Kategorie: Küche

E-Check Prüfung elektrischer Anlagen

Brandherd elektrische Anlagen

Solche Meldungen liest man immer wieder: „Der Dachstuhl des einsam gelegenen Landhotels steht in Flammen. Mehrere Stunden sind die Feuerwehren der umliegenden Ortschaften im Einsatz, um den Brand zu löschen. Erste Ermittlungen ergeben: Den Brand ausgelöst hat ein elektrischer Defekt an einem Kühlschrank.“

Dabei können elektrische Defekte vor einem Ausbruch eines Brandes schon entdeckt werden. Dazu müssen Elektrogeräte im Betrieb regelmäßig von einem Fachmann überprüft werden. Bei ortsfesten Geräten wird eine Prüfung alle vier Jahre empfohlen, bei ortsbeweglichen alle sechs Monate.

Eine einfache und effektive Brandschutzmaßnahme ist außerdem ein routinemäßiger Kurz-Check bei der Zimmerreinigung:

  • Kühlschranktür geschlossen?
  • Herdplatten aus?
  • Elektrogeräte ausgeschaltet?
  • Private Elektrogeräte von Gästen ausgesteckt?
  • Ungewöhnliche Gerüche, z. B. es riecht verbrannt?
  • Ungewöhnliche Geräusche, z. B. defekte Lüfter?
  • Aschenbecher geleert?
  • Genügend Abstand brennbarer Gegenstände, z. B. Vorhänge, zu Elektrogeräten?

Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

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Küche Personal Mitarbeiterbindung

Betriebsschließung im Hotel: Hepatitis-A-Infektion als möglicher Auslöser

Behördlich angeordnete Betriebsschließungen kommen nicht so selten vor und sorgen für erhebliche Kosten. Wie Sie sich davor schützen können.

300 Euro für eine Woche Türkei. Natürlich „All Inclusive“ und inkl. Flug. Dieses Schnäppchen sollte einer Hotelmitarbeiterin aus der Küche eine schöne Urlaubswoche bescheren. Da man es beim Buffet des Urlaubhotels in der Türkei mit der Hygiene offenbar nicht gar so genau nahm, brachte sie sich eine Hepatitis-A-Infektion als ungeplantes Andenken mit. Dies erfährt Sie bei einem Arztbesuch, da ihr die ersten Tage nach dem Urlaub regelmäßig übel ist und sie sich schlapp fühlt. Da es keine größeren Probleme gibt, arbeitet sie weiter im eigenen Hotelbetrieb und erwähnt eher beiläufig gegenüber eines Gastes, dass sie sich im Urlaub infiziert hat. Der Gast informiert das Gesundheitsamt, welches die Betriebsschließung anordnet.

Da keine Betriebsschließungsversicherung besteht, muss der Betrieb den Ertragsausfall, die Kosten der Lohnfortzahlung und der Desinfektion selbst tragen. Auch die Entsorgung der Ware bleibt Hotelier hängen. § 42 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) regelt unmissverständlich, mit welchen Krankheitsbildern und unter welchen Umständen ein Mitarbeiter nicht beschäftigt werden darf. Die Regelungen wurden schwerpunktmäßig für lebensmittelproduzierende Betriebe aufgestellt, gelten jedoch auch für Restaurants, Gaststätten und Hotels. Auch z. B. für Betriebskantinen gilt der Wortlaut des Gesetzes und selbst Personen, die lediglich mit Bedarfsgegenständen wie Besteck, Geschirr und anderen Arbeitsgeräten in Berührung kommen, die eine Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmitteln möglich machen, sind vom Gesetzestext berücksicht. Wer hier Gefahren für sein Unternehmen ausmachen kann, sollte nicht zögern, den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen.

Quelle: VEMA

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Wasserleitungen Schaden Versicherung

Leitungswasserschäden: Unangenehm und teuer

Jährlich entstehen in Deutschland mehr als eine Million Leitungswasserschäden. Der Verlauf ist meist tückisch: Die Rohre liegen hinter Putz und bis ein Leck festgestellt wird, sind häufig schon große Mengen an Wasser ausgetreten.

Zwar kann man sich gegen Leitungswasserschäden absichern, der Ärger für den Geschädigten jedoch bleibt: Räume müssen getrocknet und saniert werden, vielfach müssen Böden, Türen und Einrichtung neu angeschafft werden. Dabei kommt es ab und zu Missverständnissen: Dem Versicherungsnehmer steht eine Entschädigung nach Neuwert zu, allerdings mit der Einschränkung „Sachen gleicher Art und Güte“. Folgende Beispiele sollen die Thematik verdeutlichen:

  • Ein einfacher Teppich- oder Laminatboden kann im Schadenfall nicht ohne Abzüge durch einen hochwertigen Parkettboden ersetzt werden.
  • Wird eine einfache und handelsübliche Zimmertüre durch einen Wasserschaden beschädigt so werden die Mehrkosten für eine feuerfeste, schalldichte Türe nicht übernommen.
  • Nimmt man den Schadenfall zum Anlass für weitere Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, so wird der Versicherer nur die schadenbedingt anfallenden Kosten übernehmen.
  • Zu prüfen ist im Schadenfall auch, ob eine Reparatur der durchnässten Gegenstände möglich und günstiger als eine Neuanschaffung ist (z.B. eine Oberflächenbehandlung bei Vollholz-Möbeln, Reinigung von durchweichten Sitzpolstern).
  • Auf der anderen Seite wird auch der technische Fortschritt berücksichtigt. Wird z.B. eine funktionstüchtige Minibar beschädigt und ist heutzutage nur noch ein energieeffizienteres Modell lieferbar, so wird selbstverständlich das neuere Gerät bezahlt.

 

Pflichten beachten

Für Sie als Versicherungsnehmer gibt es vertragliche Obliegenheiten, Wasser führende Anlagen und Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen. Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. In der Rechtsprechung hat sich ein Kontrollintervall von 2x wöchentlich bei leerstehenden Gebäuden herauskristallisiert. Ist jedoch bekannt, dass z.B. die Heizung störanfällig ist oder liegen sonstige Besonderheiten vor, so kann auch eine häufigere Kontrolle angebracht sein. Alle Leitungen sind zudem abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. In der kalten Jahreszeit müssen darüber hinaus alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Bei Wasseraustritt und/oder plötzlichen Wasserflecken umgehend den Haupthahn abdrehen
  • Stromzufuhr für den betroffenen Bereich abstellen, selbst keine Spannungsprüfung vornehmen
  • Noch vorhandene intakte Einrichtungen schützen und bei Bedarf entfernen
  • Hausrat und Betriebseinrichtungen aus dem Gefahrenbereich nehmen, Teppiche aufnehmen
  • Geringere Wassermengen sofort aufnehmen, Holzflächen sofort trocknen
  • Bei größeren Überflutungen Feuerwehr rufen
  • Trocknen, Lüften und Heizen der betroffenen Räume
  • Bei Frostschäden die zugefrorenen Rohre oder Heizkörper langsam auftauen.
  • Zur Dokumentation Schaden fotografieren und bis zur Klärung beschädigte Rohre aufbewahren.

 

Quelle: SparkassenVersicherung

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Brände vermeiden mit Purventus

UV-Licht als Geheimwaffe gegen Fett und Öl

Unser Partner purventus bietet spezifische Lösungen für die Gastronomie und Industrie an. Besonders interessant: UV-Filter zur Abluftreinigung in der Gastronomie. Sie funktionieren wie das natürliche Luftreinigungssystem der Sonne, deren UV-Licht dafür sorgt, dass die Luft von Gerüchen, Bakterien und Viren gereinigt wird.

Verunreinigte Luft strömt am Filtersystem aus speziell entwickelten UV-Röhren vorbei und das ultraviolette Licht setzt die chemischen Reaktionen in Gang: Die Luft wird von organischen Verunreinigungen, wie Fett und Öl befreit und verlässt fast geruchsfrei und desinfiziert das Gerät. Dieser Prozess geschieht mit geringstem Energieeinsatz und ohne Chemikalien.

Das purventus UV-Filtersystem ist modular aufgebaut und kann problemlos in bestehende Abluftsysteme integriert werden. Das Aufsatzmodul wird beispielsweise über der Abzugshaube installiert und ist sowohl für Neu- und Bestandsanlagen geeignet.

Wartung des Moduls

Dank des „Plug&Play“-Systems ist das UV-Modul mit wenigen Handgriffen zu entnehmen und kann einfach in der Spülmaschine gereinigt werden. Dadurch wird die Wartung des Abluftsystems kinderleicht und kann selbst durch ungeübtes Personal durchgeführt werden.

Sie haben Interesse am purventus UV-Filter? Dann sprechen Sie uns an.

Brandschutzberatung

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Allergenkennzeichnung: Neue Regeln

Mit der EU-Verordnung Nr. 1169/201 wurde die Allergenkennzeichnung auf europäischer Ebene neu geregelt. Ab dem 13. Dezember 2014 müssen Inhalte mit allergener oder Unverträglichkeiten auslösender Wirkung im Zutaten-verzeichnis besonders hervorgehoben werden. Verpflichtend ist zudem die Kennzeichnung unverpackter (loser) Ware.

Kennzeichnungsmöglichkeiten in Gastronomie und Hotellerie

Allergene Zutaten können Gastwirte auf der allgemeinen Speisekarte oder mit Fuß- und Endnoten angegeben. Weiterhin sind eine separate Allergikerkarte oder ein Ordner – der Gast ist jeweils darauf hinzuweisen -mit den entsprechenden Informationen möglich. Eine mündliche Auskunft mit Dokumentation steht dem Gastronom schließlich auch noch offen  – geknüpft an folgende Bedingungen:

  1. Information durch den Gastwirt oder durch umfangreich unterrichtetes Service- und Küchenpersonal.
  2. Mündliche Auskünfte müssen vor Bestellung und Abgabe der Lebensmittel erfolgen.
  3. Für Gäste und Lebensmittelkontrolleure muss eine schriftliche Dokumentation über die Inhalte der Speisen zugänglich sein.
  4. Der Gast muss auf das Informationsrecht (schriftlich und mündlich) an einer gut sichtbaren Stelle hingewiesen werden.

 

Versicherungsschutz

Im Rahmen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung sind Hotel- und Gastronomiebetriebe vor Personenschäden, welche durch fehlerhaft  bzw. nicht gekennzeichnete Lebensmittel verursacht werden, geschützt. Neben der Befriedigung berechtigter Ansprüche gilt dies auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Fritz & Fritz berät umfassend zum Thema Allergene und bietet besten Versicherungsschutz über spezialisierte Produkte für Hoteliers und Gastronomen. In unserer Betriebshaftpflicht sind die Allergenrisiken abgesichert.

Quelle: Haftpflichtkasse Darmstadt (Stand März 2014)

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