-Mobility“ ist dies zu erkennen. Eine optionale Ladestrombegrenzung hat den Vorteil, dass durch den geringeren Ladestrom Elektroinstallationen vor Überlastungen geschützt werden.
Befinden sich Steckdosen im Außenbereich, z. B. am Carport, werden diese häufig schaltbar ausgeführt, damit Unbefugte diese Steckdose nicht nutzen können. Bei der Auswahl der Schalter für diesen Stromkreis ist darauf zu achten, dass deren Bemessungsstrom auf den Bemessungsstrom der Steckdose abgestimmt ist. Das Gleiche trifft auf Zeitschaltuhren zu, die zwischen Ladeeinrichtung und Steckdose geschaltet werden.
Wechselstrom- oder Gleichstromladeeinrichtungen
Soll ein E-Fahrzeug in kürzerer Zeit geladen werden, sind Ladestationen zum Wechselstrom- oder Gleichstromladen notwendig. Bei diesen Ladestationen handelt es sich um Neuinstallationen, die durch eine Elektrofachkraft errichtet werden. Werden dabei die einschlägigen Normen beachtet, u. a. die DIN VDE 0100-722, wird dabei die Gefahr einer Überlastung der E-Installation und damit die Brandgefahr verringert.
Bei der Planung und Errichtung der Ladestation ist auch darauf zu achten, ob der Fahrzeughersteller eine Be- und Entlüftung fordert.
Weitere Hinweise zur Planung und Errichtung von Ladestationen liefert die VdS 3471. So werden beispielsweise Hinweise zur Auswahl des Aufstellungsortes und dessen Kennzeichnung gegeben, damit leichtentzündliche
Materialien von den Ladestationen ferngehalten werden können. Um einen Brand rechtzeitig erkennen und
bekämpfen zu können, werden in Gewerbe- und Industriebereichen Brandmeldeanlagen und Feuerlöscher empfohlen.
Quelle: GDV
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